Copyright Bildnutzung (Korrigierte Fassung)

Liebe Gemeinde!

Folgenden Sachverhalt stelle ich in den Raum:
„Mr.X“ benutzt zur Ausübung seiner Selbständigkeit diverse Bilder, welche er aus dem Internet, aus Prospekten und anderen Quellen kopiert, um sie anschließend durch Kohle-Zeichnungen oder durch Malerei im allgemeinen sowie mittels Brandmalerei zu verkaufen.

Beispiel 1:
Jemand möchte ein Bild als Kohlezeichnung von Donald Duck haben. Also sucht „Mr.X“ im Internet ein schönes Bild, was dem Kunden gefällt und benutzt dieses als Vorlage…
Darf er das? Wo steht, dass er es nicht darf, oder dass er es darf?

Beispiel 2:
Jemand möchte ein Auto auf einem Brett gebrannt haben. „Mr.X“ bestellt ein Prospekt beim Autohersteller und benutzt dieses Bild als Vorlage um das Auto auf dem Brett zu verewigen…
Darf er das? Wo steht, dass er es nicht darf, oder dass er es darf?

Beispiel 3:
Jemand möchte - wie in Beispiel 2 - ein Auto gebrannt haben, jedoch sein eigenes. Da er aber kein Bild davon hat, nennt er „Mr.X“ Marke und Modell, „Mr.X“ sucht ein passendes Bild eines baugleichen Autos und macht jedoch das Kennzeichen des Kunden mit drauf…
Darf er das? Wo steht, dass er es nicht darf, oder dass er es darf?

Ich freue mich über Eure Antworten! Bitte stellt nicht immense Gegenfragen, der Bereich sollte von Copyright-Experten beantwortet werden können. Ich bin selbst kein solcher Experte.

Vielen Dank bereots im Voraus!!!

Zauberer-4

Hallo!

„Mr.X“ benutzt zur Ausübung seiner Selbständigkeit diverse
Bilder, welche er aus dem Internet, aus Prospekten und anderen
Quellen kopiert, um sie anschließend durch Kohle-Zeichnungen
oder durch Malerei im allgemeinen sowie mittels Brandmalerei
zu verkaufen.

Er tangiert dabei also folgende zwei Pareagraphen des Urheberrechts:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html

Die Unterscheidung zwischen „Bearbeitung“ und „freier Benutzung“ ist nicht ganz trivial und hängt stark von der Vorlage ab und was damit gemacht wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_%28Urheberr…
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…

Beispiel 1:
Jemand möchte ein Bild als Kohlezeichnung von Donald Duck
haben. Also sucht „Mr.X“ im Internet ein schönes Bild, was dem
Kunden gefällt und benutzt dieses als Vorlage…

Das ist mE ein klarer Fall von Bearbeitung. Also nichts ohne Erlaubnis.

Jemand möchte ein Auto auf einem Brett gebrannt haben. „Mr.X“
bestellt ein Prospekt beim Autohersteller und benutzt dieses
Bild als Vorlage um das Auto auf dem Brett zu verewigen…
Darf er das? Wo steht, dass er es nicht darf, oder dass er es
darf?

Urheberechtlich geschützt ist in diesem Fall das Foto - es hängt mE also von dem Foto ab und wieviel von der Bildkomposition sich
im Werk wiederfindet und auf dieses Bild zurückgeführt werden kann. Bei einer exakten 1zu1-Kopiew eines in seiner Art einzigartigen Bildes (z.B. des berühmten Che-Guevara-Porträts) wäre das mE keine freie Benutzung. Wenn er eine Zeichnung anfertigt nach einem oder mehreren relativ gewöhnmlichen Autobildern ist es eher eeine Freie Benutzung.

Jemand möchte - wie in Beispiel 2 - ein Auto gebrannt haben,
jedoch sein eigenes. Da er aber kein Bild davon hat, nennt er
„Mr.X“ Marke und Modell, „Mr.X“ sucht ein passendes Bild eines
baugleichen Autos und macht jedoch das Kennzeichen des Kunden
mit drauf…

Das gleiche wie oben. Die Eigentumsverhältnisse an einem Objekt ändern nichts an den Urheberechtsverhältnissen.

Gruß,
Max