Copyright Design von Internetseite

Hallo Leute,

würde gerne wissen, inwieweit das reine Design einer Webseite rechtlich geschützt ist.
Beispiel: Ich kupfere etwas vom Design einer anderen Seite ab.
Das bedeutet, dass der Aufbau meiner Seite, dem der „Originalseite“ in gewissen Zügen ähnelt. Jedoch der Inhalt ein völlig anderer ist.

Ein Verweis auf Copyright ist auf der Seite nicht vermerkt.

Ist ein evtl. Rechtsbruch vorhanden ? Oder gibt es keine Rechtsgrundlage dafür ?

Gruß Dzimi

Hallo,
kommt darauf an, wie weit Du beim ‚abkupfern‘ gehst.
Klaust Du nur die Idee, wirst Du keine Probleme haben. Klaust Du die Bilder, hast Du welche!
Einn ‚Stil‘ kann man nicht schützen.
Verfahren kann man schützen, Bilder un Sounds sind geschützt.
cu Rainer

Oh, Rainer…

Einen ‚Stil‘ kann man nicht schützen.

…täusche Dich da mal nicht!

Die Frage war schon berechtigt.

Eine Web-Site hat gewisse Gemeinsamkeiten mit einer Bedieneroberfläche von Software. Und Software-Design ist auch von der Benutzer-Shell her in gewissen Zügen geschützt. Was glaubst Du, warum Nachbauten von Office-Software andere Buttons (und Stil-Elemente) verwenden als MS-Word?

Aber vielleicht hilft’s ja, mal bei SelfHTML / Selfaktuell nachzuschlagen…

Gruss & CU DannyFox64

Hallo,

und noch etwas, ein fehlender copyright-Hinweis bedeuted nicht, daß der Autor seine Urheberrechte nicht wahrnimmt. Jeder hat das Urheberrecht auf seine selbsterstellten „Kunstwerke“, auch ohne extra dazuzuschreiben „copyright by XYZ“.

gerhard

Danke, ich nehm’s zu Kenntnis.

Könnte dann nicht M. Jackson Lizenzgebühren von allen ‚Pop Musik‘ Kompomnisten verlangen, nachdem er die ‚Beatles‘ Rechte gekauft hat?

Ein Urheberrecht an einem Design, einem Bild, einer Melodie, einem Musikstück sehe ich ein. Aber an einem Stil? …

‚immernochzweifel‘

cu Rainer

Hallo Rainer!

Danke, ich nehm’s zu Kenntnis.

Könnte dann nicht M. Jackson Lizenzgebühren von allen ‚Pop
Musik‘ Kompomnisten verlangen, nachdem er die ‚Beatles‘ Rechte
gekauft hat?

Ich kann Dir zwar folgen, was Du meinst. Aber mal ehrlich: Welche Gruppe macht eine Musik, die „wie die Beatles“ klingt?

Ein Urheberrecht an einem Design, einem Bild, einer Melodie,
einem Musikstück sehe ich ein. Aber an einem Stil? …

Dass Revival-Bands z.B. über GEMA Geld an den Original-Komponisten usw. abdrücken müssen, ist noch klar. Ich glaube das Verhältnis liegt da so bei 60% zu 40% bis zu 80% zu 20% zum Nachteil der Revival-Bands.

Anekdote: Ich fragte mal den Sänger von Interstellar Overdrive (perf. Pink Floyd), ob sie nicht auch 'mal eine Platte/CD machen würden, weil super-ober-affen-g*il wie im Original (Augen zu und staunen!)… Antwort sinngemäss: das ginge nicht (gut), weil sie dann 100% der Einnahmen aus der CD an Ex-Pink-Floyd bezahlen müssten. Dabei ist die Sache auch eindeutig: die Jungs spielen exakt die Stücke nach… (Info, siehe: http://www.interstellar-overdrive.de/)

‚immernochzweifel‘

cu Rainer

So weit, wie jetzt angedacht, geht es dann wohl glücklicherweise bei Software doch nicht. Wobei Du aber Kunst/Musik und Software-/Web-Design nicht miteinander vermischen darfst. Vgl. die „drohende Rechtslage“ an Software-Produkten und -Ideen/-Verfahren (Stichwort: „Fortschrittsbalken“, http://knopper.net/knoppix/#news)

Wenn jetzt Corel! auf die Idee käme, die MS-Word-Oberfläche nachzubauen und bis in die Details (Anordnung, Icons, Menüführung usw.) nachzuahmen, könnte Bill Gates die Kasse sofort klingeln lassen, ganz unabhängig davon, wie der Software-Unterbau (verwendete Module usw.) aussieht.

IMHO kommt’s ganz auf die individuelle Sache (Web-Site) an, die da welcher anderen ähnelt.

Bin mal gespannt, was die Juri’s dazu sagen. :wink:
Denn einfach ist’s Thema bestimmt nicht!

Bis später…
CUL8R DannyFox64

Hi,

Was glaubst Du, warum Nachbauten von Office-Software andere
Buttons (und Stil-Elemente) verwenden als MS-Word?

MS brauchst sich hier nicht allzu groß brüsten, wurden doch die ganzen Icons (Desktop, Papierkorb etc.) erfolgreich von Apple eingeführt. MS hat hier nur „kreativ“ ein paar Sachen „übernommen“! :wink: Diesbezüglich gab es sogar einen Prozess, den Apple allerdings verlor.

Ansonsten wurden die Ursprungsfrage ja schon korrekt beantwortet, wobei auch ein einmaliger, kreativer Aufbau sicherlich im gewissen Rahmen schützenswert ist. Damit meine ich: das reine Austauschen von Bildern reicht bestimmt nicht aus, wenn der Rest absolut identisch bleibt!

Gruß
Falke

Hallo,
ein ähnlicher Aufbau ist noch nicht ein komplettes Design.
Wenn ich so sehe, wieviele große Sites dieses aktuelle 3-spaltige „Design“ vom Aufbau her enthalten…
Wichtig ist, dass man keine Bilder und Texte von anderen verwendet (wenn nicht ausdrücklich erlaubt).

Beatrix
http://www.trixi.de

Hallo
Bis hierhin jau, aber bezueglichegal wie der unterbau… ich meine das es einen Unterschied macht ob ich etwas kopiere (also weg und ziel nachmache) oder ob ich das gleiche ziel ueber einen anderen weg erreiche. Denn die Frage ist was genau ist geschuetzt. Verfhren, Gebrauchsmuster…

Patentrecht ist echt umfangreich. Aber auch ich warte auf die „echten Juristen“

Gruss Frank

Wenn jetzt Corel! auf die Idee käme, die MS-Word-Oberfläche
nachzubauen und bis in die Details (Anordnung, Icons,
Menüführung usw.) nachzuahmen, könnte Bill Gates die Kasse
sofort klingeln lassen, ganz unabhängig davon, wie der
Software-Unterbau (verwendete Module usw.) aussieht.

IMHO kommt’s ganz auf die individuelle Sache (Web-Site) an,
die da welcher anderen ähnelt.

Bin mal gespannt, was die Juri’s dazu sagen. :wink:
Denn einfach ist’s Thema bestimmt nicht!

Bis später…
CUL8R DannyFox64

Hallo,

bin zwar noch Studi aber mir fällt trotzdem einiges zum vorher
Geschriebenen ein.

  1. Die Diskussion fing an mit Urheberrechten (Photo, Text, Musik).
    Die Frage war, ob ein Stil urheberrechtsfähig ist. Das ist streitig
    bzw. einzelfallabhängig. Grob gesagt, ist urheberrechtlich geschützt,
    was eine eigenständige Leistung ist. Das wird bei Grafikern/
    Layoutern/Designern in Deutschland meines Wissens größtenteils
    verneint, da die „nötige Schöpfungshöhe“ - sprich Eigenständigkeit
    des Werkes oftmals als nicht vorliegend angesehen wird. Somit fällt
    ein 08/15-webdesign á la 3-Spalten fast automatisch raus. Anders
    sieht es sicher bei aufwändigen mit Flash gestalteten Seiten aus, da
    ist der eigenständige Charakter viel eher erkennbar.

Ergo: ohne (Urheber-)Recht, keine Handhabe gegen andere - so dass
diese Frage immer vorher zu klären wäre.

  1. @Rainer:

Einn ‚Stil‘ kann man nicht schützen.

Das stimmt nicht unbedingt. So können z.B. Vorlagen, wie man sie etwa
für PowerPoint erstellt, Geschmacksmuster sein (also so was wie
geschützte Stile). Dazu müssen sie jedoch eingetragen werden. Dies
gelingt bei Design oft eher als dass Urheberrechtsschutz anerkannt
wird, da der Beurteilungsmaßstab niedriger ist.

  1. @Falke:

Ansonsten wurden die Ursprungsfrage ja schon korrekt beantwortet,
wobei auch ein einmaliger, kreativer Aufbau sicherlich im gewissen
Rahmen schützenswert ist. Damit meine ich: das reine Austauschen von
Bildern reicht bestimmt nicht aus, wenn der Rest absolut identisch
bleibt!

IMHO kann der letzte Satz so nicht stehen bleiben. Das ergibt sich
aus oben Gesagtem: wenn die kopierte Seite keinen Schutz genießt
(also weder UrhR noch GeschmacksmusterR) reicht das sicher. Ich
persönlich würde das für etwa 95 % der derzeitigen websites annehmen
wollen…

  1. zu Software:
    zZ ist in Deutschland Software urheberrechtlich geschützt. Die
    Experten streiten aber, was Software ausmachen soll (gelötet, auf
    Datenträger, der Source-Code etc). Patente auf Software werden IMHO
    hier bald eingeführt werden, da man einen Wettbewerbsnachteil ggü.
    den USA fürchtet - dort gibt es Patente auf Software, wie etwa die
    genannten von Winzigweich usw. Solche Plagiate verstießen also gegen
    US-Recht und ggf. gegen deutsches UrheberR.

  2. zur Musik:
    Musikstile sind nicht schützbar, sondern immer nur der konkrete Song.
    Ausserdem dürfen so weit ich weiss 20 sec. gesampelt werden, ohne das
    es negative Konsequenzen hätte, was man vor allem in Rap-Songs oft
    hört.

In der Hoffnung, nicht zu viel Falsches gesagt und ein bißchen
geholfen zu haben - Jaschiii

Hallo Jaschiii!

Genau das war’s:

…die „nötige Schöpfungshöhe“ - sprich Eigenständigkeit
des Werkes…

[…]

In der Hoffnung, nicht zu viel Falsches gesagt und ein bißchen
geholfen zu haben - Jaschiii

Ich meine, ja!
Dank & CU
DannyFox64