Ich habe mal eine Frage
sind Logos fiktiver Firmen und Organisationen (in Filmen) eigentlich auch per copyright geschützt?
wenn ja kann man das irgendwo nachschlagen?
Ich habe mal eine Frage
sind Logos fiktiver Firmen und Organisationen (in Filmen) eigentlich auch per copyright geschützt?
wenn ja kann man das irgendwo nachschlagen?
Hallo
sind Logos fiktiver Firmen und Organisationen (in Filmen)
eigentlich auch per copyright geschützt?
Generell sind bei einem Werk auch Teile davon urheberrechtlich geschützt, zusätzlich könnte das Logo auch noch ein eigenständiges Werk darstellen, darum kann man meiner Meinung davon ausgehen, dass das Logo ein schützenswerters Werk darstellt.
wenn ja kann man das irgendwo nachschlagen?
Das könnte man nur für eingetragene Marken. Ich vermute aber mal, dass solch eine Markenanmeldung für eine fiktive (amerikanische?) Firma in Deutschland oder Europa nicht erfolgt ist. Ein Urheberverzeichnis analog zum Markenrecht gibt es nicht.
Grüße,
.L
sind Logos fiktiver Firmen und Organisationen (in Filmen)
eigentlich auch per copyright geschützt?
Copyright kann man vergessen, gibt es für D eh nicht.
Urheberschutz könnte sein. Aber (anders als unten beschrieben), sehe ich nur wenig Chancen für ein Logo. Die dafür erforderliche Schöpfungshöhe ist in der Regel nicht erreicht. Zum Beispiel hat es das Logo der ARD nicht geschafft, Urheberschutz zu genießen. Käme also nur der Markenschutz in Frage. Der spielt aber bei einer fiktiven Firma wohl keine Rolle.
Das mit dem ARD logo finde ich heftig.
aber ich meinte eher so logos und embleme wie das logo der sternenflotte aus Star trek oder ähnliches
Das mit dem ARD logo finde ich heftig.
Na ja, das Urheberrecht ist nun mal ein starkes Recht, da müssen auch die Voraussetzungen stimmen. Und die setzen nun mal ein wenig Hirnschmalz voraus.
aber ich meinte eher so logos und embleme wie das logo der
sternenflotte aus Star trek oder ähnliches
Solche Dinge sind immer schwierig. Wenn es sehr prominent ist, eben die Sternenflotte, dann kann es sein, dass es geschützt ist. Müsste man beim DPMA recherchieren.
Wenn ist nur so als Beiwerk ist und nicht sonderlich aufwändig, dann besteht da eher kein Schutz. Das Problem: Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter, ob das Ding die nötige Schöpfungshöhe hat.