Hallo,
Mich drängt seit langem eine Frage:
Angenommen, ich will in der Bucht etwas verkaufen.
Was ich nicht darf ist klar: Ein Produktfoto von der Homepage
des Herstellers o.ä. verwenden.
Was ich aber darf: Die Originalverpackung fotografieren (Gehört
schließlich zur Auktion).
Darf ich nun die OVP einscannen, das Produktbild ausschneiden und
als Bild für meine Auktion nehmen ?
Wenn nicht, wo sind die Grenzen?
es wäre sicherlich besser, die Originalverpackung zu fotografieren, also nicht einscannen (und so ein Foto vortäuschen).
Das ist wohl rechtlich ungefährlich. Denn das gibt’s ja bei e-bay tausendfach.