nehmen wir mal an, die Mutter eines Schülers würde auf schulischen Veranstaltungen mit ihrem eigenen Fotoapparat Fotos von ihrem Sohn, seinen Mitschülern und Lehrern machen sowie von den Schulgebäuden. Nehmen wir weiter an, sie würde diese Fotos auf eine CD brennen und sie gegen eine Spende zu Gunsten der Schulbibliothek an andere Eltern abgeben, damit diese in privatem Kreise sich die Fotos am heimischen PC oder Fernseher ansehen können, um in Erinnerungen zu schwelgen oder der Oma mal zu zeigen, wo das Enkelkind zur Schule geht.
Wäre es zulässig, dass dann ein anderes Elternpaar, das diese CD gegen eine Spende erworben hat, hingeht und diese Fotos auf einer eigenen Homepage verwendet? Oder könnte die fotografierende Mutter dies untersagen mit dem Hinweis darauf, dass sie ihre Fotos nicht auf dieser Homepage haben will?
Was wäre,wenn sie aber schon auf einer anderen Homepage mit Zustimmung der Mutter veröffentlicht worden wären?
Vielen Dank für Eure Kommentare und Hinweise
S. Mensah
P.S. Wo würde man eigentlich die entsprechenden Regeln und Gesetze finden, die hier angewendet werden müssten?
Wäre es zulässig, dass dann ein anderes Elternpaar, das diese
CD gegen eine Spende erworben hat, hingeht und diese Fotos auf
einer eigenen Homepage verwendet?
Nur mit Zustimmung des Urhebers (= Fotografin). Allerdings könnten die Mütter ggf. den Strick umdrehen und mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte einen Verkauf der Bilder verbieten.
Oder könnte die
fotografierende Mutter dies untersagen mit dem Hinweis darauf,
dass sie ihre Fotos nicht auf dieser Homepage haben will?
Ja!
Was wäre,wenn sie aber schon auf einer anderen Homepage mit
Zustimmung der Mutter veröffentlicht worden wären?
Egal. Dem Urheber bleibt es überlassen, den Einsatz seiner Bilder festzulegen.
P.S. Wo würde man eigentlich die entsprechenden Regeln und
Gesetze finden, die hier angewendet werden müssten?
Hallo S. Mensah!
Es gilt das Urheberrecht! Als Fotografin ist sie Urheberin. Kann also bestimmen, was wer wie in welchem Umfang und warum mit den Bildern macht oder nicht machen darf.
Die CDs wurden „benefitär“ herausgegeben. Die Frage ist, mit welchem Zweck wurden sie von den Käufern erworben?
Wohl, um sie zu betrachten!!! Urheber/innen können die Verwendung (Verwertung/ Veröffentlichung) bestimmen / verbieten. Entweder VORHER oder NACHHER. Bilder können auch nachträglich im Internet gelöscht werden…da sind sie ja nicht betoniert!
Klarer?
MfG, Jogi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das Urheberrecht würde ich hier eher nicht heranziehen, da die Fotos wohl kaum die nötige künstlerische Höhe erreichen dürften.
Der Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte ist hier m.E. richtiger.
Da viele Schulen mittlerweile eine eigene Internetseite haben, auf der sie auch Fotos veröffentlichen, wurden wir als Eltern um schriftliche Zustimmung für eventuell veröffentlichte Fotos gebeten.
Demnach könnte aber auch nicht die Fotografin einfach Nutzungsrechte für andere einräumen, sondern müßte auch hier eine Zustimmung zu einholen.
Die ungefragte Benutzung dieser Fotos wäre aber sowohl nach Urheberrecht als aufgrund des Persönlichkeitsrechts der Schüler zu verneinen.
Hallo Horst!
Im Ergebnis sind wir uns einig, dennoch meine ich, kommt es für das Urheberrecht und dessen Folgen nicht auf die WERKHÖHE an.
Nicht nur Kunstwerke sondern alle WERKE sind erstmal geschützt…das gilt für stümperhafte Gedichte, Kompositionen und Gemälde ebenso wie für die Urlaubsschnappschüsse u.ä…
Nein?
Was Du vermutlich meinst, ist die Aufnahmevoraussetzung einer Person (=Urheber) in eine entsprechende Verwertungsgesellschaft (GEMA, VG Bild, VG Wort, etc…). HIER benötigt man eine gewisse Werkhöhe (oder heißt es Werktiefe??? *grins*)
MfG, Jogi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Schöpfungshöhe spielt schon eine grundlegende Rolle.
Nicht nur Kunstwerke sondern alle WERKE sind erstmal
geschützt…das gilt für stümperhafte Gedichte, Kompositionen
und Gemälde ebenso wie für die Urlaubsschnappschüsse u.ä…
Nein?
Nein. Ich kann natürlich trotzdem davon ausgehen, dass meine Krickelei ein Kunstwerk ist und wenn ich mir einen Namen als innovativer Künstler gemacht habe, wird das wahrscheinlich auch so bewertet. Aber wenn ich als Otto Normalverbraucher klage, muss ich auch damit rechnen, dass man meinen Kunstwerken eben die nötige Schöpfungshöhe abspricht.
Irgendwo im Archiv hatte ich da mal einen Link auf ein Urteil gesetzt. Da hatte jemand Icons kreiert und hielt die für Kunstwerke, aber da sie so simpel gestaltet waren, wurde ihnen genau diese Schöpfungshöhe aberkannt.
Bei den besagten Fotos hätte aber wohl das Persönlichkeitsrecht Priorität. Selbst wenn man davon ausginge, die Fotografin hat da Urheberrechte, so darf sie trotzdem nicht einfach beliebig die Nutzungsrechte der Bilder weitergeben. Wie du schon richtig geschrieben hast, könnten die Eltern hier zu Recht böse reagieren.
Und für den Fall der ungefragten Nutzung durch Dritte sind wir uns ja eh einig.
Gruß!
Horst
P.S.: Bin da mal auf einen Jristenscherz gestoßen: Wann unterliegt ein juristischer Schriftsatz dem Urheberrecht? Wenn er so haarsträubend ist, daß er eine eigenständige Schöpfung des Autors ist.
Die Fotos einer Mutter, die auf Einweihungs- und Weihnachtsfeiern, Klassenfahrten o.Ä. Schnappschüsse von Schülern, Lehrern und Schulgebäuden macht, fallen nicht unter das Urhebergesetz, weil sie dafür nicht die notwendige Qualität besitzen. Sie könnte aber sehr wohl die Persönlichkeitsrechte der Fotografierten verletzen oder es könnten ihre eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt werden durch den unbefugten Gebrauch ihre Bilder ohne ihre Zustimmung?
Ich habe da mal gehört, dass Gruppen (= mehr als 3 Personen an einem öffentlichen Ort wie etwa der Hörsaal einer Uni, ein Park, ein Marktplatz o.Ä.) fotografiert werden dürfen ohne Zustimmung der Gruppenmitglieder?
Die Fotografierten könnten der Mutter eine Veröffentlichung z.B. in einem Jahrbuch, im Internet oder auf einer CD untersagen, sofort oder später, selbst wenn sie als Gruppe (Gesangsgruppe, Schulorchester) fotografiert wurden? Sofern sich jedoch niemand beschwert, passiert nichts und es wäre auch keine strafrechtliche Verfolgung der fotografierenden Mutter zu erwarten?
Die Mutter hätte aber Rechte an ihren Schnappschüssen, auch wenn es keine Kunstwerke sind, und kann jedem verbieten, die Fotos für eigene Zwecke, insbesondere zur Verschönerung einer Homepage, zu benutzen?
Ich habe da mal gehört, dass Gruppen (= mehr als 3 Personen an
einem öffentlichen Ort wie etwa der Hörsaal einer Uni, ein
Park, ein Marktplatz o.Ä.) fotografiert werden dürfen ohne
Zustimmung der Gruppenmitglieder?
hier ist aber noch das besondere Schutzbedürfnis von Kindern zu berücksichtigen.
Folgender Link dürfte ganz gut zu dem Thema passen: