Copyright für Autoren

Hallo,

Wenn ein Journalist oder Autor für einen Fachartikel das Copyright per Vertrag an den druckenden Verlag übergibt, in wieweit sind dann die Möglichkeiten vorhanden (oder eingeschränkt) über dasselbe Thema anderswo einen neuen Artikel zu schreiben?

Bezieht sich also das Copyright mehr auf den faktischen Inhalt eines Artikels oder mehr auf die sprachliche Ausformung und Darstellung?

Danke im voraus für Hinweise,
Tille71

Hallo Tille,

Wenn ein Journalist oder Autor für einen Fachartikel das
Copyright per Vertrag an den druckenden Verlag übergibt

du meinst wahrscheinlich ein exklusives Nutzungsrecht. Warum sollte dann ein Autor niemals mehr etwas über das Thema schreiben dürfen? Das käme bei einem spezialisierten Autor einem Berufsverbot gleich. :wink:

Gruß!

Horst

Hi Tille71,

angenommen der Autor hat ein Buch geschrieben, einen Verlag gefunden und in dem Vetrag mit dem Verlag übergibt er das alleinige Nutzungsrecht dem Verlag, dann muss er jedesmal wenn er das Thema (z.B. Biografie über Mickey Mouse) neu bearbeitet, oder das Buch neu überarbietet den Vertrag um Erlaubniss fragen das zu veröffentlichen. Auch in anderen Sprachen.

Der Autor oder Journalist sollte auf jeden Fall bei VG Wort gemeldet sein und seine Arbeiten dort auch anmelden. Einen solchen Vertrag einfach unterschreiben sollte man nicht. Das ist einfach Verhandlungssache, den Vertrag sollte ein Rechtsanwalt prüfen.

Gruß
Helena

du meinst wahrscheinlich ein exklusives Nutzungsrecht. Warum
sollte dann ein Autor niemals mehr etwas über das Thema
schreiben dürfen? Das käme bei einem spezialisierten Autor
einem Berufsverbot gleich. :wink:

Stimmt! Das heisst also, sofern man die Fakten oder Informationen ausreichend neu sprachlich usw. verpackt, kann man sie wiederverwenden…? Das macht für den Autor Sinn, vielleicht für den Verlag allerdings weniger - wann also könnte sich der Verlag beschweren, wenn der Autor Material und Wissen recycled? Oder gibt es da Beispielfälle von Konflikten?

Hallo nochmal,

Das heisst also, sofern man die Fakten oder
Informationen ausreichend neu sprachlich usw. verpackt, kann
man sie wiederverwenden…?

das klingt jetzt natürlich schon nach purem Recycling. Aber in erster Linie kommt es darauf an, was denn genau ausgehandelt wurde.
Wenn etwa ein Autor - ein Wissenschaftler oder ein Journalist - an einer ganz bestimmten Sache arbeitet und sich verpflichtet, alles was damit zu tun hat, nur bei Zeitschrift Y zu publizieren, dann kann er das natürlich nicht in anderen Worten woanders auch noch anbieten.

Bei der Biographie über Micky Maus, die Helena anspricht, bin ich mir da nicht so sicher. Normalerweise kann man davon ausgehen, dass eine weitere Biographie der ersten ähnelt. Wenn sich aber herausstellt, dass Micky Maus ein Doppelleben geführt hat und alles neu geschrieben werden muss, dann ist das mit den ausschließlichen Nutzungsrechten wohl nur dann tragend, wenn der Biographienschreiber ausdrücklich die Nutzungsrechte an allem, was er über Micky Maus herausfindet zugesichert hat.

Oder gibt es da Beispielfälle von Konflikten?

Meist geht es vor Gericht darum, wer wem die Idee geklaut hat. In diesem Fall hier müssten die Richter aber entscheiden, ob die alleinigen Nutzungsrechte in dem speziellen Fall greifen, ob die Art der Übertragung eine erhebliche Benachteiligung für den Autor darstellt (das kann sowohl eine zu schlechte Vergütung sein, als auch eine zu große Einshränkung), und ob der neue Text nicht doch ein eigenes Werk darstellt.

Aber in jedem Fall kommt es sehr auf den ausgehandelten Vertrag an. Falls man also schon einen hätte, nochmal genau reinschauen. Falls nicht, genau überlegen, wie weit die Nutzungsrechte gehen sollen. Es gibt ja auch Verträge, die dem Urheber die anderweitige Nutzung nicht verbieten.

Gruß!

Horst