Hallo Experten!
Die Frage ist zwar dumm, aber ich brauche eine 100%tige Antwort darauf. Und zwar: Wenn ich eine Website habe, und nicht unter die Bilder (oder per Wasserzeichen oder sowas auf den Bildern) oder ins Impressum schreibe, das die Bilder Eigentum des Seiteninhabers sind und das Copyright bei ihm bzw bei mir liegt. Sind die Bilder doch nicht Copyright mäßig geschützt und ich kann sie im Prinzip frei verwenden, ohne das die Person mich dafür belangen kann oder? Falls dem so ist schließ ich direkt meine nächste Frage an: Was ist wenn er es nirgends erwähnt hab, ich mir das Bild dann sozusagen „klaue“ und er später dann ein copyright druntersetzt, kann er mich dann belangen? Und was wäre wenn ich dann dreister Weise sein Bild nehme und mein Copyright drunter setze?
Danke schonmal für die Antworten!
Hallo Dennis!
Wenn ich eine Website habe, :und nicht unter die Bilder :oder ins Impressum schreibe, :das die Bilder Eigentum des :Seiteninhabers sind und das :Copyright bei ihm bzw
bei mir liegt. Sind die :Bilder doch nicht Copyright :mäßig geschützt und ich kann :sie im Prinzip frei :verwenden, ohne das
die Person mich dafür :belangen kann oder?
Ich mache gleich einen kleinen Mittagsspaziergang und werde einige Pflöcke, eine Rolle Flatterband und ein Namensschild mitnehmen. Ich gehe den Weg entlang, wo nur alle paar hundert Meter ein Haus steht. Entdecke ich ein schönes Fleckchen Erde und ich finde kein fremdes Namensschild, stecke ich mir meinen Claim ab und stelle mein Namensschild auf. So, das ist dann mein Eigentum. Für den Rückweg sehe ich zu, ein irgendwo angelehntes Fahrrad zu finden. Steht kein Name dran und deshalb ist es ja wohl zwingend MEIN Eigentum. So ungefähr soll die Sache mit den Bildern laufen? Weil kein Name dransteht, gehören sie dem, der zuerst zugreift oder sind zur beliebigen Verwendung für jedermann freigegeben?
Das Urheberrecht entsteht mit der schöpferischen Leistung. Es ist also schon vorhanden, bevor das Werk fertig ist und bevor jemand seinen Namen darunter setzen konnte.
Gruß
Wolfgang
Hallo Nichtexperte!
Geh googlen und lies Dir dringend Texte zum Urheberrecht durch, und das Urheberrechtsgesetz selber. Das beantwortet Deine Frage von alleine.
Nur weil etwas nicht gekennzeichnet ist, ist es gleich Allgemeingut.
Was hältst Du eigentlich von der Idee, bei dem anderen einfach mal freundlich anzufragen, ob man die Grafik unter Angabe der Quelle selber nutzen darf?
Ansonsten frage ich mich, was es einem für ein Selbstwertgefühl gibt, die Arbeit anderer unter dem eigenen Namen zu präsentieren. Die konkrete Frage dazu an Dich: Hast Du das notwendig???
Ich mache gleich einen kleinen Mittagsspaziergang und werde
einige Pflöcke, eine Rolle Flatterband und ein Namensschild
mitnehmen. Ich gehe den Weg entlang, wo nur alle paar hundert
Meter ein Haus steht. Entdecke ich ein schönes Fleckchen Erde
und ich finde kein fremdes Namensschild, stecke ich mir meinen
Claim ab und stelle mein Namensschild auf. So, das ist dann
mein Eigentum. Für den Rückweg sehe ich zu, ein irgendwo
angelehntes Fahrrad zu finden. Steht kein Name dran und
deshalb ist es ja wohl zwingend MEIN Eigentum. So ungefähr
soll die Sache mit den Bildern laufen? Weil kein Name
dransteht, gehören sie dem, der zuerst zugreift oder sind zur
beliebigen Verwendung für jedermann freigegeben?
Mensch Wolfgang!!!
Ich wusste gar nicht, dass Du dafür bist, den Ureinwohnern Amerikas ihr Eigentum wieder zurückzugeben!!
;o)
Grüsse
Tin
Man muss ja nicht direkt frech werden, wenn man ne dumme Frage stellt. Ich hab ja nicht umsonst beigeschrieben das es ne dumme Frage ist, man kann mich auchlustig niedermachen weil ich mir nicht 100 prozentig sicher war wie es der Wolfgang getan hat. Ausserdem war es ja nur ne Frage, ist ja nicht so das ich Grafiken klaue. Die Grafiken auf meiner Page sind entweder von mir selbstgeschossen oder ich hab die Leute die sie geschossen haben freunlich gefragt ob ich sie nutzen darf. Die Frage sollte dazu dienen, dass ich es hundert prozentig weiss. trotzdem danke
Hallo Dennis!
…man kann mich auchlustig :niedermachen…
Das war nicht meine Absicht. Beabsichtigt war aber, deutlich zu machen, daß es um Eigentum geht. Dabei haben viele Menschen bei Materiellem mit Mein und Dein kein Problem, während bei geistigem Eigentum zuweilen die seltsamsten Konstrukte zur Rechtfertigung unbefugten Gebrauchs herhalten müssen.
Es gibt keine Probleme, wenn der Urheber schon mehr als 70 Jahre tot ist. Andernfalls hat man Software, Bilder, Texte, Musik und andere schöpferische Leistungen wie materielle Dinge zu behandeln, also den Urheber oder seine Erben vor jeglicher Nutzung zu fragen.
Gruß
Wolfgang
hallo dennis,
war auch nicht böse gemeint, sondern mehr aufmunternd, dass du es doch nicht nötig hast, bilder von anderen als deine eigenen auszugeben.
und es macht doch viel mehr spass, wenn man mit anderen was gemeinsames hat - und sei es nur bilder auf der webseite …
viel erfolg weiterhin
tin
Morgen,
Es gibt keine Probleme, wenn der Urheber schon mehr als 70
Jahre tot ist.
Wobei ich noch betonen moechte, dass das fuer das urspruengliche Werk gilt. Es legitmiert nicht, sich ein Foto der Mona Lisa von irgendeiner anderen Homepage oder Die Zauberfloete aus dem Esel unter den Nagel zu reissen. Durch das Ablichten bzw. Nachspielen haben diese (neuen) Werke evtl. ein neues Urheberrecht erhalten. Du kannst aber in den Louvre gehen und Dir selbst ein Foto schiessen bzw. Dir die Originalnoten besorgen und diese nachspielen.
Gruss vom Frank.
Hy,
Alle unten erwähnten Zusammenhänge sind nicht als Rechtsberatung oder dergleichen zu verstehen. In solch einem falle wäre richtiger Rechtsbeistand aufzusuchen. Dies gibt nur meine persönliche Meinung wieder 
Die Frage ist zwar dumm, aber ich brauche eine 100%tige
Antwort darauf. Und zwar: Wenn ich eine Website habe, und
nicht unter die Bilder (oder per Wasserzeichen oder sowas auf
den Bildern) oder ins Impressum schreibe, das die Bilder
Eigentum des Seiteninhabers sind und das Copyright bei ihm bzw
bei mir liegt. Sind die Bilder doch nicht Copyright mäßig
geschützt und ich kann sie im Prinzip frei verwenden, ohne das
die Person mich dafür belangen kann oder?
Nein. Der Urheber muss der Verwendung zustimmen.
Das Urheberrecht liegt wie der Name schon sagt beim Urheber und nicht zwangsläufig beim Seitenbetreiber (es sei denn es ist ein und dieselbe Person) das heisst im Zweifelsfall hat der Seitenbetreiber die Erlaubns diese bild auf seiner Website zu verwenden und ggf. darüberhinaus die Erlaubnis diese Bilder über die Website weiterzugeben.
Falls dem so ist
schließ ich direkt meine nächste Frage an: Was ist wenn er es
nirgends erwähnt hab, ich mir das Bild dann sozusagen „klaue“
und er später dann ein copyright druntersetzt, kann er mich
dann belangen?
Wenn Du ein Bild verwendest, von dem Du nicht der Urheber bist und der Urheber der Verwendung nicht zugestimmt hat kann der Urheber gegen Dich vorgehen, ja.
Wenn der Urheber durch den Seitenbetreiber vertreten wird, dann bekommst Du halt nen blauen Brief vom Seitenbetreiber. Aber in den mesten Fällen gibts eher gleich Post vom Anwalt.
Und was wäre wenn ich dann dreister Weise sein
Bild nehme und mein Copyright drunter setze?
Plagiatismus, Urkundenfälschung, etc. Das wären so einige Worte, die ich damit in Verbindung bringen würde.
Fazit: Finger weg von fremdem Eigentum…
Gruß
h.
Hi,
Du kannst aber in den Louvre
gehen und Dir selbst ein Foto schiessen
Würde ich nicht machen, denn es ist strengstens verboten.
Das aber nur nebenbei.
Viele Grüße
WoDi
Wobei ich noch betonen moechte, dass das fuer das
urspruengliche Werk gilt. Es legitmiert nicht, sich ein Foto
der Mona Lisa von irgendeiner anderen Homepage oder Die
Zauberfloete aus dem Esel unter den Nagel zu reissen.
kommt drauf an!
originalabbild der mona lisa übernehmen ist problemlos möglich. es gab versuche, beim dt. patentamt alte kunstwerke neu schützen zu lassen. da gibt es eine menge rechtsprechung zu, dem versuch, sich so rechte anzueignen wurde eine klare absage erteilt.
anders ist es, wenn die mona lisa in einem neuen künstlerischen gewand daher kommt …
die zauberflöte als midi-file ist auch kein problem, weil es keine schöpferische leistung des midi-erstellers darstellt, da er ebenfalls nur die alten noten reproduziert hat.
ist die zauberflöte allerdings von einem orchester eingespielt, dann gilt wiederum das urheberrecht des orchesters, wobei vermutlich nicht alle orchestranten schon siebzig jahre der grüne rasen deckt …
Du kannst aber in den Louvre
gehen und Dir selbst ein Foto schiessen bzw. Dir die
Originalnoten besorgen und diese nachspielen.
Ich war noch nicht im Louvre. Ist dort fotografieren erlaubt? In Frankreich z.B. darf der Franzose nicht den Eiffelturm oder andere Bauwerke ablichten und kommerziell auswerten!! Dazu bedarf es einer Genehmigung.
originalabbild der mona lisa übernehmen ist problemlos
möglich.
Ich hab noch nie die Mona Lisa in Original auf einer Homepage gesehen. Die waren immer irgendwie abgelichtet oder sonst digitalisiert. Ja, dass ist ein schoepferischer Akt.
anders ist es, wenn die mona lisa in einem neuen
künstlerischen gewand daher kommt …
Wie z.B. einem Foto.
die zauberflöte als midi-file ist auch kein problem, weil es
keine schöpferische leistung des midi-erstellers darstellt, da
er ebenfalls nur die alten noten reproduziert hat.
Hm, na… da waere ich vorsichtig.
ist die zauberflöte allerdings von einem orchester
eingespielt, dann gilt wiederum das urheberrecht des
orchesters,
Stimmt.
Ich war noch nicht im Louvre. Ist dort fotografieren erlaubt?
Keine Ahnung. Dann hat das aber weniger mit Urheber- als mit Hausrecht zu tun.
In Frankreich z.B. darf der Franzose nicht den Eiffelturm oder
andere Bauwerke ablichten und kommerziell auswerten!! Dazu
bedarf es einer Genehmigung.
Ach? Siehste, in Deutschland darf man das (wenn man es von oeffentlich zugaenglichen Plaetzen macht).
Gruss vom Frank.