Copyright für Homepage

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Brett gelandet bin.

Zur Zeit arbeite ich an einer neuen Homepage, die ich gern mit Copyricht schützen möchte. Kann mir jemand sagen, ob das für Privatleute überhaupt geht? Wenn ja, wo muss ich es dann anmelden und was kostet sowas?

Danke schonmal im Voraus.

Liebe Grüße

Kim

Copyright für Homepage? Ja
Hallo Kim,

ja natürlich hast du ein Copyright auf deine Homepage! Vereinfacht ausgedrückt: jede geistige oder fotografische Schöpfung gehört dem „Schöpfer“, ungeachtet, ob er eine Firma oder eine Privatperson ist.

Copyright muss in dem Sinn nicht angemeldet werden, sondern auf den veröffentlichten „Schöpfungen“ bekanntgegeben werden. Zum Beispiel mit:
© 2003 copyright Kim Bimpflhuber, D-Irgendwo

wer es dann noch ganz genau nimmt, kann ja noch schreiben:
Jede Art der Vervielfältigung, der Wiedergabe in Medien oder öffentliche Lesungen, auszugsweise oder im Ganzen nur mit Genehmigung des Autors. Alle Rechte vorbehalten!

Die Rechte aus dem Copyright kann man jederzeit geltend machen. Das heißt, findet man irgendwo einen Abdruck von seinem Eigentum, kann man sein Copyright geltend machen - es gibt kein Verjährungsdatum (streng genommen schon, nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfer erlischt das Copyright, sofern es nicht auf Erben übergegangen ist).

Es gibt auch einen Schutz, den man anmelden kann - das ist dann der Marken- oder Namensschutz. Dieser wird dem Patentamt gemeldet, das Patentamt prüft, ob jemand bereits diesen Namen schützen hat lassen. Nach einer Prüffrist bekommt man auf 10 Jahre die Berechtigung, alleine und ausschließlich den Markennamen oder die Bezeichnung zu führen. Dies kostet aber etliches.

Beispiele dieses Schutzes wären der Name und das Erscheinungsbild von Colc Cola oder Ferrari.

Aber rein auf den Inhalt bezogen reicht der Hinweis auf Copyright wie oben aus. Übrigens gilt Copyright-Schutz natürlich auch für Bilder - auch im Internet!

Bei weiteren Fragen melde dich nur (kleine Einschränkungen meinerseits: alle meine Informationen samt einschlägiger Nachschlagliteratur ist Basis österreichisches Recht, allerdings ist dieses schon sehr dem deutschen Recht angepasst).

Schönen Abend
Peter / Salzburg

Hallo Peter, Hallo Kim,

ein Urheberrecht entsteht bereits durch den Vorgang der Schöpfung eines schutzfähigen Werkes . In anderen Worten: Das Urheberrecht an einem Werk entsteht, sobald das Werk geschaffen wurde, nicht durch einen bestimmten Eintrag, wie Erfindungen beim Patentamt oder durch den Copyright-Vermerk

Schutzfähig ist eine künstlerische oder wissenschaftliche Leistung, die eine gewisse Originalität und Kreativität hat.

Voraussetzungen sind:
• das Werk ist ein Original,
• das Werk wurde von einer Person geschaffen,
• das Werk ist nicht von „trivialer Natur“,
das Werk muss einen gewissen Umfang aufweisen.

beste GRüße,

Barbara

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Kleiner Widerspruch

Copyright muss in dem Sinn nicht angemeldet werden, sondern
auf den veröffentlichten „Schöpfungen“ bekanntgegeben werden.
Zum Beispiel mit:
© 2003 copyright Kim Bimpflhuber, D-Irgendwo

Hallo Peter,

die Anbringung des Copyright-Symbols hat im deutschen wie auch im österreichischem Recht keinerlei Bedeutung. Weder im positiven noch im negativen Sinne. Interessant wird die Anbringung erst, wenn ein Werk international geschützt werden soll. Und das auch nur dort, wo nationales Recht eine ausdrückliche Copyright-Akklamation erfordert *1).

Gruss,
Schorsch

*1) Internationales Urheberrecht - Art III Abs 1 des Welturheberrechtsabkommens (WUA): „Ein Vertragsstaat, dessen innerstaatliche Rechtsvorschriften als Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz die Erfüllung von Förmlichkeiten, wie Hinterlegung, Registrierung, Vermerk, notarielle Beglaubigungen, Gebührenzahlung, Herstellung oder Veröffentlichung in seinem eigenen Hoheitsgebiet, fordern, hat diese Erfordernisse für jedes durch dieses Abkommen geschützte und zum ersten Mal außerhalb seines Hoheitsgebiets veröffentlichte Werk, dessen Urheber nicht Angehöriger dieses Staates ist, als erfüllt anzusehen, wenn alle Werkstücke, die mit Erlaubnis des Urhebers oder eines anderen Inhabers des Urheberrechts veröffentlicht worden sind, von der ersten Veröffentlichung des Werkes an das Kennzeichen © in Verbindung mit dem Namen des Inhabers des Urheberrechts und der Jahreszahl der ersten Veröffentlichung tragen; Kennzeichen, Name und Jahreszahl sind in einer Weise und an einer Stelle anzubringen, daß sie den Vorbehalt des Urheberrechts genügend zum Ausdruck bringen.“

Frage an Schorsch
Hallo Schorsch,

vielen Dank für diesen interessanten Hinweis - war mir in dieser Form nicht bekannt. Frage:

Ist der von dir eingeklickte Artikel so zu verstehen, dass es im Internet auf jeden Fall Sinn macht, das Copyright ausdrücklich anzuführen, um im Fall einer Streitigkeit mit einer Person in einem Land, das diese Anführung zwingend vorschreibt, erfolgreich sein zu können?

Zusatzfrage:
Könnte nicht im Streitfall sich die Frage auch in BRD / Ö aufwerfen: WELCHER Artikel nun vom Urheber stammt und welcher eventuell gar nicht aus der „Feder“ des Homepage-Besitzers stammt? Wäre es da nicht logischer - sinnvoller, gleich das Copyright deutlich anzuführen, um allfällige Zweifel im Streitfall klarzustellen?

Danke schön für deine Info in diesen Punkt
Schönen Tag noch
Peter

Könnte nicht im Streitfall sich die Frage auch in BRD / Ö
aufwerfen: WELCHER Artikel nun vom Urheber stammt und welcher
eventuell gar nicht aus der „Feder“ des Homepage-Besitzers
stammt? Wäre es da nicht logischer - sinnvoller, gleich das
Copyright deutlich anzuführen, um allfällige Zweifel im
Streitfall klarzustellen?

Die Anbringung des Symbols hat darauf auch keine Wirkung, der Anbieter ist für die von ihm angebotene Infomation verantwortlich, egal ob sie von ihm oder von anderen stammt.

LG
Stuffi

USa-Europa
Hallo,
der wesentliche Unterschied zwischen den Urheberrechtsgestzen besteht darin, daß in europa das „c im Kreis“ (weis den Kuzbefehl am Pc leider nicht) nicht notwendig ist dazuzuschreiben.
in USA hingegen schon, lt vika und da das www ein Weltweites Medium darstellt, würde ich auf jedenfall ein Copyright-Vermerk machen.

zur Gestaltung der Webseite
ist zu sagen, daß es hierbei davon abhängt ob hier eigene „Creativleistungen“ vorliegen oder ob die Seite dem Standard irgendeines Programmes entspricht.
Das bedeutet das die Grafik -das Erscheinigsbild nicht 0815 sein darf.
unabhängig davon sind natürlich die Fotos, Animationen und Texte etc.schon geschützt ab dem Zeitpunkt der Idee. erst recht ab Ausführung, ab da wirds ja erst Beweisbar.
Daß man nicht fremdes Eigentum irgendwo zb. aus dem Internet, ob verändert oder nicht, mit einem eigenem Copyrighthinweis versehen darf und schon wirds zum eigenen Eigentum ist wohl eh klar.
natürlich darf man sowas auch nicht verwenden, und ist selbst haftbar
auch wenn man im guten Glauben gehandelt hat, in dem es etwa als download angeboten wird, von jemand der selbst nicht Rechteinhaber ist.

Ulrich

Ist der von dir eingeklickte Artikel so zu verstehen, dass es
im Internet auf jeden Fall Sinn macht, das Copyright
ausdrücklich anzuführen, um im Fall einer Streitigkeit mit
einer Person in einem Land, das diese Anführung zwingend
vorschreibt, erfolgreich sein zu können?

Gerichtsstand wäre in diesem Fall der Ort des Urhebers und somit das lokale Recht gültig. Grundsätzlich ist für die Beantwortung dieser Frage aber wohl der Wert der zu schützenden Leistung erheblich. Wenn du deine Dissertation im Internet veröffentlichst, solltest du das Copyright auf jeden Fall vermerken, da du dich in diesem Fall gezielt an ein internationales Auditorium wendest. Mit dem © stellst du in diesem Fall klar, dass du Rechtsverletzungen zu ahnden bereit bist. Handelt es sich aber um die üblichen Fotos von deinem letzten Urlaub am Balaton, wirkt ein Copyright-Vermerk eher lächerlich.

Zusatzfrage:
Könnte nicht im Streitfall sich die Frage auch in BRD / Ö
aufwerfen: WELCHER Artikel nun vom Urheber stammt und welcher
eventuell gar nicht aus der „Feder“ des Homepage-Besitzers
stammt? Wäre es da nicht logischer - sinnvoller, gleich das
Copyright deutlich anzuführen, um allfällige Zweifel im
Streitfall klarzustellen?

An dieser Stelle einen Copyright-Vermerk zum Zwecke einer Haftungsfreistellung anzubringen, kann sich als Schuss in den Ofen erweisen. Wenn du fremde Artikel auf deiner Homepage verwendest, reicht es nicht, diese als fremd zu kennzeichnen. Mit dem Copyright-Vermerk auf eigene Artikel hast du dann sogar klar zu erkennen gegeben, dass du das Urheberrecht des fremden Autors bewusst verletzt hast.

Das geht dann schon in Richtung Disclaimer: http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamb… oder http://meta.rrzn.uni-hannover.de/disclaimer.html

Hi,

Ich habe da noch eine ergänzende Frage: Wie kann ich nachweisen, dass die Graphik, Foto, Internetseitenlayout, … von mir ist, also von mir erfunden, gemacht wurde? Es kann doch einfach einer herkommen, alles übernehmen und dann so tun als wäre er der Schöpfer und ich hätte alles nachgemacht. In so einem Fall wäre doch Aussage gegen Aussage, oder?

danke für die Antworten,
dome

Ich habe da noch eine ergänzende Frage: Wie kann ich
nachweisen, dass die Graphik, Foto, Internetseitenlayout, …
von mir ist, also von mir erfunden, gemacht wurde? Es kann
doch einfach einer herkommen, alles übernehmen und dann so tun
als wäre er der Schöpfer und ich hätte alles nachgemacht. In
so einem Fall wäre doch Aussage gegen Aussage, oder?

Das alte Problem: Recht haben und Recht bekommen

Ausdrucken und einem Notar übergeben. oder: Ausdrucken, in einem Umschlag verschliessen, den Umschlag als Einschreiben an dich selbst verschicken und ungeöffnet aufbewahren.

Im Nachhinein wird’s natürlich schwieriger.

Hallo,
beim Foto ist es sicher einfach im Gegensatz zum Text,
beim Foto hat der Urheber ja meist Oroginale bei sich Sprich Film oder hochauflösende Datei, im Internet wird er aber nur eine kleine Jpg Dtei hineinstellen. also hat er das hochwertige Original plus evenuell Varianten von Aufnahmen der selben Situation,
im Geensatz hat der der es geklaut hat nur ein kleines Jpg mit nochdazu kleinerem Ausschnitt.
beim Text helfen nur Dinge wie Einschreiben Notar, nachweisbare Erstveröffentlichung etc.

Beim Foto oder der Grafik reicht Ordnung im Archiv.
Ulrich

Ich habe da noch eine ergänzende Frage: Wie kann ich

nachweisen, dass die Graphik, Foto, Internetseitenlayout, …
von mir ist, also von mir erfunden, gemacht wurde? Es kann
doch einfach einer herkommen, alles übernehmen und dann so tun
als wäre er der Schöpfer und ich hätte alles nachgemacht. In
so einem Fall wäre doch Aussage gegen Aussage, oder?

Das alte Problem: Recht haben und Recht
bekommen

Ausdrucken und einem Notar übergeben. oder: Ausdrucken, in
einem Umschlag verschliessen, den Umschlag als Einschreiben an
dich selbst verschicken und ungeöffnet aufbewahren.

Im Nachhinein wird’s natürlich schwieriger.

Danke Schorsch - Klarstellung meiner Seite noch…
meine Zusatzfrage - besser ein © auf der Homepage als keines - war natürlich meinerseits so zu verstehen, dass ich meine Texte GENERELL mit Copyright auszeichne und nicht jeden einzeln bzw. seitenweise.

Dass ich KEINE fremden Texte verwenden darf, ergibt sich ja aus dem Copyright - heisst konkret: auf meinen Seiten sind nur Texte aus meiner Hand oder der meines Vaters, dessen Archiv ich als Verwalter copyright-mässig nützen darf. Bei den Fotos handelt es sich ausschließlich um eigene Fotos oder Bilder, deren Autoren das ausdrückliche Nutzungsrecht gewährt haben (Fremdenverkehrsämter).

Ich glaube, es ist auch ein häufiger Irrtum, dass man meint, mit der Quellenangabe quasi das Copyright nicht verletzt zu haben. Aber zu einer Quellenangabe kommt es ja erst, wenn der Urheber sein Einverständnis erteilt hat…

Danke jedenfalls an Schorsch und auch die anderen - es sind interessante Details in den Antworten !!!

Schönen Abend noch
Peter aus Salzburg