die Situation ist folgende:
Ich bin dabei eine Webseite zu einem Komponisten aufzubauen, die Seite ist rein privat und dient keinerlei finanziellen Interessen. Als besonderen Service möchte ich eine Biographie über jenen Koponisten als PDF File zum Download anbieten.
Der Autor der Biographie ist 1952 gestorben, somit unterliegt die Biographie also noch dem Copyright, nur wird das Werk zu Zeit nicht verlegt und ist nur noch antiquarisch erhältlich.
Darf ich also die Biographie solange zum freien Download anbieten bis sie wieder verlegt wird oder mache ich mich damit strafbar ?
„(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. (…)
(2) …
4. zum sonstigen eigenen Gebrauch,
…
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
…
(5) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet, noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.“
Schlechte Karten, denke ich. Du kannst versuchen, dich an die Erben oder Nachlassverwalter zu wenden.
wenn du auf der Seite nur darauf verweist, dass sich „Interessierte“ mit privaten Interessen bei dir melden können und dann eine Kopie zugeschickt bekommen, geht das unter Umständen als „privat“ durch … Es müssen ja nicht gleich hunderte Interessierte sein, denen du das Ding dann schickst.
vielen Dank für die Auskunft. Der Vorschlag den PDF- File per E-mail zu versenden ist wegen der Größe nicht ganz so geeignet.
Aber auf dieser Basis werde ich einfach mal den Verlag anschreiben, wie die sich dazu stellen.