Copyright für Zuckerbäcker

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage. In einer Gruppe von Hobbybäckern bei Facebook ist die Frage aufgetauft, wie man das Copyright für Torten und Kuchen auffassen soll. Wenn man bei Google ein Bild von einer Torte findet, darf man sich dann davon inspirieren lassen?

Von der bildnerischen Kunst her weiß ich, dass man ja auch kein Gemälde von einem Künstler nachmalen darf. Völlig klar, denn das ist Diebstahl geistigen Eigentums. Man darf aber auch kein Foto, das jemand anderes geschossen hat, 1:1 malerisch kopieren. Das heißt, man darf es verfremden und etwas Eigenes daraus machen.

Wie ist das bei Mehlspeisen? Wir machen Designs aus Fondant, Blütenpaste und Marzipan. Ist es erlaubt sich Ideen zu holen oder fällt auch das unter Urheberrechtsverletzung?

Was meint ihr?

Du musst unterscheiden:

Rezepte können urheberrechtlich schutzfähig sein, also wer die genaue Zutatenliste kopiert und bspw. im Internet veröffentlicht könnte eine Urheberrechtsverletzung begehen. Das Reichsgericht hatte einmal einen solchen Fall entscheiden (vor bald 100 Jahren), allerdings wurden hierbei mehrere Rezepte aus Kochbüchern 1:1 übernommen. Ein einzelnes Rezept bzw. die Zutatenliste eines einzelnen Rezepts könnte insofern in Ihrer Übernahme noch unproblematisch sein.

Das Aussehen eines Gerichts, also der optische Eindruck könnte ein Werk der Bildenden Kunst sein. Immerhin kommt es nicht darauf an, ob ich bspw. eine Skupltur aus Stein meißle oder diese aus Teig backe. Allerdings ist Voraussetzung für den Werkschutz insbesondere, dass in dem Werk die Individualtät des Urhebers zum Ausdruck kommt. Also eure „Vorlage“ müsste sehr individuell sein, bspw. so, wie es nicht jeder machen würde. Ich würde sagen, dass einfache Gestaltungen hier keinesfalls Schutz erlangen können. Eine Torte bspw. mit der man mit Lebensmittelfarben ein Comic aufzeichnet, wäre hinsichtlich dieses Comics aber wohl geschützt. Das bedeutet, dass ein anderer zwar Torten backen und auf diese mittels Lebensmittelfabren Comics zeichnen darf, nicht aber dieses eine Comic. Dieses eine Comic düfte insoweit auch nicht auf papier oder anderweitig vervielfältigt werden.

In Eurem Fall ist spannende Frage also nicht das Zuckerbackwerk, denn dieses wäre nur Medium (wie Papier oder Stein), sondern das, was es zeigt. Die Frage nach dessen Schutz lässt sich aber nicht pauschal beantworten.