hallo.
inwieweit betrifft das copyright auf bestimmten medien eigentlich einen copyshop-betreiber?
die frage wurde schon mal in ähnlicher form gestellt. damals hieß es: „man geht pauschal davon aus, dass Copyright-unterliegende Medien kopiert werden, daher müssen die Betreiber eine entsprechende Kopierergebühr (pro Blatt: ermittelt per Kopienzähler am Gerät) entrichten.
oder“
ich habe so meine zweifel, daß das wirklich so ist. schließlich gibt der kopieenzähler keine auskunft darüber, wie viel geschütztes material tatsächlich kopiert wurde.
außerdem gibt’s doch die urheberrechtsabgabe auf kopierer.
ich bin auch noch nie behelligt worden, wenn ich in der bücherei was kopiert habe.
kann jemand also einfach einen kopierer mit münzautomat hinstellen und sagen „leute, kopiert mal schön“, ohne in rechtliche probleme zu laufen?
gruß
michael