Copyright im copyshop

hallo.

inwieweit betrifft das copyright auf bestimmten medien eigentlich einen copyshop-betreiber?

die frage wurde schon mal in ähnlicher form gestellt. damals hieß es: „man geht pauschal davon aus, dass Copyright-unterliegende Medien kopiert werden, daher müssen die Betreiber eine entsprechende Kopierergebühr (pro Blatt: ermittelt per Kopienzähler am Gerät) entrichten.
oder“

ich habe so meine zweifel, daß das wirklich so ist. schließlich gibt der kopieenzähler keine auskunft darüber, wie viel geschütztes material tatsächlich kopiert wurde.
außerdem gibt’s doch die urheberrechtsabgabe auf kopierer.

ich bin auch noch nie behelligt worden, wenn ich in der bücherei was kopiert habe.
kann jemand also einfach einen kopierer mit münzautomat hinstellen und sagen „leute, kopiert mal schön“, ohne in rechtliche probleme zu laufen?

gruß

michael

Huhu!

außerdem gibt’s doch die urheberrechtsabgabe auf kopierer.

Gibt es, genau. Jetzt ist die große Frage, was Du unter einem „Copyright“ verstehst und inwiefern Du es zum Urheberrecht abgrenzt.

kann jemand also einfach einen kopierer mit münzautomat
hinstellen und sagen „leute, kopiert mal schön“, ohne in
rechtliche probleme zu laufen?

Natürlich nicht, das hast Du doch selbst schon herausgefunden!

Huhu!

außerdem gibt’s doch die urheberrechtsabgabe auf kopierer.

Gibt es, genau. Jetzt ist die große Frage, was Du unter einem
„Copyright“ verstehst und inwiefern Du es zum Urheberrecht
abgrenzt.

haarspalterei… :wink: klär mich mal auf.
angenommen, jemand geht in den copyshop und kopiert eine seite aus einem buch. irgendjemand hat ja nun ein copyright für dieses buch. und in vielen büchern steht drin, daß vervielfältigung auch auszugsweise verboten ist.
die frage ist nach wie vor, ob das den betreiber des copyshops etwas angeht, wenn wir annehmen, daß er nur das kopiergerät zur verfügung stellt und evtl. einem kunden erklärt, aber nicht aktiv kopiert.

kann jemand also einfach einen kopierer mit münzautomat
hinstellen und sagen „leute, kopiert mal schön“, ohne in
rechtliche probleme zu laufen?

Natürlich nicht, das hast Du doch selbst schon herausgefunden!

hab ich das? wie gesagt: bisher konnte ich überall, wo ein kopierer stand, alles kopieren. ob der betreiber des kopierers das erlauben durfte oder nicht, hab ich mitnichten herausgefunden.

gruß

michael

1 Like

Hallo,

ich habe so meine zweifel, daß das wirklich so ist.

doch, das ist wirklich so:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54c.html

Und die VG Wort darf das über „Betriebsbesichtigungen“
sogar kontrollieren:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54g.html

schließlich gibt der kopieenzähler keine auskunft darüber, wie
viel geschütztes material tatsächlich kopiert wurde.

Ja, das stimmt. Da wird der Gesetzgeber sicherlich zulässigerweise Pauschalierungen und Typisierungen vorgenommen haben. Detail kenne ich nicht.

außerdem gibt’s doch die urheberrechtsabgabe auf kopierer.

Genau, die gibt es auch noch.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54c.html

kann jemand also einfach einen kopierer mit münzautomat
hinstellen und sagen „leute, kopiert mal schön“, ohne in
rechtliche probleme zu laufen?

Wie gesagt, § 54c UrhG, er muss dafür eine Vergütung an die Urheber bezahlen.

Viele Grüße

Trobi.

haarspalterei… :wink:

Jurisprudenz!

klär mich mal auf.

„Copyright“ heißt auf deutsch wohl „Vervielfältigungsrecht“ und ist als Nutzungsrecht eines der Urheberrechte, die vom Urheber auf Dritte übertragen werden können. Jedes „Copyright“ ist also ein Urheberrecht.

hab ich das? wie gesagt: bisher konnte ich überall, wo ein
kopierer stand, alles kopieren. ob der betreiber des kopierers
das erlauben durfte oder nicht, hab ich mitnichten
herausgefunden.

Der Betreiber hat ja auch nichts zu erlauben, schließlich ist er nur sehr selten auch der Urheber der zu kopierenden Werke. Aber ihm ist es erlaubt, Kopiergeräte zur Verfügung zu stellen, solange er eine pauschale Abgabe an die VG Wort leistet.

3 Like

na das sind doch mal belastbare aussagen :smile:

danke & gruß

michael

1 Like

Moin,

Gibt es, genau. Jetzt ist die große Frage, was Du unter einem
„Copyright“ verstehst und inwiefern Du es zum Urheberrecht
abgrenzt.

haarspalterei… :wink: klär mich mal auf.

Das „Copyright“ aus Amerika ist etwas völlig anderes, als das „Urheberrecht“ in Deutschland. Ein offizielles „Copyright“ gibt es in Deutschland nicht.

Der wichtigste Unterschied ist, dass das Urheberrecht automatisch dem Urheber zusteht und nicht übertragen werden kann (nur Nutzungsrechte) und beim Copyright handelte (IMHO gibts das so in der Form auch nicht mehr) es sich um eine Liste, in die man eingetragen wird und das Copyright konnte man an jemand anders übertragen.

Beide Begriffe sind bei Wikipedia erläutert.

Liebe Grüße,
-Efchen