Copyright Liedtexte

Moin zusammen,

ich brauche mal ´ne Information, eventuell auch mit offiziellen Texten zu folgendem Sachverhalt.

Früher hat man sich zum Beispiel für seinen Verein ein Liederheft zusammengestellt und dazu aus anderen Heften was zusammenkopiert.
Vorne drauf „Nur zur internen Verwendung“ und gut war.

Nun habe ich über fünf Ecken mitbekommen das sowas garnicht mehr möglich sein sollte.
Wenn man nun also ein Liederheft mit 200 Liedern zusammenstellen wollte, müßte man für jedes dieser sich eine Genehmigung beim Rechteinhaber einholen, auch wenn es eben nur intern verwendet werden würde.

Wie sieht denn die rechtliche Lage nun wirklich aus??

CU - Dominik

Hallo,

Früher hat man sich zum Beispiel für seinen Verein ein
Liederheft zusammengestellt und dazu aus anderen Heften was
zusammenkopiert.
Vorne drauf „Nur zur internen Verwendung“ und gut war.

Nö, nicht gut war. Das war schon immer eine Verletzung des Urheberrechts.

Ausnahmen gibt es nur bei Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch (§ 46 UrhG).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__46.html

Es kann höchstens sein, dass die Rechteinhaber heute bessere Möglichkeiten haben, solche Urheberrechtsverletzungen schneller herauszufinden, z.B. wenn derartige Sammlungen durch das Internet publik gemacht werden. Außerdem reagieren viele Verlage auch sehr viel nervöser, weil in den lyrics-Datenbanken im Internet so viel Schindluder mit dem Urheberrecht getrieben wurde (weswegen es mittlerweile in Deutschland auch praktisch keine funktionierende lyrics-site mehr gibt).

Grüße
Wolfgang

[halb oT]: Kleine Präzisierung
Hallo Wolfgang,

Früher hat man sich zum Beispiel für seinen Verein ein
Liederheft zusammengestellt und dazu aus anderen Heften was
zusammenkopiert.
Vorne drauf „Nur zur internen Verwendung“ und gut war.

Es kann höchstens sein, dass die Rechteinhaber heute bessere
Möglichkeiten haben, solche [!] Urheberrechtsverletzungen
schneller herauszufinden, …z.B. wenn derartige Sammlungen durch
das Internet publik gemacht werden.

Wenn derartige Sammlungen durch das Internet publik gemacht werden, dann handelt es sich auch nicht mehr um „solche“ Urheberrechtsverletzungen (hier: solche, die im Verein verteilt werden, von Internetpublikation war vorher nie die Rede).

Schneller herausfinden lassen sich also nur internetpublizierte gegenüber nicht internetpublizierten Urheberrechtsverletzungen, und das ist nicht wirklich neu ;o)

Grüßli
-R o b.

Hallo R o b.,

Es kann höchstens sein, dass die Rechteinhaber heute bessere
Möglichkeiten haben, solche [!] Urheberrechtsverletzungen
schneller herauszufinden, …z.B. wenn derartige Sammlungen durch
das Internet publik gemacht werden.

Wenn derartige Sammlungen durch das Internet publik
gemacht werden, dann handelt es sich auch nicht mehr um
"solche" Urheberrechtsverletzungen (hier: solche, die
im Verein verteilt werden, von Internetpublikation war vorher
nie die Rede).

Du hast recht, das war unpräzise von mir ausgedrückt.

Ich meinte nicht Liederbücher/-hefte, die tatsächlich im Internet beworben oder vertrieben werden - so etwas als „nur zum internen Gebrauch“ zu titulieren wäre natürlich hirnrissig.

Ich meinte hingegen Hefte, die von ihren Machern durchaus gutgläubig/naiv als „intern“ herausgegeben werden, und die dann durch eine unbedachte Bemerkung auf der Homepage des gleichen Vereins oder eine abgedruckte Pressemitteilung eine ungewollte Publizität erfahren. Meiner Ansicht nach sind solche Fälle gar nicht so selten.

Grüße
Wolfgang

Moin,

Nö, nicht gut war. Das war schon immer eine Verletzung des
Urheberrechts.

OK, war mir so bisher nicht bekannt.

Ausnahmen gibt es nur bei Sammlungen für den Kirchen-, Schul-
oder Unterrichtsgebrauch (§ 46 UrhG).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__46.html

Weißt Du zufällig ob es möglich ist das ein anerkannter Jugendnaturschutzverband sich einen derartigen Status „aneignen“ kann?

Es kann höchstens sein, dass die Rechteinhaber heute bessere
Möglichkeiten haben, solche Urheberrechtsverletzungen
schneller herauszufinden, z.B. wenn derartige Sammlungen durch
das Internet publik gemacht werden. Außerdem reagieren viele
Verlage auch sehr viel nervöser, weil in den
lyrics-Datenbanken im Internet so viel Schindluder mit dem
Urheberrecht getrieben wurde (weswegen es mittlerweile in
Deutschland auch praktisch keine funktionierende lyrics-site
mehr gibt).

Ja das mit den Lyrics-DB ist mir bekannt gewesen - schade darum. Auch das man solche „Liederhefte“ nicht bewerben sollte ist mir auch klar - dann könnte man sich den Zusatz „Interne Verwendung“ auch wirklich sparen.
In diesem Fall ging es aber eh nur um eine wirkliche interne Verwendung.

Danke schonmal für Deine Hinweise - auch der Gesetztestext hilft mir hier weiter.

CU - Dominik

Hallo Wolfgang,

ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage. In dem Zusammenhang ist mir eines nämlich nicht ganz klar. Wenn z. B. ein Chor, ein bestimmtes Lied rechtmäßig erwirbt. In einfacher Ausführung. Und dieses dann für alle Chormitglieder kopiert und verteilt. Ist das auch verboten? Muss man dieses Liedblatt wirklich x-Mal kaufen. Je nachdem wieviele Mitglieder man hat?

Sorry, wenn ich nochmal so „dumm“ nachfrag, aber das hab ich nicht so ganz verstanden.

Gruß
Michaela

Hallo,

ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage. In dem
Zusammenhang ist mir eines nämlich nicht ganz klar. Wenn z. B.
ein Chor, ein bestimmtes Lied rechtmäßig erwirbt.

Stop! Wie erwirbt ein Chor ein ganzes Lied? Selbstverständlich meinst du, dass der Chor ein (!!) Notenblatt erwirbt.

In einfacher
Ausführung. Und dieses dann für alle Chormitglieder kopiert
und verteilt.

Verboten. Steht übrigens auf so gut wie allen Einzelausgaben drauf: … Kopieren verboten, es gibt auch extra ein Zeichen mit einem durchgestrichenen Kopierer dafür.
Der Urheberrechtsvermerk ist eigentlich auch recht verständlich.

Ist das auch verboten?

Ja.

Muss man dieses Liedblatt wirklich x-Mal kaufen.

Ja.

Je nachdem wieviele Mitglieder man hat?

Genau das: in Chorstärke! Schau dich mal auf den Notenhändler-Seiten um, da wirst du Sätzen begegnen wie „Nur in Chorstärke abzugeben“.
(Chorstärke ist üblicherweise 20 und mehr.)
Wie die Sache in der Praxis gehandhabt wird, ist (leider) eine ganz andere Frage. Kopieren ist eine weit verbreitete Untugend, die nach wie vor als Kavaliersdelikt angesehen wird.
Ebay machts möglich: da gibt’s haufenweise Einzelblätter für zwo fuffzich, die dann wild kopiert werden (und am besten auch noch im Bekanntenkreis rumgereicht werden).

Ich kaufe auch schon mal Einzelblätter (nur für mich, bzw. zur Beurteilung), wenn’s aber dann offiziell wird, werden die Dinger in Chorstärke gekauft, Ende.
Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, Verlagskopien anfertigen zu lassen, wenn’s darum geht ein Lied aus einem Buch zu vervielfältigen.

Sorry, wenn ich nochmal so „dumm“ nachfrag, aber das hab ich
nicht so ganz verstanden.

Also, entschuldige, aber das ist doch nun so was von selbstverständlich, und auch bekannt.

Gruß
Herm

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Hallo Herm,

danke für deine ausführliche Antwort.

Wenn z. B.
ein Chor, ein bestimmtes Lied rechtmäßig erwirbt.

Stop! Wie erwirbt ein Chor ein ganzes Lied? Selbstverständlich
meinst du, dass der Chor ein (!!) Notenblatt erwirbt.

Ja klar meinte ich das.

In einfacher
Ausführung. Und dieses dann für alle Chormitglieder kopiert
und verteilt.

Verboten. Steht übrigens auf so gut wie allen
Einzelausgaben drauf: … Kopieren verboten, es gibt auch
extra ein Zeichen mit einem durchgestrichenen Kopierer dafür.
Der Urheberrechtsvermerk ist eigentlich auch recht
verständlich.

Ist das auch verboten?

Ja.

Muss man dieses Liedblatt wirklich x-Mal kaufen.

Ja.

Je nachdem wieviele Mitglieder man hat?

Genau das: in Chorstärke!

Kopieren ist eine weit verbreitete
Untugend, die nach wie vor als Kavaliersdelikt angesehen wird.

Ja da hast du wohl recht.

Ebay machts möglich: da gibt’s haufenweise Einzelblätter für
zwo fuffzich, die dann wild kopiert werden (und am besten auch
noch im Bekanntenkreis rumgereicht werden).

Na ja, ich hätt auch gedacht, das sowas kein Problem ist. Ich kenn mich da halt überhaupt nicht aus. Klar Copyright und so. Aber ich dachte, dass sich hauptsächlich darauf bezieht, wenn man damit Geld macht. Also wenn man z. B. die Kopien weiterverkauft, oder, um beim Beispiel Chor zu bleiben, für Geld Auftritt.

Ich kaufe auch schon mal Einzelblätter (nur für mich, bzw. zur
Beurteilung), wenn’s aber dann offiziell wird, werden die
Dinger in Chorstärke gekauft, Ende.
Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, Verlagskopien
anfertigen zu lassen, wenn’s darum geht ein Lied aus
einem Buch zu vervielfältigen.

Sorry, wenn ich nochmal so „dumm“ nachfrag, aber das hab ich
nicht so ganz verstanden.

Also, entschuldige, aber das ist doch nun so was von
selbstverständlich, und auch bekannt.

Na ja, ich weiß nicht. Wer sich nicht wirklich damit beschäftigt, kennt sich, denk ich nicht aus. Obwohl man von einem Chor natürlich schon erwarten kann, dass die sich über sowas informieren.

Nochmal danke, dass du trotzdem so ausführlich geantwortet hast.

Gruß
Michaela

Hallo Michaela,

Herm hat ja schon ganz richtig geantwortet.
Erwähnen sollte man noch, dass es ein paar Ausnahmen gibt, unter denen Noten doch kopiert werden dürfen, die in diesem Merkblatt ganz gut zusammenfasst sind:

http://www.musicanera.de/fotokopi.htm

Grüße
Wolfgang

Hallo,

Ausnahmen gibt es nur bei Sammlungen für den Kirchen-, Schul-
oder Unterrichtsgebrauch (§ 46 UrhG).
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__46.html

Weißt Du zufällig ob es möglich ist das ein anerkannter
Jugendnaturschutzverband sich einen derartigen Status
„aneignen“ kann?

Ich denke, die Aufzählung „Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch“ ist eindeutig. Meines Wissens gibt es da nichts, wie man tricksen könnte. Tut mir leid.

Grüße
Wolfgang