Liebe Wissende,
ich hoffe hier mit meiner Frage richtig zu sein…
Es geht um Folgendes:
von einer österr. Gemeinde habe ich den Auftrag bekommen eine Ausstellung zu organisieren. Im Anschluß daran werde ich für diese Gemeinde zum gleichen Thema ein kleines Museum aufbauen.
Das Konzept habe ich bereits erarbeitet, samt Zielgruppen, Vermarktung, etc… Dazu habe ich einen Slogan samt einprägsamen Motiven entwickelt. Das Ganze wird in Zukunft auf Plakaten, Flyern etc. Verwendung finden.Bisher habe ich die Motive jeweils mit dem Zeichen Copyright und meinem Namen versehen. Reicht dies als Schutz aus oder muss ich das noch rechtlich (Markenschutz?)absichern?
Was kann ich dafür jeweils als Lizenzgebühr berechnen? Kann die Verwendung des Slogans und die Verwendung der einzelnen Motive jeweils gesondert berechnet werden (falls ein Motiv ohne den Slogan genutzt wird)?
Außerdem:
sämtliche Ideen/Zeichnungen/Designs dazu stammen von mir, allerdings geht die Verwendung eines Motivs auf eine 70 Jahre alte Zeichnung meines Schwiegervaters zurück.Die Rechte daran hält mein Lebensgefährte. Muss ich seinen Namen im Copyright auch anführen?
Wir sind uns eh einig, dass er an den Einnahmen (ich hoffe, diese kommen auch ) zu 50% beteiligt ist.
Für eine möglichst rasche Auskunft wäre ich euch dankbar. Falls ich hier falsch bin: in welchem Brett soll ich posten?
Vermarktung, etc… Dazu habe ich einen Slogan samt
einprägsamen Motiven entwickelt. Das Ganze wird in Zukunft auf
Plakaten, Flyern etc. Verwendung finden.Bisher habe ich :die
Motive jeweils mit dem Zeichen Copyright und meinem :Namen
versehen. Reicht dies als Schutz aus oder muss ich das :noch
rechtlich (Markenschutz?)absichern?
Also Das UrHG greift erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Um auch als Urheber gelten zu können, bedarf es aber anwaltlicher Beweise. Eine Eintragung als Marke wird wohl scheitern, ausserdem ist so etwas mit weiteren Kosten verbunden. Für Weiteres siehe jurablogs.com @ Urheberrecht oder http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
HTH
mfg M.L.
Was kann ich dafür jeweils als Lizenzgebühr berechnen? Kann
die Verwendung des Slogans und die Verwendung der einzelnen
Motive jeweils gesondert berechnet werden (falls ein Motiv
ohne den Slogan genutzt wird)?
Außerdem:
sämtliche Ideen/Zeichnungen/Designs dazu stammen von mir,
allerdings geht die Verwendung eines Motivs auf eine 70 Jahre
alte Zeichnung meines Schwiegervaters zurück.Die Rechte daran
hält mein Lebensgefährte. Muss ich seinen Namen im Copyright
auch anführen?
Wir sind uns eh einig, dass er an den Einnahmen (ich hoffe,
diese kommen auch ) zu 50% beteiligt ist.
Für eine möglichst rasche Auskunft wäre ich euch dankbar.
Falls ich hier falsch bin: in welchem Brett soll ich posten?
Danke!
Hallo Markus,
herzlichen Dank für deine Antwort und den Hinweis. Habe bereits nachgeschaut. Außerdem habe ich mich jetzt doch entschlossen antwaltlichen Rat einzuholen. Das Projekt an dem ich arbeite ist doch recht groß angelegt. Da muss ich mich, bei allem Vertrauen, doch absichern.
Liebe Grüße und ein schönes WE.
Lea
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