Wenn ich mit einer Bildersuchmaschine wie Google oder PicSearch Abbildungen aus dem Netz suche und downloade, habe ich dann das Recht, meine Kopie davon auf meinem PC zu nutzen, wenn es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung, Werbung, Publikation oder Verkauf handelt ?
Oder müsste ich theoretisch Gebühren für die Darstellung auf meinem Bildschirm zahlen ?
Wenn es sich um ein urhebergeschütztes Bild handelt, ist eigentlich in dem Moment der Erwerb eines Nutzungsrechtes nötig, sobald nicht sichergestellt ist, dass auch eine weitere Person diese an deinem PC sehen kann (Bildschirmschoner ist also schon mal nicht möglich). Bei manchen Bildagenturen ist jedoch eine private Nutzung oder Layout etc auch gestattet; steht aber dann immer dabei.
Kurz gesagt: Wenn nicht ausdrücklich erlaubt - dann laß lieber die Finger davon.
Gruß Heinz
Hallo !
Ich habe eine kurze Frage zu obigem Thema:
Wenn ich mit einer Bildersuchmaschine wie Google oder
PicSearch Abbildungen aus dem Netz suche und downloade, habe
ich dann das Recht, meine Kopie davon auf meinem PC zu nutzen,
wenn es sich nicht um eine kommerzielle Nutzung, Werbung,
Publikation oder Verkauf handelt ?
Oder müsste ich theoretisch Gebühren für die Darstellung auf
meinem Bildschirm zahlen ?
Ich dachte an eine Sammlung von Werken der Kunst zu schulischen Zwecken. Und ich kann mir schwer vorstellen, dass z.B. das ArtChieve für jede Abbildung Nutzungsentgeld zahlt !?
Wenn also eine Schule Abbildungen von Gemälden nutzen wollte, müsste sie wahrscheinlich eine Art Pauschale an die GEMA entrichten, nehme ich an ? Oder ist das ein anderer Fall.
Vor allen Dingen ist das ja auch problematisch, wenn z.B. Leute auf einer Edward-Gorey-Fan-Seite Werke von Gorey abbilden ! Die zahlen doch nicht dafür !?
Ich dachte jedenfalls nicht an eine kommerzielle Nutzung !