Hallo Ihr!
Angenommen jemand hatte einen Schriftverkehr und einer der beiden, würde die Briefe des anderen in sein Buch aufnehmen wollen - und bittet um Genehmigung!
2-3 Fragen.
Also einmal, wenn der eine die Erlaubnis vergibt, darf er die Briefe dann auch noch in einem eigenen Buch veröffentlichen, oder hat er keine Rechte mehr daran?
Und - wie sieht es finanziell aus? Kann man da Prozente fordern?
Und wenn ja, wieviel?
Wäre Euch sehr sehr dankbar fürt Antworten denn es eilt ein wenig!
Liebe Grüße
Sylvia
Keine der Fragen kann so beantwortet werden. Das ist einzig und allein eine Frage der Abmachung. Die beiden schließen einen Vertrag, und was dieser Vertrag sagt, das gilt.
Levay
Geht es um eine künstlerische Leistung?
Als erstes finde ich es schon mal klasse, dass einer der beiden um Genehmigung bittet!!! Das zeigt, dass er von Anstand und Urheberrecht einen Funken oder auch viel mehr Kenntnis hat!
Als erstes wäre aber zu klären, ob der betreffende Schriftverkehr durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt ist - also irgendeine intellektuell schützenswerte Leistung besteht. Da der des Veröffentlichenswillige nachfragt, scheint dieses gegeben.
Damit dürfte der Andere dann an den von ihm erstellten Texten ein schützenswertes Urheberrecht erlangt haben.
Was er damit anstellt, ist ihm überlassen. Er kann in freier Vertragsgestaltung einem Dritten kostenloses oder kostenpflichtiges, ein exklusives (alleiniges) oder non-exklusives Nutzungsrecht übertragen.
Was den konkreten Fall und das Finanzielle anbetrifft, gilt es zwei Sachen abzuschätzen.
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Die eigene Situation
Ist es einem wichtiger, ob man überhaupt mal in einem Buch veröffentlicht wird und das z.B. als Referenzobjekt vorweisen kann, auch wenn es kein Geld gibt, oder ist das nicht so wichtig und das eigene Interesse am Geld überwiegt auf das Risiko hin, dass mit Entgeltforderung keine Veröffentlichung stattfindet.
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Die Situation des Buchverlegers
Handelt es sich um einen grossen etablierten Verlag mit genügend finanzieller Power im Rücken, dem eine Tantiemenzahlung nun wirklich nicht weh tut oder der selbst beim Wehtun dieses einfach mit einkalkulieren muss, oder ist es ein kleinerer, eher dem Einzelkämpfertum näherstehender Verleger, der beim besten Willen keine Vergütung zahlen kann, weil er ansonsten das Buch nicht finanziert bekommt.
Das gilt es zu berücksichtigen. Das beste ist einfach, direkt mit dem Verlegenden darüber zu sprechen und das offen anzusprechen. In der Regel wird der Gegenüber darüber offen und fair sprechen.
Wenn er was zahlen kann, wird er fairerweise sicher auch eine branchenübliche Vergütung anbieten oder darüber sprechen.
Ist man sich nicht ganz sicher, dann erteilt man nur eine nonexklusive Genehmigung nur für die erste Auflage und schaut, ob das Buch denn ein Verkaufsknüller wird und in einer Bestsellerliste landet.
Viel Erfolg!
Tin
Hi!
Als erstes finde ich es schon mal klasse, dass einer der
beiden um Genehmigung bittet!!! Das zeigt, dass er von Anstand
und Urheberrecht einen Funken oder auch viel mehr Kenntnis
hat!
Isn Anwalt - der sollte sich da auskennen - darf man das soweit schrieben?
Als erstes wäre aber zu klären, ob der betreffende
Schriftverkehr durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt ist -
also irgendeine intellektuell schützenswerte Leistung besteht.
Da der des Veröffentlichenswillige nachfragt, scheint dieses
gegeben.
Da hab ich auch keine Ahnung - wie sowas rechtlich aussieht!
Damit dürfte der Andere dann an den von ihm erstellten Texten
ein schützenswertes Urheberrecht erlangt haben.
Was er damit anstellt, ist ihm überlassen. Er kann in freier
Vertragsgestaltung einem Dritten kostenloses oder
kostenpflichtiges, ein exklusives (alleiniges) oder
non-exklusives Nutzungsrecht übertragen.
aha - interessant!
Was den konkreten Fall und das Finanzielle anbetrifft, gilt es
zwei Sachen abzuschätzen.
- Die eigene Situation
Ist es einem wichtiger, ob man überhaupt mal in einem Buch
veröffentlicht wird und das z.B. als Referenzobjekt vorweisen
kann, auch wenn es kein Geld gibt, oder ist das nicht so
wichtig und das eigene Interesse am Geld überwiegt auf das
Risiko hin, dass mit Entgeltforderung keine Veröffentlichung
stattfindet.
Das ist natürlich zu überdenken - aber man kann ja vorsichtig navchfragen - oder?
- Die Situation des Buchverlegers
Handelt es sich um einen grossen etablierten Verlag mit
genügend finanzieller Power im Rücken, dem eine
Tantiemenzahlung nun wirklich nicht weh tut oder der selbst
beim Wehtun dieses einfach mit einkalkulieren muss, oder ist
es ein kleinerer, eher dem Einzelkämpfertum näherstehender
Verleger, der beim besten Willen keine Vergütung zahlen kann,
weil er ansonsten das Buch nicht finanziert bekommt.
Aha, dafür wäre der Verlag zuständig - und nicht der Autor?
Das gilt es zu berücksichtigen. Das beste ist einfach, direkt
mit dem Verlegenden darüber zu sprechen und das offen
anzusprechen. In der Regel wird der Gegenüber darüber offen
und fair sprechen.
Ist abzuwarten!
Wenn er was zahlen kann, wird er fairerweise sicher auch eine
branchenübliche Vergütung anbieten oder darüber sprechen.
Wäre schön
Ist man sich nicht ganz sicher, dann erteilt man nur eine
nonexklusive Genehmigung nur für die erste Auflage und schaut,
ob das Buch denn ein Verkaufsknüller wird und in einer
Bestsellerliste landet.
Oh, gute Idee, wußte ich auch nichts von!
Danke und alles Liebe
Sylvia