Copyright-Streit

Hallo Rechtsgelehrte!

Angenommen, zu einem bestimmten Thema werden von verschiedenen Leuten, die sich damit befasst haben, Referate geschrieben.

Kann man jemandem glauben, der behauptet, auf so eine Abhandlung ein Copyright zu haben? Das Thema ist ja schon viel früher von jemandem anderen behandelt worden!

Und: Kann der, der schon früher etwas zu diesem Thema geschrieben hat, mit Fug und Recht behaupten, eigentlich sei ER der ursprüngliche Verfasser (selbst wenn der jüngere Artikel in Aufbau, Gliederung und Forumulierung stark abweicht) und der andere müsse, statt auf ein Copyright zu pochen, in Wirklichkeit IHN als Quelle angeben?

Hanna

Hallo Hanna, wo „spielt“ denn dieser Fall? In Österreich oder in Deutschland?

Hallo Xolophos!

Mich interessiert die deutsche Rechtslage! :smile:

Hanna

Hi Hanna,

in der akademischen Gemeinschaft wird zunächst nicht nach dem Copyright gefragt, sondern nur penibel darauf geachtet, dass die Quelle angegeben wird. Der Begriff Copyright ist völlig fehl am Platz, darunter fällt die wirtschaftliche Verwertung.

Wissen wächst, niemand erfindet die Welt. Von irgendeiner Geistesgröße des 17. Jahrhunderts stammt der Spruch „Wir sind Zwerge, die auf den Schultern von Riesen stehen“. Wer das war, ist mir entfallen, aus heutiger Sicht war der aber gewiss kein Zwerg.

(müsse) in Wirklichkeit IHN als Quelle angeben?

Darauf zu pochen ist geschmacklos. Unter Wissenschaftlern weiß man, dass man zu dem Thema auch schon geschrieben hat - der Rest der Gemeinde bildet sich dann selbst sein Urteil. Über beide.

Gruß Ralf

Hanna

Hallo Hanna!

In einem Krimi wird nach langen Ermittlungen des Inspektors der Gärtner als Bösewicht entlarvt. Obwohl schon zig Autoren ein ähnliches Szenario beschrieben, hindert das Urheberrecht niemanden, den vielen Krimis einer bestimmten
Strickart einen weiteren hinzu zu fügen. Das Urheberrecht schützt die Ausdrucksweise, nicht aber bestimmte
Sachverhalte. Es wird also die Art und Weise geschützt, wie ein Sachverhalt beschrieben wird, nicht die Beschreibung
des Sachverhalts schlechthin.

Es gibt eine Grauzone mit vielen Schattierungen und gleitenden Übergängen hart am Rand zur Urheberrechtsverletzung. So kommen Kopien eines Erzähl- oder Vortragsstils in der Musik und in der Literatur vor. Juristisch angreifbar ist
solches Verhalten i. d. R. nicht, aber auch nicht besonders erfolgversprechend.
Allein die Tatsache, dass sich schon andere Verfasser mit einem Thema beschäftigten, ist für einen Autor weder
ungewöhnlich noch ehrenrührig, es ist vielmehr beinahe die Regel. Der Leser hat dann eine Vergleichsmöglichkeit etwa
von Darstellung und Schwerpunktsetzung.

Eine Pflicht, alle Quellen zu benennen, die sich je mit dem bearbeiteten Thema beschäftigten, gibt es nicht. Vielmehr tragen gerade die Quellenangaben oft zum Wert eines Werkes bei. So manches Buch kaufte ich nur deshalb, weil es eine umfangreiche Quellensammlung enthält, etwa Literaturstellen und Institute, nach denen ich sonst lange hätte suchen
müssen. Die Aufnahme in ein Quellenverzeichnis kann für die als Quelle Genannten eine nette Bauchpinselung sein und so werden mit der Aufnahme und Nennung, aber auch mit der Ignoranz bestimmter Quellen zuweilen durchaus handfeste
Ziele verfolgt.

Wir befinden uns im Rechtsbrett. Justitiabel ist an den Vorgängen in aller Regel nichts. Anders sieht es aus, wenn man in einem eigenen Werk anderer Leute Bilder oder Texte übernimmt. Das ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig, wobei der Urheber verlangen kann, als Quelle genannt zu werden. Vor ein paar Jahren fand ich eine
Abhandlung, die ich für ein anderes Unternehmen zu einer bestimmten Technologie schrieb, Wochen später als
Leitartikel einer Fachzeitschrift wieder. Als Verfasser stand der Mensch darunter, dem ich meine Darstellung zugeschickt
hatte. Außer meiner telefonischen Gratulation zu seinem gelungenen Artikel hatte die Sache weiter keine Folgen. Nur dass meine Gedächtliste der A*****öcher um einen Namen länger wurde. So etwas ruiniert eigentlich nur den Ruf desjenigen, der sich da mit fremden Federn schmückt und offenkundig noch nicht gelernt hat, dass man sich immer mehrmals begegnet.

Auf anderen Gebieten der Schutzrechte geht es deutlich härter zur Sache. Manchmal geschieht es, dass Betriebsfremde Kenntnis von bestimmten Entwicklungsständen erhalten, bevor ein Schutzrecht angemeldet wurde. Für einen externen Fachmann reichen manchmal schon rudimentäre Informationen, damit er plötzlich auf dem richtigen (wenn auch
fremden) Pferd sitzt. Solcher Vorgang kann wirtschaftlich ans Eingemachte gehen und ein Streitwert kann erschreckend
viele Stellen vor dem Komma haben. Das sind dann keine Peanuts mehr, während die Äußerung, sich auch schon mal
zum Thema ausgelassen zu haben und man gerne als Quelle Erwähnung finden möchte, ein Wunsch ist, dem man
nachkommen kann oder man läßt es eben bleiben.

Gruß
Wolfgang

Quellennachweis
Überschrift: Reinhard Mey

Wobei die Rechtslage viel komplizierter ist.
Recherchen können in der Schweiz, Italien oder Frankreich gewesen sein.
Wo nun, welche Rechtslage suchen? Wo und zu welchem Zeitpunkt wurde der Artikel ins Netz gestellt? Ich meine das könnte bis zum BGH über Jahre gehen.
Claude
©