Copyright und Bildbearbeitungsprogramm

Wenn jetzt Frau X sich mit der Bildbearbeitungssoftware Photoimpact eine Homepage designed, ist das rechtlich angreifbar? Darf sie das oder werden dann Copyrechte verletzt? Sie will ja nicht nachher irgendwelche Strafen zahlen.Denn die sind doch recht hoch

Gruss

Michi61

Warum?
… der Gebrauch einer Software berührt nicht das Urheberrecht. Das hat nur evtl. etwas mit dem entstandenen Bild zu tun.

Ein „Copyright“ gibt es in DE sowieso nicht.

Gruß

Stefan

Moin,

Wenn jetzt Frau X sich mit der Bildbearbeitungssoftware
Photoimpact eine Homepage designed

Man kann mit einer Bildbearbeitungssoftware nur eine Grafik erstellen, aufgrund derer man vielleicht ein Design für eine Website erstellen kann. Aber mit einem Bildverarbeitungsprogramm kann man keine Website erstellen.
Außerdem muss man bei einer Website Dinge berücksichtigen, die das Bildbearbeitungsprogramm nicht kann: Unterschiedlich große Viewports (also verschieden viel Platz zur Anzeige der Website im Browser), unterschiedliche Software wie Betriebssystem und Client (von denen Browser nur ein Teil sind), sowie körperliche Gebrechen.

Soviel dazu zum Thema Web-Entwicklung.

ist das rechtlich angreifbar?

Wenn das so wäre, würden sich Bildverarbeitungsprogramme nicht verkaufen. Denn dann würde sich ja jeder Nutzer potenziell strafbar machen.

Darf sie das oder werden dann Copyrechte verletzt?

Das muss sie selbst entscheiden, ob sie deutsches Urheberrecht (Copyright gibts in der form wie in Amerika nicht bei uns) verletzen will oder nicht. Möglichkeiten dazu gibt es natürlich genug.

Sie will ja nicht nachher irgendwelche Strafen zahlen.Denn die
sind doch recht hoch

Dann verletzt sie einfach nicht das Urheberrecht. Ist doch recht einfach oder?

Liebe Grüße,
-Efchen