Ich habe folgende Frage: und zwar möchte Person X gerne selbstgemachte Dinge (Holzsachen, Karten, etc.) auf dem Trödelmarkt verkaufen. Allerdings ohne Gewerbeschein, ist dies möglich?! Person X fertigt alles in der Freizeit an, also reines Hobby. Davon ab werden die Holzsachen nach käuflich zu erwerbenden Vorlagen gearbeitet, wie sieht es da mit dem Copyright aus?! Wird dies durch den Verkauf verletzt?! Da Person X auch Visitenkarten etc. verteilen (kein Gewerbeschein!)
Hallo, Niki,
vielleicht sollte sich die Peron mit jemandem zusammentun, der einen Gewerbeschein hat und an seinem Stand verkaufen.
Anererseits ist es kein großer Akt sich selbst einen Gewerbeschein zu besorgen. Dabei ist dann allerdings zu bedenken, dass die Umsätze ausreichen um dden IHK-Beitrag bezahlen zu können.
Aber ich bin kein Rechtsgelehrter
sondern nur
Eckard
die Frage, „Brauch ich dafür einen Gewerbeschein wird hier ungefähr ein- bis zweimal die Woche gestellt.“
Es ist ganz einfach Fakt und vorgeschrieben:
Wer auf Dauer eine mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig tätig ist, braucht zwingend einen Gewerbeschein.
ich muß jetzt mal ganz blöd fragen - wenn ich deine VIKA richtig deute, arbeitest du für einen Rechtsanwalt, oder? Warum fragst du nicht einfach den? ;o)
(…) werden die Holzsachen nach käuflich zu
erwerbenden Vorlagen gearbeitet
das hat mit Copyright nichts zu tun, die Vorlagen werden ja verkauft, damit danach gefertigt wird. Du könntest höchstens Ärger bekommen, wenn Du die Vorlagen kopieren und die Kopien verkaufen würdest.
die Vorlagen werden ja
verkauft, damit danach gefertigt wird.
Dassehe ich aber wieder einmal komplett anders. Diese Figürchen, die da nach den Vorlagen gebastelt werden sollen, sind genauso wie die Vorlagen das Werk des Künstlers, der die Vorlagen verkauft.Die dürfen selbstverständlich kopiert (dazu sind die Vorlagen ja da), keinesfalls aber einfach so verkauft werden!
Was das mit dem Gewerbeschein angeht, ist ja schon eine richtige Antwort gegeben worden.