Copyright und nutzungsrecht bei uralten objekten

hallo!

ich wollte mich mal schau machen, in wieweit man stücke von komponisten wie mozart in kommerziellen!!!produkten verwenden kann,
ich habe mal etwas gelesen, das nach 50Jahren nach dem tot des urhebers die recht an dem stück verfallen, und jeder sie nutzen kann, wie er möchte, stimmt das oder hab ich etwas missverstanden?
vielen dank!
MfG
Sven.

Hi Sven,

bei geistigen Werken wie Bücher, Musik … sind das 70 Jahre nach Tod des Erstellers / Erfinders, so habe ich es gelesen. Aber jedes Werk läßt sich auch nach dem Tod sehr lange urheberrechtlich schützen. Und Mozart, Bach und wie sie alle heißen, da wird wohl das Urheberrecht ewig gelten. Doch wer sagt denn, das man nicht gewisse Passagen verwenden dürfe, oder die Abwandlung zwar macht, jedoch die ursprüngliche Quelle deutlich mit angibt?

André

Moin,

ziemlich verwirrend manchmal das Urheberrecht. Zwei Links, die sich damit ausführlich befassen, hab ich reingestellt. Generell gilt aber, wie bereits erwähnt, ein Urheberrecht von 70 Jahren ab dem Todestag des Betreffenden. Dann gibt es weiterführende Besonderheiten und Bestimmungen, gerade was Künstler wie Mozart etc. betrifft. Vielleicht helfen Dir die Links etwas weiter.

http://www.avantart.com/ripfiles/rips/ekrut.php3
http://www.newsletter-recht.de/skripte/urheber1.html

CIAo

hallo andré.

da ich für eine outro(bestattung im weltall)
gerne ´trauermusik´von mozart wollte, und ja ganz schlecht gross und breit aufblitzen lassen kann c by mozart…und dazu noch bestandteil eines kommerziellen produktes werden soll, geht das nicht…:frowning:

wer hat eigentlich das c auf die musikstücke von mozart?(die können das ja wohl nichtmehr haben, oder wie können die genemigungen geben, stücke auf CD brennen zu lassen.?wer erteilt die erlaubnis.???

danke für die berichtigung mit 70jahren, so kann man sich irren:wink:

also bye
sven.

moin reiko,…

jura ist so dermassen kompliziert:frowning:((

da dat eh auf kommerz rausläuft, frag ich lieber einen anwalt,als irgendwelches fachlatein zu üebrsetzen.*gg*

trotzdem danke für die links.

ciao
sven.

ziemlich verwirrend manchmal das Urheberrecht. Zwei Links, die
sich damit ausführlich befassen, hab ich reingestellt.
Generell gilt aber, wie bereits erwähnt, ein Urheberrecht von
70 Jahren ab dem Todestag des Betreffenden. Dann gibt es
weiterführende Besonderheiten und Bestimmungen, gerade was
Künstler wie Mozart etc. betrifft. Vielleicht helfen Dir die
Links etwas weiter.

http://www.newsletter-recht.de/skripte/urheber1.html

CIAo

Hi Sven,

Mozart ist nun mal eine historische Persönlichkeit. Und da ist es so. Aber noch was: seine Werke zählen zum Kulturgut. Und da kann man nicht so einfach.

André