Copyright Urheberrecht

Hallo und guten Tag

Ich habe eine kleine Agentur und erstelle Webseiten. Alles im kleinen Rahmen um meine Rente ein wenig aufzubessern.
Ich habe von einem Programierer ein Script in eine Kunden- Homepage eingebunden.
Dieses Script hatte ein Copyright vermerk. Um diesen Copyright entfernen zu dürfen sollte ich 35 Euro bezahlen. Ich bin mir leider nicht mehr ganz sicher, aber ich meine ich habe diesen Mann angeschrieben und um eine entfernung des Copyright gebeten, (woher sollte er auch sonst meine Adresse haben.)
Nun habe ich die Hompage für einen Kunden erstellt, den Copyright hinweis dort belassen wo er war, allerdings habe ich diesen Schriftzug „weiß“ gemacht, passte sonst nicht ins Bild und sollte ja auch ganz weg. Mein Kunde hätte es sowieso bezahlt
Man kann nun mit gedrückter Maustaste diesen Hinweis blau hinterlegen und somit sichtbar machen bzw wenn man mit der Maus drüberfahrt lässt sich dieser Vermerk anklicken.
Wird die Hintergrundfarbe der HP meines Kunden geändert, wird der CopyRight hinweis wieder sichtbar.
Nun kommt natürlich ein Schreiben von seinem RA mit allen Forderungen.Urheberrecht etc.
Stellt mein Verhalten schon eine Urheberrechtsverletzung dar ? Gibt es da schon ähnliche Fälle ?

Auf der HP des Programmieres ist zudem nur der Hinweis :
Das Copyright darf nicht entfernt werden.
Auf anderen Seiten , wo Scripte angeboten werden, steht zusätzlich : …. nicht entfernt oder verändert werden.
Ich würde mich mit diesem Mann gerne gütlich einigen zumal er es wirklich verdient hat. Zudem stellt er auch keine Schadenersatzansprüche. Ihm scheint es nicht ums Geld zu gehen.

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß FLorian

hm… Es ist davon abhängig welche Bedingungen Sie beim Kauf des Scripts akzeptiert haben. Wenn die Bedingung war, den Vermerk nicht zu entfernen, so haben Sie die Vereinbarung gebrochen.

Also: Wie war die Vereinbarung?

Hallo.

Also, es ist bis jetzt noch nichts gekauft worden.
Das Script darf frei Kopiert und eingebunden werden.
Auf der HP des Programierers gibt es nur ein Kontaktformular für die Kontaktaufnahme mit dem Herrn und den Hinweis das „die sichtbaren Copyright informationen“ nicht entfertn werden dürfen.

Ich glaube es auch benutzt zu haben, da der Herr meine Adresse hatte.Allerdings hat der Herr sich nie bei mir gemeldet, was sehr schade ist. Ich kann diesen Herrn natürlich auch verstehen, er hat halt gute Arbeit gemacht und bietet die für echt wenig Geld an.
Und ich habe einen Fehler gemacht, ganz klar.

Ich habe die Copyright Informationen halt mit weißer Schrift eingebunden, aber ja nicht entfernt. Ist echt ne dämliche Nummer von mir, gewesen. Könnte mich selber Ohrfeigen.
Gruß Florian

Tja… Ich fürchte das der Programmierer dann leider zu Recht diese Ansprüche stellt. Sorry…

Und wie verhält es sich , wenn dieses Copyright in schwarzer Schrift vorhanden ist (so war es ja) und ich dann eine HP für eine z.B. Rockband erstelle. Dann ist der Schriftzug auch nicht zu erkennen. :wink:

Hmmm…

Und wie verhält es sich , wenn dieses Copyright in schwarzer Schrift vorhanden ist (so war es ja) und ich dann eine HP für eine z.B. Rockband erstelle welche einen schwarzen hintergrund hat. Dann ist der Schriftzug auch nicht zu erkennen. :wink:

Hmmm…

Leider ist das Schreiben des Anwalts begründet … Sie handeln gegen das Urhebergesetz. Dies besagt in §13, dass der Urheber das Recht hat, dass er in seiner gewählten Form erkennbar sein muss, es wäre somit ein Verstoß wenn er durch Änderung der Farbgebung nur auf „den 2. Blick“ erkennbar wäre.
Das einfachste wäre nun, da Sie ja schon zum Zweck der Entfernung Kontakt aufgenommen haben, sich gütlich zu einigen, so dass der Vermerk entfernt werden darf. Aber … es kommt auch noch darauf an, ob das Script überhaupt Schutzrecht genießt, also die entsprechende Schöpfungshöhe hat. Ein einfaches Script genießt nicht automatisch den Schutz durch das UrhG (da liegen viele oft falsch), sondern es muss sich schon durch was besonderes Ausweisen.
Stellen Sie den vermerk so dar, dass er sofort erkennbar ist, dann ist auch alles in Ordnung, aber prüfen Sie auch, ob es überhaupt Schutzwürdig ist. Ein Layoutscript genießt dies u.U. nicht, ein Script zur automatisierung eher schon.

hehe…Das wäre das Gleich in „Grün“ quasi…

Scherzkeks!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnellen und aussagekräftigen Antworten, vor allem an Herrn Ritter.

Können Sie mir evtl. einen Tipp geben, wie man einen Gegenstandswert einens solchen Scriptes ermitteln kann ?
Gibt es da evtl. eine Tabelle oder einen Richtwert ?

Oder kann ich mit diesem Script zu einer anderen Firma gehen und dort nachfragen, was die Erstellung einens solchen Scriptes an Zeit und Geld verlangen müßten/würden ?

Der Veranschlagte Gegenstandswert des RA ist meiner Meinung sehr überzogen, was in solchen Fällen ja auch normal zu sein scheint.

Gruß Florian

Hallo!

Ich habe von einem Programierer ein Script in eine Kunden-
Homepage eingebunden.
Dieses Script hatte ein Copyright vermerk. Um diesen Copyright
entfernen zu dürfen sollte ich 35 Euro bezahlen. Ich bin mir
leider nicht mehr ganz sicher, aber ich meine ich habe diesen
Mann angeschrieben und um eine entfernung des Copyright
gebeten, (woher sollte er auch sonst meine Adresse haben.)

An deine Adresse läßt sich z.B. auch über die Whois-Einträge kommen, falls die Domain der erstellten Seite auf dich registriert ist. Oder über eine einfache Suche im Netz, falls du als Ersteller der Seite genannt bist und eine eigene Seite samt Impressum hast.

Nun habe ich die Hompage für einen Kunden erstellt, den
Copyright hinweis dort belassen wo er war, allerdings habe ich
diesen Schriftzug „weiß“ gemacht, passte sonst nicht ins Bild
und sollte ja auch ganz weg.

Mit dem „Weißfärben“ hast du den Hinweis faktisch entfernt. Du glaubst nicht im Ernst, daß sowas als Nennung anerkannt wird, oder?

Wenn so ein Hinweis „nicht ins Bild paßt“, dann kannst du eben entsprechenden Code einfach nicht nutzen.

Mein Kunde hätte es sowieso bezahlt

Ein Konjunktiv nützt hier gar nichts - hat er oder hat er nicht? Danach richtet sich offenbar die Lizenz für den verwendeten Code.

Nun kommt natürlich ein Schreiben von seinem RA mit allen
Forderungen.Urheberrecht etc.
Stellt mein Verhalten schon eine Urheberrechtsverletzung dar ?

So wie ich das sehe (IANAL!) schon. Der Code steht unter einer Lizenz, die die Nennung des Urhebers verlangt. Du nennst ihn auf der von dir erstellten Seite nicht, verletzt also diese Lizenz.

Offenbar bietet der Urheber auch eine alternative, kostenpflichtige Lizenz ohne die Nennung an. Da du dir aber nicht sicher bist, ob du die erworben hast…

Ich würde mich mit diesem Mann gerne gütlich einigen zumal er
es wirklich verdient hat. Zudem stellt er auch keine
Schadenersatzansprüche. Ihm scheint es nicht ums Geld zu
gehen.

Und warum schreibst du ihn dann nicht einfach an und ihr versucht euch zu einigen? Um die Anwaltskosten für die Abmahnung wirst du aber wohl nicht drumrum kommen.

Gruß, Jan.

Hallo Jan.

…ach, es ist halt nur ein , wie soll ich sagen, hilfeschrei von mir. ich bin mir dessen ja bewußt, habe es halt verpennt und versuche nun nach irgendeinen strohalm zu greifen. was soll´s. alles wegen 35 euro, daraus werden jetzt wohl 2000 . jepp ich werde in meinem nächsten leben ra und hoffe, das die gesetztgebung dann immer noch so großzügig ausgelegt ist und ich dann an möglichst viele deppen wie mich gelange :wink: damit läßt sich dann richtig leichtes geld verdienen…

am meisten bin ich eigentlich über die hohen ra gebühren erbost. stimmt es, daß es nur in deutschland sein soll, dass so einfach so hohe rechnungen bei der ersten abmahnungzustande kommen können ?

naja, dumm gelaufen.

gruß florian

Hallo und guten Tag

Ich habe eine kleine Agentur und erstelle Webseiten.

Einen von jemand Anderem erstellten Script darfst Du nur im Rahmen einer Linzenz benutzen, wobei Du Dich an die Lizenzbedingungen halten musst. Das hast Du hier wohl nicht gemacht. Es sieht also danach aus, dass Du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast. Ich würde Dir empfehlen einen Rechtsanwalt heranzuziehen. Wie Du andeutetest, hast Du keine reichhaltingen finanziellen Mittel. Vielleicht kannst Du aus der Sache herauskommen, wenn Du alles rückgängig machst

Hallo und danke für deine hilfe.

was meinst du mit rückgängig machen?
der ra der gegenseite ist eingeschaltet und stellt eine rechnung in die welt.

gruß florian

Hallo und guten Tag

Ich habe von einem Programierer ein Script in eine Kunden-
Homepage eingebunden.
Dieses Script hatte ein Copyright vermerk. Um diesen Copyright
entfernen zu dürfen sollte ich 35 Euro bezahlen. Ich bin mir
leider nicht mehr ganz sicher, aber ich meine ich habe diesen
Mann angeschrieben und um eine entfernung des Copyright
gebeten, (woher sollte er auch sonst meine Adresse haben.)
Nun habe ich die Hompage für einen Kunden erstellt, den
Copyright hinweis dort belassen wo er war, allerdings habe ich
diesen Schriftzug „weiß“ gemacht, passte sonst nicht ins Bild
und sollte ja auch ganz weg. Mein Kunde hätte es sowieso
bezahlt
Man kann nun mit gedrückter Maustaste diesen Hinweis blau
hinterlegen und somit sichtbar machen bzw wenn man mit der
Maus drüberfahrt lässt sich dieser Vermerk anklicken.

Stellt mein Verhalten schon eine Urheberrechtsverletzung dar ?
Gibt es da schon ähnliche Fälle ?

Auf der HP des Programmieres ist zudem nur der Hinweis :
Das Copyright darf nicht entfernt werden.
Auf anderen Seiten , wo Scripte angeboten werden, steht
zusätzlich : …. nicht entfernt oder verändert werden.
Ich würde mich mit diesem Mann gerne gütlich einigen zumal er
es wirklich verdient hat. Zudem stellt er auch keine
Schadenersatzansprüche. Ihm scheint es nicht ums Geld zu
gehen.

Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß FLorian

Hallo Florian,

wenn du dich mit ihm gütlich einigen willst, dann schreibt das doch auch so seinem Anwalt. Schilder diesem die Angelegenheit, so wie du es hier geschildert hast.

Ich bin mir nicht sicher, ob du schon mit der Unkenntlichmachung (dass das Copyright nicht mehr sofort sichtbar ist) eine Urheberrechtsverletzung begangen hast.

Wenn du der Meinung bist, dass dieser Programierer die Entlohnung für sein Skript auch verdient hat, wie du hier ja auch schreibst, dann schreib es auch so dem Anwalt. Betone vielleicht auch noch einmal, dass du ja von verne herein vorgehabt hattest, für die Copyright Löschung zu bezahlen.

Etwas anderes kann ich dir hier nun leider auch nicht raten!

Liebe Grüße
Magu

script herausnehmen.

Hallo Magu.

und meinst du das der ra damit seine honorarforderung auch zurückstellt?

was wäre, wenn wie weiter oben beschrieben, ich eine schwarze hompage erstellt hätte und den copyrighthinweis so gelassen hätte wie er ist. dann hätte ich nichts verändert oder gelöscht.
das problem mit der schwarzen homepage ist noch nicht einmal weit hergeholt. den wieviele rockbands mit einem schwarzen hintergrund gibt es. also hätte doch wenigstens der copyright hinweis so hergestellt werden müssen, z.b. mit einem doppelrahmen und entsprechender schrift, daß dann auf jedenfall eine versehentliche ( jedenfalls bei schwarzer homepage) entfernung des copyrights ausgeschlossen werden kann.
Ich will jetzt auch garnicht mehr auf meinen fall rumreiten, aber es gibt bestimmt noch ne menge andere websites, welche das gleiche problem haben. und wenn schon solche, durch ra teuer bezahlte haarspalterei betrieben und ausgenutzt wird, dann sollte man doch bei den wurzeln ebenfalls angewendet werden.

gruß florian

Hallo Magu.

und meinst du das der ra damit seine honorarforderung auch
zurückstellt?

Ich will jetzt auch garnicht mehr auf meinen fall rumreiten,
aber es gibt bestimmt noch ne menge andere websites, welche
das gleiche problem haben. und wenn schon solche, durch ra
teuer bezahlte haarspalterei betrieben und ausgenutzt wird,
dann sollte man doch bei den wurzeln ebenfalls angewendet
werden.

gruß florian

Hallo Florian,

ich denke mal, der RA wird auf seiner Honorarforderung bestehen, denn er möchte seine Arbeit ja auch bezahlt haben. :wink:

Ich kann deinen Unmut verstehen, denn warum müssen manche Leute immer gleich ihren Anwalt bemühen, wenn doch ein einfacher freundlicher Brief schon ein Problem aus der Welt schaffen könnte!? Andersherum wird dieser Programierer vielleicht auch schon so seine Erfahrungen mit Leuten gemacht haben, die seine Skripte böswillig kopiert und als ihre ausgegeben haben, und deshalb lieber gleich den Weg über seinen Anwalt wählen.

Das Problem gerade im Internet ist, dass Rechtsansprüche immer nur sehr schwer umzusetzen sind. Das Internet ist zwar kein rechtsfreier Raum, allerdings ist die Rechtsprechung noch nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Vieles ist nur waage festgelegt und gerade das Urheberrecht ist für den Rechtsinhaber nur sehr schwer und nur mit viel Aufwand umzusetzen.

Dein Fehler ist es sicherlich gewesen, dass du das Copyright verändert hast, ohne eine konkrete (schriftliche) Erlaubnis vorliegen zu haben. Ob du da nun wirklich gegen das Copyright verstoßen hast, wird sich sicherlich auch nur durch einen Fachmann (RA) klären lassen.

Zu dieser Entscheidung kann ich dir allerdings nichts Raten. Es wird sicherlich eine Frage von Kosten und Nutzen bleiben. :wink:

Liebe Grüße
Magu

Hallo Florian!

am meisten bin ich eigentlich über die hohen ra gebühren
erbost. stimmt es, daß es nur in deutschland sein soll, dass
so einfach so hohe rechnungen bei der ersten abmahnungzustande
kommen können ?

Ich kenne mich mit der deutschen Gebührenordnung kaum und mit ausländischen gar nicht aus. Die Gebühren von RA sind bei uns jedenfalls durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Recht…) geregelt. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert. Falls der zu hoch angesetzt wird, sind es auch de Gebühren. Aber wie genau man den ermittelt, kann ich dir leider auch nicht sagen. Da müßtest du wirklich mit einem Anwalt reden und natürlich den dafür bezahlen :-/

Gruß, Jan.