Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmen hat eine Webseite mit speziellen Texten zu den einzelnen Dienstleistungen, sowie eine AGB-Seite. Speziell diese AGB wurde durch die Handelskammer korriegiert und sind von daher auf jeden Fall einzigartig, da spezielle Formulierungen eingesetzt wurden.
Nun haben mehrere Konkurrenzfirmen (mind. 10!!!) diese AGB und teile der Texte auf ihren Seiten eingebaut.
Hat der Domaininhaber von dem die Texte stammen rechtliche Grundlagen für eine geltendmachung von Schadenersatzansprüchen? Immerhin könnten potenzielle Kunden auch meinen, er hätte die Texte von einer anderen Firma geklaut!
Hallo,
so wie du das schreibst, stellt sich mir die Frage, ob die Handelskammer ein Urheberrecht hat. Bei der scheint doch die besondere Schöpfungshöhe zu liegen.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
der Sachverhalt ist so, das die AGB durch die Firma selbst in einer Urform geschrieben wurden und durch die IHK korrigiert wurden. Sogar das Word-Dokument, welches durch die IHK korrigiert wurde (Sätze die falsch waren, falsche Formulierungen sind rot markiert) liegt vor.
Die Texte müssen als kopiert worden sein. Außerdem ist ein Rechtschreibfehler drin - auch bei der Konkurrenz 
der Sachverhalt ist so, das die AGB durch die Firma selbst in
einer Urform geschrieben wurden und durch die IHK korrigiert
wurden. Sogar das Word-Dokument, welches durch die IHK
korrigiert wurde (Sätze die falsch waren, falsche
Formulierungen sind rot markiert) liegt vor.
Die Texte müssen als kopiert worden sein. Außerdem ist ein
Rechtschreibfehler drin - auch bei der Konkurrenz 
Hallo,
bei meiner Zwischenfrage ging es nicht darum, ob nachgewiesen werden kann, ob jemand etwas übernommen hat.
Ein Urheberrecht entsteht erst, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Das Unternehmen wird den Text der AGB nicht geschrieben haben, ohne Vorlagen zu berücksichtigen. Du hast betont: „Speziell diese AGB wurde durch die Handelskammer korrigiert und sind von daher auf jeden Fall einzigartig“.
Grüße
Ulf
ich verstehe jetzt nicht so ganz was du mir damit sagen willst, aber die AGB wurden von der IHK in vielen Absätzen korrigiert bzw. neu formuliert. Daher kann es nicht sein, das die AGB allgemein gültig sind.
ich verstehe jetzt nicht so ganz was du mir damit sagen
willst
Hallo,
schau mal hier: http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm
Eventuell verstehst du mich dann besser.
Grüße
Ulf
ich denke ich weiß was du meinst, aber wenn Textpassagen bzw. der komplette Text einschließlich Fehlern und!!! dem Firmennamen kopiert werden, liegt eine Urheberverletzung vor.
ich denke ich weiß was du meinst, aber wenn Textpassagen bzw.
der komplette Text einschließlich Fehlern und!!! dem
Firmennamen kopiert werden, liegt eine Urheberverletzung vor.
Hallo,
eine Urheberrechtsverletzung kann nur vorliegen, wenn eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht ist. Sonst besteht kein Urheberrecht. Im Zweifel ist das Auslegungssache eines Gerichtes.
Zum Firmennamen müssen sich andere äußern.
Wer AGB einfach nur kopiert, ist meist schlecht „beraten“. Die sollten auf die konkreten Bedingungen des Unternehmens abgestimmt sein. Jetzt mal unabhängig vom Urheberrecht: Wer da spart, zahlt später oft drauf.
Grüße
Ulf