Copyright- & Urheberrechtsverletzung?

Hallo zusammen,
Da ich leider bis jetzt nirgends eine Lösung zum folgenden szenario finden konnte, hoffe ich, dass ihr mir mit eurem wissen weiterhelfen könnt.
Und zwar folgendes:
Angenommen, Person A würde gerne eine sicherheitskopie von seiner wertvollen Audiocd haben wollen, hat aber keine technische Ausrüstung dafür.
Da kommt Person B und bietet Person A an, mit seiner Ausrüstung gegen etwas Aufwandsentschädigung ihm diesen Dienst zu erweisen.
Person B klärt Person A schriftlich darüber auf,dass die Copie nur im Privatbesitz u für Privatzwecke genutz werden darf und dass Grundvorraussetzung ist, dass die Orginalcd seine persönliche ist. Person B bestätigt dies schriftlich.
Einige Zeit später gibt aber Person B diese Copie an Dritte weiter, was schließlich auffliegt.

Meine Frage: Wer ist der Schuldige; wer hat das Copyright oder das Urheberrecht verletzt und kann deswegen haftbar gemacht werden? Person A oder Person B?

Vielen Dank für die Mühe und Hilfe

Hallo,

wer ist der Dritte und war die Audio CD kopiergeschützt?

https://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-i…

VG
EK

Guten Abend,

Angenommen, die CD hatte keinen Kopierschutz, weil es sich entweder um eine alte Audiocd handelte und ein Kopierschutz zu dieser Zeit des Kaufes technisch nicht möglich gewesen war, oder sie hatte einfach keinen - was zugegeben ja zu heutiger Zeit etwas selteneres wäre.
Angenommen, die dritte Person, an die die Person B trotz unterschriebener Aufklärung durch Person A, die gebrannte Sicherheitskopie weitergibt, ist kein näherer Verwandter, sondern vielleicht der Saufkumpan aus der Stammkneipe.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe

Sumido

Hallo

Angenommen, die CD hatte keinen Kopierschutz, weil es sich
entweder um eine alte Audiocd handelte und ein Kopierschutz zu
dieser Zeit des Kaufes technisch nicht möglich gewesen war,
oder sie hatte einfach keinen - was zugegeben ja zu heutiger
Zeit etwas selteneres wäre.

Nur zur Info, die Zeiten des Kopierschutzes für Audio-CDs sind erfreulicherweise seit dem Sony-Skandal quasi vorbei.

Angenommen, die dritte Person, an die die Person B trotz
unterschriebener Aufklärung durch Person A, die gebrannte
Sicherheitskopie weitergibt, ist kein näherer Verwandter,
sondern vielleicht der Saufkumpan aus der Stammkneipe.

  1. Eine Aufwandsentschädigung ist nicht erlaubt, falls jemand seine Privatkopie durch jemand anderen erledigen lässt, darf kein Geld fliessen (ausser die Kosten für einen Rohling oä).

  2. Mir ist nicht ganz klar wer welche CD weitergegeben hat. A gibt sein Original an B und erhält Original und eine Kopie zurück? B hat noch eine weitere Kopie gemacht und die an einen anderen (Saufkumpane C) weitergegeben?

Dann wäre zu untersuchen, ob die „B-Kopie“ den Rahmen einer Privatkopie erfüllt, wenn ja, spricht nichts dagegen, das B sie auch an C weitergibt. Wenn B aber nur ein unbekannter Auftragsarbeiter ist, hätte er für sich keine Kopie erstellen dürfen. C kann aber nicht wissen welchen Status die Kopie hat, könnte meiner Meinung nach also auch nicht belangt werden…

Die ganzen Erklärungen und Unterschriften sind für die Strafbarkeit in meinen Augen belanglos.

Gruß, DW.