Hallo Leute.
Hoffe Ihr seit alle gut ins neue Jahr gekommen.
Habe einen Zweiteiler geschrieben und auch veröffentlicht, und gestern durchstöberte ich google und fand zu meinem Erstaunen meine zwei Werke bei goggle für jedermann offen und zum Lesen.
Ist das nicht eine Verletzung des Copyright? Was kann man dagegen tun?
Meinen Verlag habe ich noch nicht angeschrieben, weil ich mir vorher erst einmal ein paar Auskünfte und Ratschläge einholen möchte, bevor der Tanz beginnt.
Gruß
Werner
Heiho!
Prinzipiell handelt es sich um eine Verletzung des Urheberrechtes (Copyright gibt es meines Wissens nur in den USA). Sie können einen Anwalt für Medienrecht einschalten bzw. dies dem Verlag überlassen.
Allerdings ist die Frage, die ich mir stelle jene, ob das Werk vollständig im Netz zu finden ist oder nur auszugsweise, sozusagen eine Leseprobe. Evtl. wäre im Vorfeld abzuklären, ob der Verlag auch eine Verwertung als eBook zugestimmt hat.
Ich persönlich würde erst einmal mit dem Verlag sprechen.
Ansonsten würde ich den Schritt zum Anwalt in Erwägung ziehen.
LG
Michael Vogl
Hallo Michael,
danke für Deine Antwort, ja, das komplette Buch ist dort zu lesen von Seite 1 bis 544.
Da ich mit solch einem Problem noch nie konfrontiert war, will ich mich erst einmal bei anderen (z.B. wer-weiß-was) schlau machen um mitreden zu können, bevor ich einen juristischen Schritt unternehme.
Auf jeden Fall steht fest, dass der Hinweis auf Kopierechte muss, soviel ich weis, beim Autor oder Verlag eingeholt werden.
Gruß
Werner
Hi,
Meinen Verlag habe ich noch nicht angeschrieben, weil ich mir
vorher erst einmal ein paar Auskünfte und Ratschläge einholen
möchte, bevor der Tanz beginnt.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, geht bei Veröffentlichungen über einen Verlag das Urheberrecht vom Autor an den Verlag über (Abweichungen müssen vertraglich geregelt sein).
D.h. Du muss Deinem Verlag von der Veröffentlichung im Netz Mitteilung machen und der Verlag entscheidet darüber, in wieweit er der Sache nachgehen will.
Im Übrigen ist das eine Rechtsfrage und gehört nicht ins Brett „Literatur“.
Gruß,
Anja
Hi,
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, geht bei
Veröffentlichungen über einen Verlag das Urheberrecht vom
Autor an den Verlag über
Das ist falsch, denn das Urheberrecht ist nicht veräußerbar. Der Autor des Textes ist immer der Autor des Textes und wird es auch immer sein.
Was du meinst, sind die Verwertungs rechte.
Schöne Grüße
Ann da Càva
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Hallo Werner,
im Mai 2009 ist die VG-Wort durch Mitgliederbeschluss legitimiert worden, mit Institutionen wie Google Vereinbarungen zugunsten und im Namen ihrer Mitglieder zu treffen. Dafür mussten die Autoren allerdings einzeln die Rechteübertragung bestätigen. Hast du das nicht getan?
Schöne Grüße
Ann da Càva
Hi Ann,
kannst Du mir das noch etwas genauer erklären? Was ist z.B. VG-Wort? Habe lediglich mein Manuskript eingeschickt. Bin gerade dabei meinen Vertrag, den ich nur überflogen habe, genauer durchzulesen, aber sie sehen inhaltlich alle gleich aus.
Werde morgen gleich meinen Anwalt anrufen und ihn mal fragen, was er davon hält.
Danke an alle.
Gruß
Werner
Hallo Werner,
das wiederzukäuen, was vor zwei Jahren lang und breit durch alle Medien ging, ist müßig. Anstatt gleich zum Anwalt zu gehen (mit welchem gewünschten Ergebnis überhaupt?) solltest du zuvor mit der VG-Wort Kontakt aufnehmen. Wahrscheinlich ist auf deren Webseite auch schon einiges Erhellendes für dich.
http://www.vgwort.de
Schöne Grüße
Ann da Càva
Danke - ist lange her
owT
…
Hallo Werner,
das soll jetzt nicht blöd klingen, aber hast du das gesamte Buch im Internet einmal durchgescrollt und alle Seiten sehen können? Oft wird im Inhaltsverzeichnis nämlich alles angezeigt, aber wenn man durchscrollt, steht auf seite 52 „kann nicht angezeigt werden“ und dann geht es erst wieder mit Seite 55 weiter. so hat es den anschein, dass das ganze Buch im netz steht, aber in Wahrheit ist es nur ein drittel.
Im Vetrag müsste aber so oder so etwas davon stehen, dass du die Online-Verwetrungs-Rechte oder die Verwertungsrechte für elektronische Medien dem Verlag überträgst, ansonsten ist da gehörig was schief gelaufen. Aber frag doch einfach mal beim Verlag an, manchmal geht etwas unter und es war keine böse Absicht dahinter.
Grüße
Peter
Ja Peter und danke für die Info, aber ich habe an meinen Verlag geschrieben und ich wurde darüber aufgeklärt, dass mein Werk bei Google für jeden lesbar ist, aber nicht mehr als 20%, das soll so eine Art Leseprobe sein.
Habe mich natürlich sofort überzeugt und es stimmt tatsächlich, so wie Du es hier ja auch beschrieben hast. Also war meine Panik umsonst gewesen und ich danke alle, die sich für mich hier den Kopf zerbrochen haben.
Gruß
Werner