Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

Hallo, ich benötige dringend Hilfe.

Folgender Fall ereignete sich und ich ersuche hiermit um Ihren fachmännischen Rat, wie ich weiter verfahren sollte, bzw. wie Sie mir Unterstützung leisten könnten. Mein Name ist Kirsten Leonhardt und ich fotografiere als freie Fotografin im Auftrag des evangelischen Krankenhauses in Zweibrücken die Neugeborenen auf der Entbindungsstation, um im Anschluss daran, im Namen des Krankenhauses, ein Geschenkfoto an die Eltern zu übergeben. Darüber hinaus erhalten die Eltern ein von der Krankenhausleitung entworfenes Formular, auf dem die Eltern ebenfalls mit ihrer Unterschrift bestätigen können, dass sie damit einverstanden sind, dieses Bild auch in der Hauseigenen Babygalerie im Internet und einmalig im ortsansässigen Pfälzischer Merkur zu veröffentlichen. Mit der Krankenhausleitung wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich die Babys fotografiere, den Eltern einen Ausdruck übergebe und eine digitale Version des Bildes an das Sekretariat übermittle für die Einstellung in die Babygalerie Internet und die einmalige Veröffentlichung im Pfälzischer Merkur. Es wurde aber KEINE Übertragung des Urheberrechtes oder die Überlassung der kompletten Nutzungsrechte vereinbart. Am Samstag, den 22. Januar 2011 stieß ich aus Zufall auf eine Sonderbeilage, zugeschnitten ausschließlich auf das ev. Krankenhaus, die zusätzlich zur normalen Tageszeitung ausgeliefert wurde, auf der Entbindungsstation des ev. Krankenhauses. Wie man dieser Sonderbeilage entnehmen kann, wird das Vor-der-Geburt und das Nach-der-Geburt ausführlich beschrieben, die komplette Station vorgestellt, etc., dann kommt eine Art Cut und ab der nächsten Seite fängt eine Fotogalerie mit allen Babys aus 2010 an mit all meinen Bildern, OHNE mein Einverständnis, OHNE namentliche Nennung von mir als Fotografin, OHNE wie und wo diese Bilder entstanden, usw. Darüber hinaus sind im Zuge dieser Sonderbeilage sämtliche Firmen vom Merkur wie mir von anderer Stelle berichtet wurde über das kommende Erscheinen dieser Beilage informiert worden und gefragt worden, ob sie darin gerne Werbung machen möchten, sogar Ärzte und Hebammen.Darunter waren auch zwei Fotostudios, die mit den Bildern rein gar nichts zu tun haben was natürlich für den Leser sehr irreführend ist, wenn er eine Sonderbeilage aufklappt und dort ca. 300 Babybilder findet ohne genannte Fotografin und statt dessen dann die Werbung von irgend welchen Fotostudios. Der andere Vorfall zu der selbigen Sonderbeilage bezieht sich auf meinen Sohn, der auch 2010 im Februar in diesem Krankenhaus auf die Welt kam und dort erneut abgebildet wurde, obwohl ich kein Einverständnis dazu abgegeben hätte. Von einer anderen Mutter, deren Kind dort abgebildet ist habe ich erfahren, dass es scheinbar in der Zeit vor Weihnachten in der in ganz Deutschland ein Schneechaos herrschte und viele Leute im Winterurlaub sind, ein Schreiben des Pfälzischen Merkurs gab, in dem sinngemäß stand: Wenn sie nicht bis zum XXXX dieses Schreiben zurück an die Redaktion schicken, DANN veröffentlichen wir erneut ihr Baby.Ohne frankieren Rückumschlag usw. Da ich aber als Mutter niemals dieses Schreiben erhalten habe, konnte ich weder zu noch absagen. Ich bin der Meinung, dass da das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Und das in einem so heiklem Fall wie dem Recht am eigenem Bild und Bildmaterial mit Kindern/Babys. Hätte es nicht eher so herum laufen müssen, dass man den Eltern ein Formular zu schickt, in dem die Eltern mit Ihrer Unterschrift quittieren, dass sie einer erneuten Veröffentlichung zustimmen und dass dann auch nur die Babys veröffentlicht werden, deren Unterschrift vorliegt? Leider ist es in meinem Fall doppelt dumm gelaufen, und zwar, dass ich weder im Vorfeld gefragt wurde, ob der Pfälzische Merkur meine Fotos noch mal veröffentlichen darf und ich dabei auch nicht namentlich als Urheber genannt wurde UND dass ich als Mutter nicht die Möglichkeit hatte, Einspruch gegen eine Neuveröffentlichung des Fotos meines Sohnes äußern zu können. Wobei ich mir im Nachhinein nicht sicher bin, ob ich absichtlich keine Post als Mutter bekommen habe, denn so wäre ich ja auch als Fotografin informiert worden, dass eine Sonderbeilage geplant ist. Mit in dieser Sache hängt das ev. Krankenhaus, das lauf Verlagsleiter des Pfälzischen Merkurs die Bilder ohne Auflagen für diese Sonderbeilage frei gegeben hat. Meine Meinung ist es aber, dass der Pfälzische Merkur die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, sich darum zu kümmern, ob ich als Urheber, über die Art und Weise der Veröffentlichung informiert und gefragt werde UND BENANNT WERDE. Ich bitte hiermit um Auskunft, wer wo richtig oder falsch liegt. Denn diese Situation nagt sehr an mir. Es ist bislang auch noch keinerlei Entschuldigung, weder von Pfälzischem Merkur noch vom ev. Krankenhaus bei mir eingegangen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Kirsten Leonhardt

Merkur. Es wurde aber KEINE Übertragung des Urheberrechtes
oder die Überlassung der kompletten Nutzungsrechte vereinbart.

Urheberrechte kann man nicht übertragen! Nutzungsrechte ja…

Mündlich Verträge sind zwar auch Verträge, aber der Nachweis der Inhalte ist dann natürlich gundsätzlich schwierig. Daher IMMER NUR SCHRIFTLICH!!!

Dennoch… Die Bilder dürfen nur im vereinbarten Rahmen veröffentlicht werden. Wurde dieser Rahmen nicht eingehalten so hat der Veröffentlicher einen Rechtsbruch begangen. Der Urheber hat sein Recht auf seine Werke und die Personen auf den Fotos haben ein Persönlichkeitsrecht, welches bei Babys natürlich von den Eltern wahrgenommen werden muss.

Solltest du also eine Klage anstreben, dürften deine Chancen ganz gut stehen. Der Veröffentlicher sol doch einfach mal beweisen das er die entsprechenden Rechte erworben hat… Ich denk, das wird er nicht können und entsprechend stark dürfte deine Position sein.

Am Samstag, den 22. Januar 2011 stieß ich aus Zufall auf eine
Sonderbeilage, zugeschnitten ausschließlich auf das ev.
Krankenhaus, die zusätzlich zur normalen Tageszeitung
ausgeliefert wurde, auf der Entbindungsstation des ev.
Krankenhauses. Wie man dieser Sonderbeilage entnehmen kann,
wird das Vor-der-Geburt und das Nach-der-Geburt ausführlich
beschrieben, die komplette Station vorgestellt, etc., dann
kommt eine Art Cut und ab der nächsten Seite fängt eine
Fotogalerie mit allen Babys aus 2010 an mit all meinen
Bildern, OHNE mein Einverständnis, OHNE namentliche Nennung
von mir als Fotografin, OHNE wie und wo diese Bilder
entstanden, usw. Darüber hinaus sind im Zuge dieser
Sonderbeilage sämtliche Firmen vom Merkur wie mir von anderer
Stelle berichtet wurde über das kommende Erscheinen dieser
Beilage informiert worden und gefragt worden, ob sie darin
gerne Werbung machen möchten, sogar Ärzte und
Hebammen.Darunter waren auch zwei Fotostudios, die mit den
Bildern rein gar nichts zu tun haben was natürlich für den
Leser sehr irreführend ist, wenn er eine Sonderbeilage
aufklappt und dort ca. 300 Babybilder findet ohne genannte
Fotografin und statt dessen dann die Werbung von irgend
welchen Fotostudios. Der andere Vorfall zu der selbigen
Sonderbeilage bezieht sich auf meinen Sohn, der auch 2010 im
Februar in diesem Krankenhaus auf die Welt kam und dort erneut
abgebildet wurde, obwohl ich kein Einverständnis dazu
abgegeben hätte. Von einer anderen Mutter, deren Kind dort
abgebildet ist habe ich erfahren, dass es scheinbar in der
Zeit vor Weihnachten in der in ganz Deutschland ein
Schneechaos herrschte und viele Leute im Winterurlaub sind,
ein Schreiben des Pfälzischen Merkurs gab, in dem sinngemäß
stand: Wenn sie nicht bis zum XXXX dieses Schreiben zurück an
die Redaktion schicken, DANN veröffentlichen wir erneut ihr
Baby.Ohne frankieren Rückumschlag usw. Da ich aber als Mutter
niemals dieses Schreiben erhalten habe, konnte ich weder zu
noch absagen. Ich bin der Meinung, dass da das Pferd von
hinten aufgezäumt wurde. Und das in einem so heiklem Fall wie
dem Recht am eigenem Bild und Bildmaterial mit Kindern/Babys.
Hätte es nicht eher so herum laufen müssen, dass man den
Eltern ein Formular zu schickt, in dem die Eltern mit Ihrer
Unterschrift quittieren, dass sie einer erneuten
Veröffentlichung zustimmen und dass dann auch nur die Babys
veröffentlicht werden, deren Unterschrift vorliegt? Leider
ist es in meinem Fall doppelt dumm gelaufen, und zwar, dass
ich weder im Vorfeld gefragt wurde, ob der Pfälzische Merkur
meine Fotos noch mal veröffentlichen darf und ich dabei auch
nicht namentlich als Urheber genannt wurde UND dass ich als
Mutter nicht die Möglichkeit hatte, Einspruch gegen eine
Neuveröffentlichung des Fotos meines Sohnes äußern zu können.
Wobei ich mir im Nachhinein nicht sicher bin, ob ich
absichtlich keine Post als Mutter bekommen habe, denn so wäre
ich ja auch als Fotografin informiert worden, dass eine
Sonderbeilage geplant ist. Mit in dieser Sache hängt das ev.
Krankenhaus, das lauf Verlagsleiter des Pfälzischen Merkurs
die Bilder ohne Auflagen für diese Sonderbeilage frei gegeben
hat. Meine Meinung ist es aber, dass der Pfälzische Merkur
die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, sich darum zu
kümmern, ob ich als Urheber, über die Art und Weise der
Veröffentlichung informiert und gefragt werde UND BENANNT
WERDE. Ich bitte hiermit um Auskunft, wer wo richtig oder
falsch liegt. Denn diese Situation nagt sehr an mir. Es ist
bislang auch noch keinerlei Entschuldigung, weder von
Pfälzischem Merkur noch vom ev. Krankenhaus bei mir
eingegangen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Kirsten Leonhardt

Hallo Kirsten,

mit Deiner Rechtsauffassung liegst Du nach meiner Meinung völlig richtig. Wie Du nun vorgehen willst, liegt in Deinem eigenen Ermessen. Bei Nachverhandlung über ein Honorar zur Heilung der nicht erworbenen Nutzungsrechte, könnte ich mir vorstellen dass die Klinik einlenkt. Einfach höflich ansprechen. Beim Thema verletzte Persönlichkeitsrechte musst Du natürlich abwägen, ob und wenn ja in wie weit Du die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen möchtest. Wie Du sicherlich weißt, sind Urheberrechtsverletzungen Straftaten die auf Antrag der Verletzten von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden.

Wünsche Dir viel Erfolg !
Formator

Das Problem ist bei solchen Dingen - was steht *schriftlich* geschrieben, in Ihrem Falle natürlich nichts!

Zu klären wäre zunächst - hat die Klinikleitung an die Zeitung irgendwelche Rechte übertragen (was ich stark vermute)? Wenn ja, hatte sie dazu die Erlaubnis? sie sagen Nein …

Selbstverständlich haben sie das Recht auf Urhebernennung … ich würde mich jetzt an die Zeitung wenden, denn *die* hat veröffentlicht und Rechnung stellen: X Bilder mal Summe X plus X für fehlenden Urhebervermerk plus 100% für die unerlaubte Nutzung.
Sollte sich nun die Zeitung auf irgendwas berufen, dann haben sie ja den Trumpf, dass die Klinikleitung kein Recht dazu hatte, den Schaden kann sich dann die Zeitung bei der Klinik ersetzen lassen.
Wichtig ist - alles schriftlich machen, wer was wann wo wie mit den Bildern machen darf - sie sehen ja was dabei rauskommt!

Auf jeden Fall wäre jetzt ersteinmal die Zeitung zu greifen - wenn die keine Berechtigung hat, weil bspw die Klinik Rechte übertragen hat die sie nicht hat, dann sind die erst einmal haftbar zu machen, die Zeitung muss dann schauen wie sie zu Ihrem recht kommt.

Hallo Frau Leonhardt,

grundsätzlich liegen Sie mit Ihren Rechtsansichten hier richtig. Allerdings müssten die Einzelheiten des Vertrages zwischen Ihnen und dem Krankenhaus einerseits und dem Krankenhaus und dem Merkur andererseits gesichtet werden.

Es wäre nicht der erste und sicherlich auch nicht der letzte Fall, in meiner Beratungspraxis, in der ein Lizenznehmer mehr Rechte weitergibt als er selbst besitzt.

Sicherlich stehen Ihnen hier zahlreiche Möglichkeiten wie z.B. Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungs- und Beseitigungs, sowie Schadensersatzansprüche zu. Die Einzelheiten, insbesondere auch die Frage, gegen wen die Ansprüche konkret zu richten sind, erfordert vor Allem eine Sichtung der Verträge bzw. der getroffenen Vereinbarungen.

Bei der Abbildung Ihres eigenen Kindes ist die Rechtslage aufgrund des geschilderten Sachverhalts klar. Hier liegt keine Einwilligung vor. Schweigen auf ein Aufforderungsschreiben kann auch nicht als Einwilligung gewertet werden. Auch hier sind Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Zeitung denkbar.

Weitere Einzelheiten, insbesondere wie die nächsten Schritte aussehen sollten, kann und sollte man allerdings im Rahmen eines ordnungsgemäßen Mandats erörtert.

Wenn Sie möchten, können Sie mich gerne hierzu anrufen. Zu meinen Mandanten gehören viele Fotografen und seit einiger Zeit auch Babyfotografen, die ich in allen urheberrechtlichen Fragen vertrete und berate.

Sie erreichen mich bei der Anwaltskanzlei Arnold zwischen 09:00 und 18:00 unter 0351 / 42 64 06 - 26 oder [email protected].

Viele Grüße
Bernhard Kelz

Sehr geehrte Frau Leonhardt,
aufgrund der Ereignisse in Ägypten und die völle der Arbeit benötige ich Zeit, damit ich mich mit Ihren Fragen auseiandersetzen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Ich merke in Ihrer Anfrage, dass Sie emotional sehr betroffen sind, daher teile ich Ihnen zur Beruhigung vorab mit, dass Sie in jedem Fall mindestens ein Anspruch auf Namenserwähnung gehabt hätten bzw. haben; dies wird im Urheberrecht als das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht genannt. Im Gegensatz zum Verwertungsrecht ist das Urheberpersönlichkeitsrecht untrennbar vom Urheber. Somit hätten Sie einen Anspruch auf Schadensersatz (dazu im Einzelnen später noch).

Bezüglich Ihres Sohnes, so glaube ich - jetzt spontan - dass das Recht auf das eigene Photo nicht abgetreten werden kann (hier muss ich etwas vorsichtig sein). Auch hier könnte ein Schadensersatz im Raum liegen.

Ich muss das ganze etwas genauer anschauen. Die Fragen sind etwas komplex.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um ein Rechtsberatung handelt; daher entstehen mir gegenüber keine Ansprüche. Das erwähne ich lediglich der Korrektheitshalber.

Mit freundlichen Grüßen

Ich danke Dir vielmals für die rasche und kompetente Antwort. Das Feedback hat mir sehr weiter geholfen. Danke

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort. Ich werde bestimmte Schritte nun einleiten und bin sehr gespannt darauf, wie es hier weiter gehen wird. mercie

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der Honorarrechnung werde ich mal machen ;o). Danke

Vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sollte es hier zu einem Rechtsstreit kommen - obwohl der Verlagsleiter schriftlich betont hat, dass der Verlag „bisher auch alles außergerichtlich regeln konnte“ (da frage ich mich zwar wie, so unverschämt, wie die mit dem Eigentum anderer umgehen)-werde ich mit Sicherheit auf Ihr Angebot zurück kommen. Vielen Dank.

Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle und umfangreiche Antwort, die Sie mir geschrieben haben, obwohl Sie so sehr in andere Dinge eingebunden sind. Sie haben mir bereits weiter geholfen. Vielen Dank und einen schönen Tag.