Hallo, ich benötige dringend Hilfe.
Folgender Fall ereignete sich und ich ersuche hiermit um Ihren fachmännischen Rat, wie ich weiter verfahren sollte, bzw. wie Sie mir Unterstützung leisten könnten. Mein Name ist Kirsten Leonhardt und ich fotografiere als freie Fotografin im Auftrag des evangelischen Krankenhauses in Zweibrücken die Neugeborenen auf der Entbindungsstation, um im Anschluss daran, im Namen des Krankenhauses, ein Geschenkfoto an die Eltern zu übergeben. Darüber hinaus erhalten die Eltern ein von der Krankenhausleitung entworfenes Formular, auf dem die Eltern ebenfalls mit ihrer Unterschrift bestätigen können, dass sie damit einverstanden sind, dieses Bild auch in der Hauseigenen Babygalerie im Internet und einmalig im ortsansässigen Pfälzischer Merkur zu veröffentlichen. Mit der Krankenhausleitung wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich die Babys fotografiere, den Eltern einen Ausdruck übergebe und eine digitale Version des Bildes an das Sekretariat übermittle für die Einstellung in die Babygalerie Internet und die einmalige Veröffentlichung im Pfälzischer Merkur. Es wurde aber KEINE Übertragung des Urheberrechtes oder die Überlassung der kompletten Nutzungsrechte vereinbart. Am Samstag, den 22. Januar 2011 stieß ich aus Zufall auf eine Sonderbeilage, zugeschnitten ausschließlich auf das ev. Krankenhaus, die zusätzlich zur normalen Tageszeitung ausgeliefert wurde, auf der Entbindungsstation des ev. Krankenhauses. Wie man dieser Sonderbeilage entnehmen kann, wird das Vor-der-Geburt und das Nach-der-Geburt ausführlich beschrieben, die komplette Station vorgestellt, etc., dann kommt eine Art Cut und ab der nächsten Seite fängt eine Fotogalerie mit allen Babys aus 2010 an mit all meinen Bildern, OHNE mein Einverständnis, OHNE namentliche Nennung von mir als Fotografin, OHNE wie und wo diese Bilder entstanden, usw. Darüber hinaus sind im Zuge dieser Sonderbeilage sämtliche Firmen vom Merkur wie mir von anderer Stelle berichtet wurde über das kommende Erscheinen dieser Beilage informiert worden und gefragt worden, ob sie darin gerne Werbung machen möchten, sogar Ärzte und Hebammen.Darunter waren auch zwei Fotostudios, die mit den Bildern rein gar nichts zu tun haben was natürlich für den Leser sehr irreführend ist, wenn er eine Sonderbeilage aufklappt und dort ca. 300 Babybilder findet ohne genannte Fotografin und statt dessen dann die Werbung von irgend welchen Fotostudios. Der andere Vorfall zu der selbigen Sonderbeilage bezieht sich auf meinen Sohn, der auch 2010 im Februar in diesem Krankenhaus auf die Welt kam und dort erneut abgebildet wurde, obwohl ich kein Einverständnis dazu abgegeben hätte. Von einer anderen Mutter, deren Kind dort abgebildet ist habe ich erfahren, dass es scheinbar in der Zeit vor Weihnachten in der in ganz Deutschland ein Schneechaos herrschte und viele Leute im Winterurlaub sind, ein Schreiben des Pfälzischen Merkurs gab, in dem sinngemäß stand: Wenn sie nicht bis zum XXXX dieses Schreiben zurück an die Redaktion schicken, DANN veröffentlichen wir erneut ihr Baby.Ohne frankieren Rückumschlag usw. Da ich aber als Mutter niemals dieses Schreiben erhalten habe, konnte ich weder zu noch absagen. Ich bin der Meinung, dass da das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Und das in einem so heiklem Fall wie dem Recht am eigenem Bild und Bildmaterial mit Kindern/Babys. Hätte es nicht eher so herum laufen müssen, dass man den Eltern ein Formular zu schickt, in dem die Eltern mit Ihrer Unterschrift quittieren, dass sie einer erneuten Veröffentlichung zustimmen und dass dann auch nur die Babys veröffentlicht werden, deren Unterschrift vorliegt? Leider ist es in meinem Fall doppelt dumm gelaufen, und zwar, dass ich weder im Vorfeld gefragt wurde, ob der Pfälzische Merkur meine Fotos noch mal veröffentlichen darf und ich dabei auch nicht namentlich als Urheber genannt wurde UND dass ich als Mutter nicht die Möglichkeit hatte, Einspruch gegen eine Neuveröffentlichung des Fotos meines Sohnes äußern zu können. Wobei ich mir im Nachhinein nicht sicher bin, ob ich absichtlich keine Post als Mutter bekommen habe, denn so wäre ich ja auch als Fotografin informiert worden, dass eine Sonderbeilage geplant ist. Mit in dieser Sache hängt das ev. Krankenhaus, das lauf Verlagsleiter des Pfälzischen Merkurs die Bilder ohne Auflagen für diese Sonderbeilage frei gegeben hat. Meine Meinung ist es aber, dass der Pfälzische Merkur die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, sich darum zu kümmern, ob ich als Urheber, über die Art und Weise der Veröffentlichung informiert und gefragt werde UND BENANNT WERDE. Ich bitte hiermit um Auskunft, wer wo richtig oder falsch liegt. Denn diese Situation nagt sehr an mir. Es ist bislang auch noch keinerlei Entschuldigung, weder von Pfälzischem Merkur noch vom ev. Krankenhaus bei mir eingegangen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Kirsten Leonhardt