Hallo!
Dürfen Verkehrszeichen zur Gestaltung von Flyern oder bspw. von Auto-Homepages verwendet werden oder wäre das eine Urheberrechtsverstoß gegenüber dem Staat?
Grüße, Matthias
Hallo!
Dürfen Verkehrszeichen zur Gestaltung von Flyern oder bspw. von Auto-Homepages verwendet werden oder wäre das eine Urheberrechtsverstoß gegenüber dem Staat?
Grüße, Matthias
Hallo,
nein. Auch, weil es in D kein Copyright gibt und der Staat kein
Urheberrecht haben kann. Letzteres bei Verkehrszeichen überhaupt
nachzuweisen, dürfte eh schwierig sein (sind ja oft international).
Vielleicht korrigiert mich jemand, aber ich denke, es hat seinen Grund,
warum diese Zeichen überall (auch zur Gestaltung von Flyer …)
eingesetzt werden - man darf es.
schönes Wochenende
Richard
Hallo Matthias,
bei „Verkehrszeichen“ liegt das Copyright in der Regel bei den jeweiligen
Schilderherstellern…
Der Gesetzgeber gibt nur „Schriftliche Anweisungen“…
In der Verwaltungsvorschrift dazu heißt es ja auch:
„Für die Zeichen ist die Beschreibung maßgebend und nicht die Abbildung…“
Da die Schilderhersteller ja ihre „Kohle“ mit „Vater Staat“ machen,verfolgen die in der Regel kaum „Kleinkram“…
Super, vielen Dank euch beiden!
Matthias
Hi,
bei „Verkehrszeichen“ liegt das Copyright in der Regel bei den
jeweiligen Schilderherstellern…
Da die Schilderhersteller ja ihre „Kohle“ mit „Vater Staat“
machen,verfolgen die in der Regel kaum „Kleinkram“…
Daher ist dies ein falscher Schluß - die Dinger sind nicht urheberrechtlich geschützt.
.m
Hallo Malte,
es gibt auch noch anderes als „Geistige“ Werke,was geschützt ist…)
mfg
es gibt auch noch anderes als „Geistige“ Werke,was geschützt
ist…)
Und? Ist trotzdem falsch, was Du geschrieben hast. Marken und Muster haben zudem mit dem Urheberrecht rein gar nichts zu tun.
.m
Hallo Malte,
natürlich haben die etwas mit dem „Urheberschutz“ zu tun…
schau dich einfach mal beim Deutschen Paten-und Markenamt um,
was so alles „geschützt“ ist…
Lieber Frank,
natürlich haben die etwas mit dem „Urheberschutz“ zu tun…
schau dich einfach mal beim Deutschen Paten-und Markenamt um,
was so alles „geschützt“ ist…
Ich spreche vom urheberrechtlichen Schutz. Der Fragesteller sprach ausdrücklich vom urheberrechtlichen Schutz. Du hast dann auf einmal das dpma ins Spiel gebracht, welches mit dem Urheberrecht genau nichts zu tun hat.
Ich empfehle Dir dringend - und zwar bevor Du hier mal wieder meinst, guten Rat zu geben und völligen Quark erzählst - den Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenschutz sowie Patenten zu studieren. Das sind drei sehr verschiedene Dinge.
Und ganz konkret zu den Verkehrszeichen: Deutsche Verkehrszeichen sind von keinem der drei Bereiche betroffen.
.m