Hallo, ich habe eine Frage über den Ausmaß eines Copyright-Fotos. Wenn man ein Copyright-Bild, das jemand selbst aus eigener Fantasy gezeichnet hat, nachzeichnet, nicht genau so, aber versucht es eben auf gleiche Weise nachzuzeichnen, inwiefern macht man sich da strafbar?
Hallo,
über die rechtlichen auswirkungen kann ich dir leider keine auskünfte geben, jedoch kommt es bestimmt immer auf die anwendung draufan. Wenn du es nur für dich verwendest wird bestimmt keiner etwas sagen.
Wenn du vor hast dieses bild für werbe oder gewinnbringende handlungen verwenden möchtest, könnte es durchaus sein dass sich jemand in seinem recht verletzt fühlt und dich darauf aufmerksam machen wird.
Gruß,
Leeb03
Ich bin zwar kein Anwalt, aber aus meinem Empfinden ist es - so wie Du es schilderst - nicht strafbar.
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Copyright wären gegeben wenn versucht wird, Gewinn zu machen oder/und den Gegenstand der Sache als sein eigenes Gedankengut anzupreisen.
Je nachdem wo Du das Bild veröffentlichen willst (z.B. Internet) solltest Du einen Hinweis auf das Original geben.
Bei stark geprägten Werken gibt es ja auch einen gewissen Wiedererkennungswert, dessen Verbreitung vom Rechteinhaber oft (aber nicht zwangsläufig) als Werbung angesehen wird.
Wenn Du das Bild unter Deinem Namen und als eigenes Gedankengut veröffentlichen willst, solltest Du deine eigene Interpretation soweit einbringen, daß keine Gefahr der direkten Verwechslung mehr besteht - nach dem Motto: Was Du nicht willst das man Dir tut…
Im Zweifelsfalle setzt der Gesetzgeber ein gewisses Maß an Rechtsempfinden des Bürgers voraus, aber man sollte vermeiden daß es überhaupt soweit kommt.