Hallo!
Neulich haben wir uns bei einer Diskussion gefragt:
wem gehoert das Copyright von Zeitungsartikeln (Tageszeitung)? Dem Schreiber oder der Zeitung / dem Verlag?
Falls jemand als „freier Mitarbeiter“ taetig ist - und deswegen auch ohne definierten Vertrag mit der Zeitung arbeitet (ich glaube das laeuft so), sollte wenigstens dieser Punkt dann vorher abgeklaert sein?
Danke fuer Antworten und Hinweise! (mein eigener Eindruck / eigene Meinung darueber folgt dann auch bald)
Sepp
Hallo!
Eine unendliche Geschichte, die sich alle drei Wochen durch dieses Forum zieht, ist das sogenannte „Copyright“. Zum Glück gibt es in diesem Fall aber noch deutsche Begriffe, die auch trennschärfer sind.
Der Urheber, nur der Urheber, hat das Urheberrecht. Er überträgt Verwertungsrechte, beispielsweise das Veröffentlichungsrecht an die Zeitung. Das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung hat in der Regel der Verlag, weil das in den meisten Fällen vertraglich so geregelt ist. Vielleicht hast Du schon mal gelesen, dass jemand einen eigenen Aufsatz veröffentlicht und dazu schreibt „mit freundlicher Genehmigung des … Verlages“. Das ist so ein Fall.
Übrigens: Das Urheberrechtsgesetz ist niegelnagelneu und schön zu lesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg