Ist es eine Verletzung des Urheberrechts, wenn man einen Film oder ein Buch zusammen kauft, das ganze dann kopiert und jedem ein Exemplar zur Verfügung stellt?
Würde es nur einer kaufen (oder gar downloaden bzw. klauen), dann is die Sache klar. Aber wenn mehrere Personen Eigentumsrechte darüber halten, dann sollten die doch auch das Recht haben eine „Sicherheitskopie“ für sich selbst zu ersellen…
Ist es eine Verletzung des Urheberrechts, wenn man einen Film
oder ein Buch zusammen kauft, das ganze dann kopiert und jedem
ein Exemplar zur Verfügung stellt?
Würde es nur einer kaufen (oder gar downloaden bzw. klauen),
dann is die Sache klar. Aber wenn mehrere Personen
Eigentumsrechte darüber halten, dann sollten die doch auch das
Recht haben eine „Sicherheitskopie“ für sich selbst zu
ersellen…
Hallo,
für Bücher gilt:
§ 53 UrhG
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(4) Die Vervielfältigung
a)graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 (= Archive) oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Für DVDs wird üblicherweise § 95a UrhG eingreifen, der die Erlaubnis der Privatkopie einschränkt:
§ 95a [1] Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(4) Die Vervielfältigung
[…]
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird
dh es ist erlaubt ein Buch komplett abzutippen und dann Kopien davon zu verteilen??
[…]oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit
mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
daraus lese ich, dass das letzte Exemplar eines Buches seit mindestens 2 Jahren verkauft sein muss, damit ich für mich selbst eine Kopie davon machen darf. Richtig?
Nein, in dieser Absolutheit nicht. Wo steht da was von Verbreitung? Privatkopien dürfen nur begrenzt im privaten Umfeld „verteilt“ werden.
[…]oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit
mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
daraus lese ich, dass das letzte Exemplar eines Buches seit
mindestens 2 Jahren verkauft sein muss, damit ich für mich
selbst eine Kopie davon machen darf. Richtig?
Dass das letzte Exemplar verkauft ist, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Buch vergriffen (= nicht mehr erhältlich) ist. Viele Bücher gehen erst einmal mit kleinen Auflagen an den Start, es ist aber möglich, Nachlieferungen zu bekommen.