Huhu!
Ich überlege gerade, auf meiner Homepage die Bücher zu ‚verreissen‘ ,-), die ich gerade gelesen habe. Als Illustration ist das Cover dazu ja immer nett.
Nun darf ich ja sicherlich nicht bei Amazon oder sonstigem Versand das Coverbild mopsen und bei mir einbinden. Ist klar.
Wie sieht es denn aus, wenn ich mein Buch fotographiere?
Dann darf ich das Cover veröffentlichen? Oder muss dabei noch was beachtet werden? z.B. dass es wirklich wie ein Amatuerfoto aussieht?
)
Bye, Vanessa
ReHuhu, Vanessa!
Wie sieht es denn aus, wenn ich mein Buch fotographiere?
Dann darf ich das Cover veröffentlichen?
Nein, auch dann nicht.
Denn die fotografische Reproduktion wird durch die Urheberrechte des Verlages ausgeschlossen.
Auch wenn Du z.B. der Dame auf dem Cover einen Bart malst, reicht das noch immer nicht als „künstlerische Eigenleistung“ aus und die ist nun einmal erforderlich, um an ein eigenes Copyright zu kommen.
Wenn du allerdings das Buch „arrangierst“ - es z.B. zu zwei Dritteln verbrannt im Ofen fotografierst, oder mit einem Dolch ermordest und Blut fließt aus den Seiten, d.h. wenn dieses Buch Teil eines eigenen Kunstwerkes wird, dann könnte es als „Zitat“ durchgehen. Aber auch da wäre ich durchaus vorsichtig.
Gruß
Eckard.
Huhu!
Wie sieht es denn aus, wenn ich mein Buch fotographiere?
Dann darf ich das Cover veröffentlichen?
Nein, auch dann nicht.
Ahnte ich es doch 
Aber wie sieht es dann mit anderen Dingen aus?
Darf ich dann meine Designersonnenbrille (so ich eine hätte *g*) auch nicht fotographieren und abbilden?
Oder ist das dadurch:
Denn die fotografische Reproduktion wird durch die
Urheberrechte des Verlages ausgeschlossen.
erklärt? Geht es um diese ‚fotographische Reproduktion‘?
Bye, Vanessa
erklärt? Geht es um diese ‚fotographische Reproduktion‘?
Klar, Vanessa, dabei geht es um Druckwerke. Steht auch oft drauf: „Darf nicht elektronisch oder in Kopie oder in anderer Form reproduziert werden“. (Deine Sonnenbrille kann zwar auch drücken, aber sie ist kein Druckwerk *grins*)
Wenn Du Deine Sonnenbrille auf dem Urlaubsfoto ins Internet stellst, ist das kein Copyrightverstoß Es ist ein Bild von „Vanessa mit Sonnenbrille“, die Brille ist da Nebensache.
Stellst Du Die Brille aber als Beispiel für eigenes Design dar, dann bekommst Du Probleme.
Es geht schlicht darum, dass geschützt ist, wo hinein jemand Gehirnschmalz investiert hat. Um Copyright zu erwerben, muß es ein eigenes"Werk von mehr als unerheblicher Gestaltung" sein. (Du merkst schon, das kann man ziemlich auslegen, nicht umsonst wird darum auch oft erbittert gestritten)
Ein eigenes Werk kann z.B. ein Bild sein, auf dem ein (von jemand anderem gestaltetes) Buchcover als bloße Staffage dient, also nicht Hauptgegenstand des „Werkes“. Nicht dem Copyright unterliegen Werke, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. Aber auch da Vorsicht! Z.B. sind Fotos einer uralten griechischen Vase geschützt, auch wenn der Vasenkünstler schon 2500 Jahre tot ist. Aber der Fotograf lebt halt noch. Und sein Foto ist ein „Werk“.
Gruß
Eckard.
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Huhu!
Danke!
Also habe ich eigentlich keien Chance, meine Rezensionen mit Bildern zu versehen, ja? Schade, aber auch egal.
Bye, Vanessa
!
Also habe ich eigentlich keien Chance, meine Rezensionen mit
Bildern zu versehen, ja? Schade, aber auch egal.
Du könntest beim Verlag anfragen - die haben unter Umständen Interesse an Werbung für ihr Buch.
LG
Stuffi
HUhu!
Du könntest beim Verlag anfragen - die haben unter Umständen
Interesse an Werbung für ihr Buch.
Ja, aber, neee, das ist mir dann doch zu aufwändig! 
faule Grüße, Vanessa