Copyrightverletzung oder ähnliches?

hallo zusammen,

folgenes szenario: ein grafikdesigner oder werbetexter möchte seine arbeiten online stellen. die sachen wurden im rahmen von festanstellungen in diversen werbeagenturen „erarbeitet“, welchen rechtstext muss er online stellen, um keine copyrights oder ähnliches zu verletzen? besteht die möglichkeit einen „text“ ins impressum zu setzen oder muss neben jeder arbeitsprobe die jeweilige agentur genannt werden?

danke für eure zeit,

sam

folgenes szenario: ein grafikdesigner oder werbetexter möchte
seine arbeiten online stellen. die sachen wurden im rahmen von
festanstellungen in diversen werbeagenturen „erarbeitet“,
welchen rechtstext muss er online stellen, um keine copyrights
oder ähnliches zu verletzen? besteht die möglichkeit einen
„text“ ins impressum zu setzen oder muss neben jeder
arbeitsprobe die jeweilige agentur genannt werden?

Hallo Sam,

bei uns gilt das Urheberrechtsgesetz und das kann man nicht ausblenden, indem man einen bestimmten Text einstellt; man muss sich schon die Nutzungsrechte sichern, bzw. bestätigen lassen.

Umgekehrt gilt das Gesetz auch für eigene Arbeiten, ohne dass man darauf ausdrücklich hinweisen.

Gruß!

Horst

folgenes szenario: ein grafikdesigner oder werbetexter möchte
seine arbeiten online stellen. die sachen wurden im rahmen von
festanstellungen in diversen werbeagenturen „erarbeitet“,
welchen rechtstext muss er online stellen, um keine copyrights
oder ähnliches zu verletzen? besteht die möglichkeit einen
„text“ ins impressum zu setzen oder muss neben jeder
arbeitsprobe die jeweilige agentur genannt werden?

Es kommt drauf an, was in den Arbeitsverträgen mit den Agenturen
vereinbart wurde in Bezug auf Werke, die im Auftrag des Arbeitgebers
erstellt wurden.

Gruß,

Malte

Hi,
Urheberrechte sind zwar Persönlichkeitsrechte (darum heisst es auch so)
nur im Falle von Festanstellungen, wo der AG sämtliche Bedingungen schafft vom Filzstift bis zur Heizung, Beleuchtung, Arbeitsbehelfe, Computer, Infrastruktur fallen Ihm alle Verwertungsrechte zu.

Aber ob eine Werbung verbunden mit der Veröffentlichung im Internet noch als zu tolerierende Arbeitsreferenz angesehen werden kann, bezweifle ich. Insbesonders könnte es dann noch zusätzlich um unlauteren Wettbewerb gehen.

OL

Hi,

folgenes szenario: ein grafikdesigner oder werbetexter möchte
seine arbeiten online stellen. die sachen wurden im rahmen von
festanstellungen in diversen werbeagenturen „erarbeitet“,
welchen rechtstext muss er online stellen, um keine copyrights
oder ähnliches zu verletzen? besteht die möglichkeit einen
„text“ ins impressum zu setzen oder muss neben jeder
arbeitsprobe die jeweilige agentur genannt werden?

Es kommt drauf an, was in den Arbeitsverträgen mit den
Agenturen
vereinbart wurde in Bezug auf Werke, die im Auftrag des
Arbeitgebers
erstellt wurden.

Die Arbeiten sind ja die des Grafikdesigners. Erst einmal unabhängig für wen sie erstellt wurden. Also würde das Urheberrecht nicht verletzt werden, wenn dieser seine Arbeiten online stellt.
Evtl. würden, wie schon von Dir erwähnt, andere Vertragsbestandteile greifen was die Nutzung betrifft.
Oder es wurden in den Arbeiten geschützte Bild- oder Wortmarken von Kunden verarbeitet…
Oder, oder, oder.

Gruß

Christian

Dankeschön! o.T.
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