Wer ist haftbar, wenn eine Copyrightsverletzung durch einen upload bei z.B. Youtube begangen wird. Youtube oder der Uploader?
Je nachdem wie du haftbar definieren möchtest. Wenn es um den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch geht meiner Meinung nach beide. Wenn es um den Schadensersatzanspruch geht, müsste man sehen ob Youtube ein eigenes Verschulden trifft. Dabei dürfte dann der Umfang der Prüfpflichten des Dienstanbieters das Zünglein an der Waage sein. Aber deren Einhaltung hängt dann von Umständen des konkreten Einzelfalles ab.
Viele Grüße
Bernhard