Corel Draw 10 am 04.05.01 bei PC Professionell

Am 04.05.2001 erscheint in der PC Professionell nochmal eine Vollversion des Programmes Corel Draw 10. Dieses ist wieder mit den *.bak dateien versehen. Also, wer kein Heft mehr bekommen hat, sollte sich am 04.05.01 die PC Professionell kaufen.

MOD: ja und?
Hallo,

Am 04.05.2001 erscheint in der PC Professionell nochmal
eine Vollversion des Programmes Corel Draw 10.

jep - das ist (fast) richtig. Ein paar Programme / Schriften / ClipArts fehlen. (soll ja nicht unwichtig sein)

Dieses ist
wieder mit den *.bak dateien versehen. Also, wer kein Heft
mehr bekommen hat, sollte sich am 04.05.01 die PC
Professionell
kaufen.

Aber warum all’ der Hype?
Jeder, der sich die Zeitschrift kauft sollte kurz durchlesen, was er bei der Insatllation bestaetigt:
Naemlich, dass er die Installation zu Tsetzwecken fuer 30 Tage auf dem Rechner benutzen darf und sie danach loescht und/oder nicht weiterbenutzt.
Egal ob umbenannt oder nicht.

Also: Umbenennen und weiterbenutzen ist illegal.

Und macht Diskussionen zum Umbennen quasi sinnlos und Diskussionen zum Weiterbenutzen gehoeren (da illegal) hier bitte nicht hin.

Greetinx
Christian
http://www.html-workshop.de

Vertrag!?!
Hier moechte ich nur mal kurz einwerfen, das die gesetzeslage von DivX immer noch nicht einwandfrei geklaert ist, da der Codec ein gehackter MPEG4 ist. DVD-Rippen ist auch „verboten“, zumindest wenn man den Film-Fritzen glaubt.
Aber ich muss dir recht geben: Jeder der die 30-tage frist ueberschreitet, macht sich strafbar! Durch das akzeptieren des vertrages ist hier die gesetzeslage ganz klar, diese klarheit ist beim kopieren von DVD´s nicht gegeben. Und dvd-rippen wurde hier auch schon besprochen. Das das aber kaum einen interessieren wird, ob er das darf oder nicht, ist wohl weniger interessant.
natuerlich will ich noch sagen, das ihr das nicht machen duerft (rippen und so) und ich es nicht gut heissen kann, wenn es doch einer macht!!! (*g*)

Aber ne frage zu diesem Vertrag den man mitlerweile bei allem bestaetigen muss: Wie weit ist dieser Vertrag denn rechtskraeftig? Ich meine, kaum einer liest den, sondern klickt ihn einfach weiter. Gibt es da irgendwelche wissenswerten gerichtsurteile, deren entscheidungen auf dem vertrag bassieren?
Wie sieht es mit der Rueckgabe aus? Wenn ich den vertrag lese, und feststelle, er gefaellt mir nicht. Die CD muss ich ja dafuer ausgepackt haben, also wird wohl kaum ein geschaeft die CD noch zuruecknehmen. Aber da man mich bei kauf einer CD noch nie ueber einen solchen vertrag „warnte“, waere das rueckgaberecht durchaus greifbar, da ich „schlecht beraten“ wurde. Erfahrungen? Gesetzliche Infos?

Bye

Perseus

Hi!

DVD-Rippen ist auch „verboten“,
zumindest wenn man den Film-Fritzen glaubt.

Falsch, jedenfalls in der Formulierung. Das Erstellen von Sicherheitskopien für ausschließlich private Zwecke ist erlaubt!

Aber ich muss dir recht geben: Jeder der die 30-tage frist
ueberschreitet, macht sich strafbar! Durch das akzeptieren des
vertrages ist hier die gesetzeslage ganz klar,

Auch nicht ganz richtig. Was, wenn zum Beispiel dein(e) minderjährige® Tochter / Sohn den „Akzeptieren“-Button drückt? Es kommt kein Vertrag zustande, auch die Klauseln, die in solchen Lizenzbedingungen stehen sind teilweise nichtig. (siehe unten)

Aber ne frage zu diesem Vertrag den man mitlerweile bei allem
bestaetigen muss: Wie weit ist dieser Vertrag denn
rechtskraeftig? Ich meine, kaum einer liest den, sondern
klickt ihn einfach weiter. Gibt es da irgendwelche
wissenswerten gerichtsurteile, deren entscheidungen auf dem
vertrag bassieren?
Wie sieht es mit der Rueckgabe aus? Wenn ich den vertrag lese,
und feststelle, er gefaellt mir nicht. Die CD muss ich ja
dafuer ausgepackt haben, also wird wohl kaum ein geschaeft die
CD noch zuruecknehmen. Aber da man mich bei kauf einer CD noch
nie ueber einen solchen vertrag „warnte“, waere das
rueckgaberecht durchaus greifbar, da ich „schlecht beraten“
wurde. Erfahrungen? Gesetzliche Infos?

Schau mal bei
http://www.heise.de
http://www.chip.de
http://www.pc-welt.de
nach, dort sind entsprechende Details zu finden. Allerdings fehlt mir momentan die Zeit, nach den direkten Links zu suchen, sorry.

Macky

Hi!

DVD-Rippen ist auch „verboten“,
zumindest wenn man den Film-Fritzen glaubt.

Falsch, jedenfalls in der Formulierung. Das Erstellen von
Sicherheitskopien für ausschließlich private Zwecke ist
erlaubt!

Ich meine den text der auf jedem video zu sehen ist (sinngemaess) „Das Kopieren dieses Datentraegers ist verboten“. Die Filmfritzen verbieten es zwar, aber das ist tatsaechlich egal. Das ist eine sogenannte „Einseitige Willenserklaerung“, der ich als „Konsument“ nicht zustimme. Da sie sich auch nicht mit gelteendem Recht uebereinstimmt, ist sie einfach nichtig, also kann getrost ignoriert werden. Das erstellen einer sicherheitskopie, auch wenn dafuer der Kopierschutz geknackt werden muss, ist rechtlich einwandfrei. Aber achtung: Eine DVD aus der Videothek zu rippen ist eine Raubkopie, also verboten. Eine DVD zu rippen, und bei nem freund lagern, ist raubkopiert, also auch keine dezentralen sicherheitsbackups erstellen. Weiterhin sind einige Programme zum erstellen der Rips illegal, auch fuer private zwecke! Wohlgemerkt einige, nicht alle.

Auch nicht ganz richtig. Was, wenn zum Beispiel dein(e)
minderjährige® Tochter / Sohn den „Akzeptieren“-Button
drückt? Es kommt kein Vertrag zustande, auch die Klauseln, die
in solchen Lizenzbedingungen stehen sind teilweise nichtig.
(siehe unten)

Tocher / Sohn: Gute Idee, hab ich auch noch nicht angedacht. Welche beliebten klauseln sind denn nichtig?

Bye

Perseus

Hallo,

Tocher / Sohn: Gute Idee, hab ich auch noch nicht angedacht.
Welche beliebten klauseln sind denn nichtig?

hierzu gibts einen aktuellen Artikel in der PC-Welt:
http://www.pcwelt.de/content/artikel/artreport/20010…

Macky

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Hi!

DVD-Rippen ist auch „verboten“,
zumindest wenn man den Film-Fritzen glaubt.

Falsch, jedenfalls in der Formulierung. Das Erstellen von
Sicherheitskopien für ausschließlich private Zwecke ist
erlaubt!

Ich meine den text der auf jedem video zu sehen ist
(sinngemaess) „Das Kopieren dieses Datentraegers ist
verboten“. Die Filmfritzen verbieten es zwar, aber das ist
tatsaechlich egal.

Mcky hatte hier schon ganz und gar recht. Wenn man sich nämlich mal die Mühe macht und das durchliest und das auch ein richtig (rechtlich) formulierter Text ist, dann steht da nämlcih weiter „für gewerbliche Zwecke udn öffentliche Vorführungen“.

Gruß
h.

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Mcky hatte hier schon ganz und gar recht. Wenn man sich
nämlich mal die Mühe macht und das durchliest und das auch ein
richtig (rechtlich) formulierter Text ist, dann steht da
nämlcih weiter „für gewerbliche Zwecke udn öffentliche
Vorführungen“.

Gruß
h.

Was zaehlt denn als oeffentliche auffuehrung? Wenn ich ein paar freunde zuhause habe, klar, ist das nicht oefentlich. Aber wenn ich jetzt auf ner LAN-Party bin? Ist das schon oeffentlich? (muesste ja eigentlich sein, so weit ich das bei der damaligen diskusion beim waffengesetz verstanden hab… anderes thema *lol*)
Wenn ich mit nem Laptop in nem Zug sitze?

Mcky hatte hier schon ganz und gar recht. Wenn man sich
nämlich mal die Mühe macht und das durchliest und das auch ein
richtig (rechtlich) formulierter Text ist, dann steht da
nämlcih weiter „für gewerbliche Zwecke udn öffentliche
Vorführungen“.

Gruß
h.

Was zaehlt denn als oeffentliche auffuehrung? Wenn ich ein
paar freunde zuhause habe, klar, ist das nicht oefentlich.

Richtig.

Aber wenn ich jetzt auf ner LAN-Party bin? Ist das schon
oeffentlich? (muesste ja eigentlich sein, so weit ich das bei
der damaligen diskusion beim waffengesetz verstanden hab…

Ja, ist öffentlich. Eindeutig :wink:

Wenn ich mit nem Laptop in nem Zug sitze?

Wäre öffentlich.

Gruß
h.

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