Corona in Hamburg - wie viele Haushalte privat?

Liebe Experten,
weiß jemand, ob sich vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Wohnung einer der Person in einem großen Zimmer mit Abstand treffen dürfen (um gemeinsam Französisch zu üben)
Ich dachte nein, finde aber auf der Behördenseite nur:

„Das Beisammensein im öffentlichen Raum ist nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt und den Personen eines einzigen anderen Haushalts gestattet. Bei allen Treffen dürfen nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für die Gastronomie.“

Das hört sich so an, als ob dies im Park (wo es ungefährlicher wäre) nicht erlaubt ist, aber im privaten Haushalt.

Karl

Hallo!

Auf der ganzen Seite steht doch kein Wort zu privaten Besuchen in Wohnungen bzw. dem Zusammenkommen in einer solchen.

Aber wenn selbst im öffentlichen Raum nur Leute aus max. 2 Haushalten zusammenkommen dürfen, so gilt das doch auch( und gerade !) für die Privatwohnung.

Also dein privater Lernkurs kann nicht stattfinden.

Wenn Du es nicht glaubst dann rufe dort an und frage gezielt nach.

MfG
duck313

Wie ich oben schrieb, vermute ich ja, es ist nicht erlaubt. Die anderen Teilnehmer wundern sich über mich und wären gar nicht auf die Idee gekommen, es sei nicht mehr erlaubt. Ärgerlich, dass die Regelungen nicht ganz klar formuliert sind, denn deine Folgerung, wenn schon im öffentlichen Raum verboten, dann auf keinen Fall privat erlaubt, ist juristisch vermutlich nicht eindeutig.

Die ab 15.06. in Hamburg geltende Verordnung ist hier zu finden: https://www.hamburg.de/verordnung/13963152/2020-06-15-rechtsverordnung/

Nicht-öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind allesamt verboten, soweit sie nicht ausdrücklich erlaubt sind. Ich finde keine Erlaubnis für Lerngruppen.

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Danke!
Karl

Ich finde es einerseits extrem gut, dass Du hier bei unsicherer Einschätzung von „erlaubt - nicht erlaubt“ vorsichtshalber nachfragst.
Andererseits finde ich es leicht irritierend, dass Du (wie sehr viele andere Menschen auch), Dich nicht in der Lage siehst, die vorhandenen verlässlichen Sachinformationen über den Virus und seine Übertragbarkeit auf die angedachte Situation in einem privaten Raum in eine eigene Entscheidung zu „übersetzen“.
Der Virus kann nicht zwischen privatem und öffentlichem Raum unterscheiden.
Je geringer der Abstand ist, um so leichter überträgt er sich. Haupteintritts- und Ausrittspforten sind wohl Nase und Mund. Atmungsintensität erhöht sich mit jeder „Anstrengung“, dann können die Viren weiter in Stoßrichtung fliegen.
Bei guter Belüftung, tendenziell eher draußen als drinnen, werden die Viren breiter verteilt. Es kommen also weniger bei potentiellen Empfängern an.
Ein geschlossener Raum, in dem verschiedene Menschen viel und nicht gerade flüsternd ohne Mund-Nasenschutz miteinander sprechen, ist m. E. ein Risiko.
Völlig ohne staatliches „Verboten“ oder „Nicht-Verboten“.
Dazwischen bewegt sich die eigene Verantwortung in einer Demokratie.
LG
Amokoma1

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Damit ist Hamburg allerdings strenger als die meisten anderen Bundesländer. Anderswo gilt: 10 Personen in beliebiger Konstellation oder zwei Haushalte in beliebiger Größe. Und im Gegensatz zu Ducks Aussage ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Also in einer Privatwohlung darf man sich beliebig treffen, solange das Ganze nicht den Charakter einer Party etc. hat.

Amokoma, dein Vortrag geht am Thema komplett vorbei. Du wirfst mir vor, dass ich keine Gefahrenabschätzung leisten kann. Du weißt aber gar nicht, was ich tue und was nicht. Dies ist hier aber nicht wer-kann-hellsehen (du liegst daneben), sondern wer-weiss-was.

Außerdem geht es um die rechtliche Situation. Doch, die darf man erfragen. Ich weiß nicht, wieso du denkst, dies sei nicht in Ordnung.

Alle übrigen Infos, die du da aufzählst sind mir und vermutlich den meisten hier im Forum bekannt. Wenn du darüber gerne reden willst, mach einen passenden Artikelbaum dazu auf.

Karl

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Ich habe keinen Vortrag gehalten. Dich eher dazu ermutigen wollen, selber nach zu denken.
Von eigener Verantwortung kann man in einer Demokratie nicht durch rechtliche Regelungen „befreit“ werden.
Ich wünsche mir einfach ein bisschen mehr " Selbstveranwortung", des mündigen Bürgers, der dann dummerweise auch mal ohne „rechtliche Grundlage“ entscheiden muss.
LG
Amokoma1

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