Corona Infektion: muss ich alle Kontakte herausgeben

Jeder, der „findet“, dass einzelne (Grund-)rechte absolut und ohne Einschränkungen gelten würde, zeigt, dass er die Grundprinzipien menschlichen Zusammenlebens schon im Ansatz nicht verstanden hat. Jedes Recht kann immer nur soweit Bestand haben, als es nicht andere Rechte bzw. die Rechte anderer gibt, die einem Recht nicht insoweit entgegen stehen, als es diesbezüglich eingeschränkt werden müsste.

Insoweit offenbart sich auch jeder, der immer gleich mit Grundrechten um sich wirft, als Nullnummer, denn mal ganz platt ausgedrückt handelt es sich eigentlich bei allem, was wir an Gesetzgebung so haben, in letzter Konsequenz um eine Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG, soweit sie nicht konkretere Rechte spezifiziert.

D.h. schau in die hier schon genannten spezialrechtlichen Vorschriften und staune: Auch der „persönliche Datenschutz“, muss vor dem Hintergrund der Eindämmung einer Pandemie selbstverständlich gerade mal hinten an stehen, soweit es um die Identifizierung von Kontaktpersonen geht, die ggf. nunmehr lebensbedrohlich erkranken und auch noch andere in Unkenntnis eigener Infektion anstecken können. Dies zu verstehen setzt auch kein Jura-Studium voraus, sondern ergibt sich auch dann, wenn man einfach mal mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht.

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