Corona Neustarthilfe

Hallo zusammen, ich habe ein „kleines“ Problem. Meine Mutter bezieht bereits Rente, betreibt aber nach wie noch ihre Weinhandlung. Mit Corona musste sie dann auch vorübergehend schließen und hatte die diversen Hilfspakete beantrag und auch (vorläufig) bewilligt bekommen.

Nun kam aber letzte Woche von der Landesbank BW der endgültige Bescheid, dass drei Anträge nicht bewilligt werden und die Hilfe zurück bezahlt werden muss. Begründung ist, dass die Summe ihrer Einkünfte nicht die geforderten 51+ Prozent aus einer gewerblichen Tätigkeit überschreiten. Grundlage dafür ist der Einkommensteuerbescheid 2019. Zwar überschreiten die Einkünfte meiner Mutter die 51+ Prozent, allerdings macht sie seit Jahre nur noch eine Gewinn und Verlustrechnung und keine komplette Einkommsteuererklärung. Und das Ergebnis der GuV ist deutlich weniger als die 51%.

Nach meinem Verständnis würde ihr zwar die Hilfe zustehen, allerdings zeigt der Einkommenssteuerbescheid für 2019 nur das Ergebnis der GuV und nicht das tatsächliche Einkommen.

Was kann man tun bzw. wen kann man fragen.

Vielen Dank, Alex

Warum „nur“? Die GuV ist nicht „nur“, sie ist der Regelfall der Bücher führenden Kaufleute. Es gibt als Vereinfachung zur Gewinnermittlung die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

GuV und Einnahmenüberschussrechnung sind Verfahren zur Ermittlung des Gewinns. Ich sehe gerade nicht, worin du den Unterschied zwischen „Gewinn“ und „tatsächliches Einkommen“ siehst.
Ich vermute, dass du Einnahmenüberschussrechnung mit GuV verwechselst.
Ich vermute weiterhin, dass du Umsatz und Gewinn verwechselst.

Aber da kannst du sicher gleich erklären, was du eigentlich meinst.

Hallo @X_Strom - Vielen Dank für die rasche Antwort.

Habe jetzt nochmals nachgeschaut. Es ist so: Meine Mutter macht eine Einkommensteuer und gibt mit der Anlage G die Gewinne oder Verluste aus ihrer Weinhandlung an (daher bin ich vermutlich auf die GuV gekommen). Der Gewinn aus der Weinhandlung ist aber viel geringer als die Einkünfte (die ja 50+ % aller Einkünfte sein müssen um Bezugsberechtigt zu sein). Die Gesamteinkünfte aus der Weinhandlung hat sie nirgends angegeben.

Kann man diese ggf. noch nachreichen?

Vielen Dank, Alex

Was verstehst du unter diesem Begriff?

Es ist nicht relevant, dass jemand zum Beispiel Wein für 40000€ im Jahr verkaufte, wenn er gleichzeitig Ausgaben von 35000€ hatte,; denn dann bleiben natürlich nur 5000€ als „Einkünfte“.
(Jetzt mal ohne AfA und Co. gerechnet.)

Hmm. Dann liegt darin vermutlich mein Denkfehler. Ich war der Meinung, dass hier tatsächlich der Umsatz gemeint ist und nicht der Gewinn.

Es erscheint mir willkürlich und unsozial, wenn jemand mir 2000€ Rente und 2500€ Gewerbeeinkünften für die Beihilfen berechtigt ist, während jemand mit 1000€ Rente und 900€ Gewerbeeinkünften leer ausgeht.

Eventuell gibt es dazu schon Verfahren, ggf. vor Verfassungsgerichten?