Corona und Quarantäne

hallo zusammen. wenn eine Familie Besuch aus dem Ausland erhält, dieser Besuch dann in Quarantäne muss und sich nach 5 Tagen „frei testen“ kann, wie verhält es sich hier mit der Gastgeberfamilie?

Hallo,

der Fehler liegt schon darin, sich für die Quarantäne in einem fremden Haushalt einzuquartieren.

Coronaeinreiseverordnung § 4 Abs. 1:

Ich möchte mal behaupten, daß das dann mit der Anmeldung auch schon nicht geklappt hat, denn wäre einem der Mensch vom Gesundheitsamt direkt aus dem Telefon mit dem nackten Arsch ins Gesicht gesprungen.

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Wieso sollte man bei der Einreise beim Gesundheitsamt anrufen oder das Gesundheitsamt den Einreisenden anrufen? Dafür gibt es die Digitale Einreiseanmeldung. Da gibt man eine Adresse an. Ob das die eigene Wohnung ist oder nicht, wird dabei nicht überprüft. Ich weiß das, weil ich bei meiner letzten Einreise meine korrekte Adresse gar nicht eingeben konnte, weil sie aus formalen Gründen von der Software abgelehnt wurde. Habe ich halt was ähnliches eingegeben. Mir ist deswegen niemand ins Gesicht gesprungen.

Natürlich entbindet das nicht von den in der Corona-Einreiseverordnung festgelegten Pflichten, aber kontrolliert wird da niemand.

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@C_Punktist
Es handelt sich hierbei nicht um einen fremden Haushalt, sondern um den Haushalt der Eltern, zu denen der Sohn mit Familie zu Besuch kommt.
Bestehen hier für die Eltern irgendwelche Pflichten?

Der Sohn gehört nicht zum Hausstand der Eltern, somit darf er während der Absonderung (bescheuerter Begriff, Quarantäne klingt besser) keinen Kontakt zu ihnen haben. So ist die Regel. Aber vielleicht wird der Vorschrift ja Genüge getan, wenn er sich im Gästezimmer absondert und keinen Kontakt zu den Eltern hat.

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Man kann auch angerufen werden und das wird passieren, wenn man bei der digitalen Anmeldung kundtut, daß man beabsichtigt, sich bei einer anderen Familie abzusondern. Natürlich nicht, wenn man keine oder die falsche Telefonnummer angibt. Dann kommt das Gesundheitsamt direkt vorbei. Wenn man natürlich nur falsche Angaben macht, verdeutlicht man damit nur, daß das System nicht funktioniert.

Bei der Absonderung/Quarantäne geht es darum, andere Personen nicht zu infizieren. Es spielt keine Rolle, ob das die eigenen Eltern, ein Freund oder der Weihnachtsmann ist. Ein Verstoß kostet 500 Euro, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

Das wird dort nicht abgefragt.

:roll_eyes:

Aufzusuchen ist die Haupt- oder Nebenwohnung oder ein anderer geeigneter Ort, anzugeben sind die Orte, an denen man sich zehn Tage vor und nach der Einreise aufgehalten hat/aufhält. Natürlich gibt es kein Feld zum Ankreuzen, daß/ob man bei seinen Eltern wohnt. Wird ein Abgleich der Meldung mit dem Melderegister durchgeführt? Wahrscheinlich nicht und wahrscheinlich erst recht nicht in der aktuellen Rückreisezeit.

Was mit den Eltern ist? Die sollten sich mit in Quarantäne begeben. Ist das vorgeschrieben? Nein. Der Gesetzgeber hat den Gedanken, daß Menschen gegen die Quarantänevorschriften verstoßen, zwar bei den Ordnungswidrigkeiten berücksichtigt, aber sich keine Gedanken darüber gemacht, was denn wohl mit den Kontaktpersonen der Leute ist, die „nur“ in Rückreisequarantäne müssen und sich nicht daran halten.

Ist das Unterfangen eine brillante Idee? Nein.

Servus,

die Angabe

lässt vermuten, dass Deutsch nicht Deine Muttersprache ist. Deshalb: „Fremd“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass man sich nicht kennt, sondern es bezeichnet nur den Unterschied zwischen „eigenem Haushalt“, das sind die Leute, mit denen man ständig zusammen lebt, und „fremdem Haushalt“, das sind Leute, mit denen man nicht ständig zusammen lebt - z.B. die Eltern, die in einem anderen Land wohnen und bei denen man zu Besuch ist.

Schöne Grüße

MM

läßt vermuten, dass hier jeder seinen Senf abgeben muss.
Kann Dich trösten, deutsch ist meine Muttersprache und es handelt sich nicht um einen fremden Haushalt, da dies immernoch der 1. Wohnsitz des Sohnes ist.

Finde den Fehler! Wieso GASTGEBERfamilie, wenn das der 1. Wohnsitz des Sohnes ist? Und wieso ist er an seinem 1. Wohnsitz nur zu Besuch?

Wenn der Sohn fälschlicherweise den Wohnsitz der Eltern als 1. Wohnsitz beibehält, obwohl er offensichtlich (laut deiner Schilderung!) nicht mehr dort wohnt, dann brauchst du hier niemanden anzupflaumen. Und wenn Deutsch deine Muttersprache ist, stell dich nicht dümmer an als du bist. Nur weil AUF DEM PAPIER der Wohnsitz der Eltern auch der 1. Wohnsitz des Sohnes ist, handelt es sich immer noch um einen fremden Haushalt, wenn der Sohn FAKTISCH im Ausland lebt.

Und wenn du nur die von dir erwartete Antwort bekommen willst, dann gibt die beim nächsten Mal gleich mit der Frage an, das erspart unnötige Diskussionen.

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Dennoch ist es ein fremder Haushalt und damit ein Verstoß gegen die Coronaeinreiseverordnung, wenn sich der Einreisende dort während der vorgeschriebenen Quarantäne aufhält. Außer, daß er sich dort tatsächlich absondern kann, was man mal so ganz grundsätzlich bezweifeln darf.

betrifft das Einwohnermelderecht. Zwei Haushalte, die gleichzeitig einer sind, gibt es nicht. Entweder es stimmt

oder es stimmt

Beides gleichzeitig geht nicht. Wir sind hier aber Kummer gewohnt von Fragestellern, die zuerst einen Sachverhalt krumm und schief vortragen und dann pikiert sind, wenn die Antworten dem vorgetragenen Unsinn folgen und nicht dem, was sie sich dabei gedacht haben, aber nicht in der Lage waren, es ordentlich zu schildern.

So, und jetzt lass ich Dich alleine in Euren gesammelten Aerosolwolken. Es gibt ja Krankenkassen in Deutschland, die dann hinterher für das Elend aufkommen, das Ihr anrichtet.

Schöne Grüße

MM

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Die gibt es sehr wohl.

Gruß

MM

Sorry, wenn die Fragestellung hier für einige krumm und schief dargestellt war. Ich frage hier für eine befreundete Familie und die Frage lautete ganz klar: " Wie verhält es sich hier mit der Gastgeberfamilie"?
Hierbei ist es meines Erachtens egal ob das Eltern oder Fremde sind. Dass sich die in Quarantäne befindliche absondern müssen, versteht sich schliesslich von selbst.
Die Regeln werden hier ja nicht unterschiedlich sein.
Es geht hier rein um die Gastgeberfamilie, ob diese sich dann der Quarantäne anschliessen muss oder nicht.
Aber offensichtlich gibt es hier keine klare Regel.
Im übrigen habe ich niemanden angepflaumt.
Schöne Woche noch.