Werden mit dem kommenden „lockdown“ am Mittwoch, der , wenn ich es richtig verstanden habe, bundesweit in seinen einzelnen Punkten gilt, die Regeln z.B. der
Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(10. BayIfSMV)
nicht mehr gelten und wird durch eine bundesweite Verordnung ersetzt?
Ich steige da schon lange nicht mehr durch und frage mich, ob man nun noch enge Familie im Nachbarland besuchen darf- was laut der bayerischen als Ausnahmegrund von der Quarantäneregel gilt- oder ob alle Besonderheiten auf Länderbene gestrichen werden.
Gilt die 10. BayIfSMV ab Mittwoch noch, oder nicht?