Coronaregeln zur Beherbergung in Baden-Würtemberg

Moinsen!

Ich muss eine ganz dumme Frage stellen und bitte all diejenigen, die mich dafür shitstormen möchten, doch einfach weiterzuklicken.

Also: Mein Vater möchte demnächst nach Waldbronn (BW) reisen. Er ist nicht geimpft.

Ich habe versucht, die Regeln für diese Region zu verstehen, aber auf dieser Seite liest man in vielen Regeln, was nicht gilt und Verweise auf Nummern, die ich nicht finde, weil der ganze Text voller Nummern ist.


Nummer 2??? Wo finde ich die?

Für mich ist die Zuordnung nicht möglich und ich weiß einfach nicht, wie es momentan mit Übernachtungen in BW aussieht: PCR-Test nötig? Schnelltest? Oder was?

Ich bitte nochmals um Entschuldigung und freue mich, wenn mir jemand Klarheit verschaffen kann.

Vielen herzlichen Dank!

Diva

Hi,

äh, wie wäre es mit direkt darunter?

§ 13 Gastronomie, Beherbergung und Vergnügungsstätten

(1) Der Betrieb von Gastronomie, Vergnügungsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist

  1. in den Inzidenzstufen 1 und 2 ohne die Beschränkungen der Nummern 2 und 3 zulässig,
  2. in Inzidenzstufe 3 nur mit einer Person je angefangene 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Personenzahl im Freien zulässig, wobei der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist,
  3. in Inzidenzstufe 4 nur mit einer Person je angefangene 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Personenzahl im Freien zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist.

Das Rauchen ist in den Inzidenzstufen 2 bis 4 nur im Freien zulässig. Für den Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis nicht erforderlich.

Gruß
Christa

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Hi Christa!

Unter „1.“ steht „In den Inzidenzstufen 1 und 2 ohne die Beschränkungen der Nummern 2 und 3 zulässig“.

Welche Nummern 2 und 3 sind damit gemeint?

Irgendwas verstehe ich da einfach nicht.

Unter 2. geht es ja um die Inzidenzstufe 3, das kann es doch nicht sein?!

Es geht mir um die Regeln bei Beherbergung. Muss mein Vater zuhause einen PCR-Test machen und das Ergebnis vorlegen. Oder muss er vor Ort einen Schnelltest machen?

Ich sagte ja: Ich stelle eine sehr dumme Frage. Ich hab es immer noch nicht kapiert.

Hallo,
die Verordnung aendert sich alle paar Tage.
klick
Lies mal am Anfang die Inzidenzstufen und dann §13 (3)

Hi,

das habe ich doch gesagt, die direkt darunter.

Doch, das ist es. Bei Nr. 1 steht, dass bei Inzidenzstufen 1 und 2 keine Beschränkungen gelten. Bei Nr. 2 und 3 sind Beschränkungen angegeben, die aber eben nur bei den Inzidenzstufen 3 (Nr. 2) bzw. 4 (Nr. 3) gelten.

Je nachdem, welche Inzidenzstufe dann gilt, eben ja oder nein. PCR ist aber nicht erforderlich, es reicht ein Schnelltest (ab Inzidenzstufe 3), allerdings kein Selbsttest, sondern ein Test vom Testzentrum, bei dem man eine Bescheinigung bekommt. Wie lange das Ergebnis gültig ist, weiß ich nicht. Wir fahren am Sonntag an die Ostsee, und für Schleswig-Holstein gilt negativer Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und am 3. Tag, glaube ich, muss man sich nochmal vor Ort testen.

Gruß
Christa

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Ups, stimmt, für Beherbergungbetriebe gilt Absatz 3, Kommando zurück! Also das:

(3) Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen ist

in den Inzidenzstufen 1 und 2 ohne die Beschränkungen der Nummer 2 zulässig,
in Inzidenzstufe 3 und 4 zulässig, wobei der Zutritt nur nach Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises zulässig ist; **liegt kein Impf- oder Genesenennachweis vor, ist alle drei Tage ein neuer Testnachweis vorzulegen**.

Das, was ich geschrieben habe, trifft aber auch auf Hotels zu: (Stufe 1 und 2 ohne Einschränkung), ab Stufe 3 eben Test vom Testzentrum und zusätzlich zu meiner vorherigen Ausführung alle 3 Tage erneuter Test.

hi,

dann nimm doch den Flyer mit den Bildchen.

„Auf einen Blick“ ist bei 7 Seiten zwar recht großzügig ausgelegt, aber recht verständlich isses dennoch.

Was mit den Beschränkungsnummern gemeint ist, konnte ich auch nicht finden.

Das könnte man jetzt noch gegenprüfen. Zum glück gibts es jetzt ja alles nochmal in ‚leichter Sprache‘. Das ist glaub das erste mal, dass sowas nützlich ist.
Denn da wird es ausgeschrieben und nicht nummeriert.

Regeln für Hotels und andere Übernachtungs-Anbieter

Hotels und andere Übernachtungs-Anbieter sind geöffnet.
Andere Übernachtungs-Anbieter sind zum Beispiel:
Jugend-Herbergen.
Diese Regeln gelten für die verschiedenen Inzidenz-Stufen:

Inzidenz-Stufe 1 und Inzidenz-Stufe 2
gibt es keine besonderen Regeln.

Bei Inzidenz-Stufe 3 und Inzidenz-Stufe 4
müssen Sie zeigen, dass Sie:

  • gegen Corona geimpft sind.
    Das können Sie durch Ihren Impf-Pass zeigen.
  • schon Corona hatten.
    Das können Sie durch einen positiven Corona-Test zeigen.
    Der Test darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • kein Corona haben.
    Das können Sie durch einen negativen Corona-Test zeigen.

Hinweise

Sie sind nicht geimpft oder genesen?
Dann müssen Sie alle 3 Tage einen neuen Corona-Test machen.

Inhaber von Restaurants, Kantinen, Hotels
oder anderen Übernachtungs-Möglichkeiten
müssen Sie ein Hygiene-Konzept schreiben.
Außerdem müssen Sie die Daten von Ihren Gästen
sammeln und speichern.
Wenn Sie Ihr Essen mitnehmen wollen,
dann müssen keine Daten gespeichert werden.

grüße
lipi

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Warum schreibt man dann nicht, dass es keine Beschränkungen gibt?

Warum verweist man dabei auf die nächsten Punkte, die sich mit anderen Inzidenzwerten beschäftigen? Das leuchtet mir überhaupt nicht ein.
Deshalb war ich der Meinung, es seien Nummern aus vorhergehenden Textstellen - die ja aber voller Nummern sind.

Woran machst du das fest, dass damit die folgenden Nummern gemeint sind? Eine seltsame Redundanz ist das.

Die Begründung, dass ich zu doof bin hab ich schon…

Ich habe Rechtswissenschaften als Nebenfach im Studium gehabt und Übersetze auch für Gerichte, nicht unbedingt Paragraphen, muss aber auch mit diesen umgehen können. Das Lesen habe ich im Studium gelernt und geübt. :stuck_out_tongue:

Das wissen nur die Götter! :smiley:

Na ja, inzwischen hat lipi die Bildbeschreibung und den (sprachlich fehlerhaften) Text in leichter Sprache gefunden, die letztendlich auch das bestätigen, was ich bereits geschrieben habe.

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es wäre falsch.
Nur die Nummer 2 fällt weg, Absatz 4 bleibt aber.

grüße
lipi

Ich habe nicht zu Ende gelesen :flushed: Aber es stimmt. Es wäre allerdings verständlicher gewesen (ich kann die Irritation von @DropDeadDiva verstehen), wenn das anders formuliert worden wäre, z. B. „in den Inzidenzstufen 1 und 2 unter Einhaltung der Bedingungen des Absatzes 4“ oder so.

Viele Grüße
Christa

hi,

oder bei 4 anzufangen, dann hätte man das weglassen können, was man schon geschrieben hatte.

aber naja, dafür gibt’s ja die Tabelle mit Bildchen :slight_smile:
wenn man drauf geschubbst wurde, wie es gemeint ist, geht’s.

grüße
lipi

Das wäre noch einfacher gewesen. Aber warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht?

Die musste aber auch jemand (du in diesem Fall) erst finden! :smiley:

Viele Grüße
Christa

Und dann wundert man sich, wenn keiner weiß was Sache ist. Dazu noch hinter jeder Landes-(oder Kreis-)grenze anders.
Ein technisches Gerät mit so einer Bedienungsanleitung hätte man zurückgeben können.

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