Coronatest während Urlaub

Hallo,
ich arbeite Teilzeit in der Seniorenbetreuung.
Ich habe demnächst 2 Wochen Urlaub, darf mein Arbeitgeber von mir verlangen in meinem Urlaub jeden 2. Tag einen Antigen-Schnelltest zu machen und das Ergebnis dann über eine App zu melden?

Frage von Arbeitsplatz verschoben nach Arbeitsrecht
MOD Pierre

Das ist ja wieder mal Länderrecht und dazu habe ich was über NRW gefunden.


Aber auch ohne das ist das was Dein AG da verlangt unverhältnismäßig! Urlaub ist Urlaub und beinhaltet nicht irgendwelchen Forderungen des AG in dieser Zeit nachzugehen
Frag ihn auf Grund welcher Verordnung Eures Bundeslandes er meint diese Forderung stellen zu dürfen.
ramses90
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Informationen zu deinem Gesundheitszustand gehen deinen Arbeitgeber nichts an, so lange du im Urlaub bist.

Da ein Schnelltest eine ziemlich hohe Virenlast zum Erkennen benötigt, ist es denkbar, dass der ggf. verpflichtende Test bei Arbeitsaufnahme während einer abklingenden Infektion schon wieder negativ ist, obwohl du noch leicht infektiös bist.

Auf Grund deiner hohen Verantwortung solltest du daher weiterhin regelmäßig Antigen-Schnelltests durchführen - ein Abstand von 2 Tagen ist jedoch etwas übertrieben, da man wohl über ungefähr sieben Tage hinweg eine ausreichend hohe Virenlast hat, die den Test positiv werden lässt.

App? Na, bei „App“ frage ich mal: Welche denn?

Ich wohne n Bayern. Ich fahre auch nicht weg im Urlaub, Bin die ganze Zeit Zuhause.
Aber wenn ich jeden 2. Tag einer ne Verpflichtung habe, hat das für mich nicht viel mit Urlaub (Erholung) zu tun.

Lass dir vom AG die benötigte Anzahl Schnelltests mitgeben und versichere ihm, dass du ihn das Ergebnis eines positiven Tests unverzüglich mitteilen wirst - auf einem Kommunikationsweg deiner Wahl.

Äh - verstehe ich nicht. Ich gehe mancher Tätigkeit, die ich eigentlich gar nicht so gerne unternehme, auch im Urlaub täglich nach. Stuhlgang, Zähneputzen,… Siebenmal ein Stäbchen in die Nase stecke zerstört dir die Erholung?

Ich schrieb ja schon: Alle zwei Tage ist doch auch übertrieben, wenn es nur darum geht, eine unerkannte (und auch nicht durch Schnelltests erkennbare) abklingende Infektion bei der Rückkkehr in den Betrieb zu vermeiden
Ich hätte viel mehr Bauchschmerzen mit der Mitteilungspflicht über irgendeine Art von „App“.

Also das sind ja schon komische Vergleiche die Du da anbringst.
Es geht einfach nur darum, dass ich im Urlaub mal nicht an irgendwas denken will was mit Arbeit zu tun hat.
Die App ist eine firmeneigene über die ich auch meine Einsätze zurückmelde. Aber die n den 2 Wochen Urlaub will ich einfach mal abschalten.

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Es ist nicht zu fassen!
Das

Und das

ist die typische Antwort eines Arbeitgebers und hat mit Arbeitsrecht noch nichtmal entfernt was zu tun!
ramses90

Laß Dich von ihm nicht irritieren. Der AG darf das nicht verlangen auch in Bayern nicht!
ramses90

Genau.
Ich bin böse.
Ich habe diese Situation gerade erst gehabt, zwei AN waren gleichzeitig zwei Wochen im Urlaub.
Ich habe beiden je drei Schnelltests in die Hand gedrückt und gebeten, in der letzten Woche des Urlaubs den bei mir üblichen Testrhythmus (montags, mittwochs und freitags) wieder aufzunehmen.
Eine Kontrolle fand nicht statt - dazu habe ich auch gar kein Recht.

Ich stehe zu meinem Vorschlag, dass der AN dem AG sagt:

  • Nicht alle zwei Tage.
  • Nicht mit Meldung negativer Tests, erst Recht nicht über irgendeine Kommunikationsweg mit fraglichem Datenschutz.
  • In Eigenverantwortung und auf Basis gegenseitigen Vertrauens unter Benutzung kostenlos zur Verfügung gestellter Schnelltests - gerne!
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Hallo,
ich verstehe einen Arbeitgeber, gerade aus dem Bereich, in dem unser Fragesteller tätig ist, schon, dass er sichergehen will, dass sein Arbeitnehmer nicht positiv getestet aus dem Urlaub wiederkommt und deshalb einen entsprechenden Nachweis bei Arbeitsantritt haben möchte. Dazu genügt es aber vollkommen, dass er einen Nachweis verlangt, der nicht älter als 48 Stunden vor Arbeitsantritt sein darf. Während des Urlaubs alle zwei Tage einen solchen Nachweis zu fordern, halte ich für nicht rechtens. Bei einem durchgeimpften Arbeitnehmer würde ich auch auf diesen Nachweis verzichten.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

mal ganz praktisch gefragt: Was für eine Aussagekraft hat so ein Selbst-Schnelltest während des Urlaubs für den AG ?
ME tendiert diese gegen Null.
Wenn der AG nach Abwesenheit auf „Nummer Sicher“ gehen will, hat er gefälligst einen anerkannten Test bei Wiederaufnahme der Arbeit zu verlangen - auf seine Kosten und während der bezahlten Arbeitszeit. Alles andere braucht der AN nicht zu akzeptieren.

&tschüss
Wolfgang

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Vielen Dank für die Antworten.
Hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.

Wenn ein Selbstest korrekt durchgeführt wird, dann hat er die selbe Relevanz wie ein Schnelltest bei einer anerkannten Teststelle. Es sind die gleichen Tests.

Dieses „zweitägliche Testen mit Meldung in der App“ ist Unfug. Anordnen darf er es nicht, kontrollieren kann er es nicht, das Ergebnis einfordern darf er nicht.

Sinnvoll ist regelmäßiges Testen auch im Urlaub ja schon - die Schnelltests sind halt nicht so empfindlich wie PCR-Tests. Wer eine stille Infektion im Urlaub durchmacht, kann bei Arbeitsaufnahme noch infektiös sein (gerade gegenüber vulnerablen Personengruppen wie Senioren in einem Heim), ohne dass ein Schnelltest (egal ob selber durchgeführt oder am Testzentrum) noch anschlagen könnte.

Und jetzt hat es noch weniger mit Arbeitsrecht zu tun:
Zu den Hochzeiten der Testzentren war ich auch zweimal da - widerwillig, denn die Probenentnahme erfolgte schlampig, oberflächlich, wie am Fließband. Und das für teuer Geld vom Staat. Widerliche „Kriegsgewinnler“.