Coronavirus: Steuererklärung aufgrund Kurzarbeit

Hallo,

ich benötigte mal einen fachlichen Rat wegen unserer kommenden Steuererklärung für das Jahr 2020. Vorab möchte ich gerne etwas zu unserer aktuellen Situation erzählen.

Mann (39) Frau (41) verheiratet und keine Kinder
Beide in der Lohnsteuerklasse 4
Beide gehen Vollzeit arbeiten
Lohn Mann (60.000 pro Jahr) Frau (45.000 pro Jahr)

Beide müssen ab April 2020 bis August 2020 Kurzarbeit leisten in Höhe von 20% vom eigentlichen Lohn.

Jetzt haben wir gehört, dass es am Jahresende bei der Steuererklärung für 2020 zu einem bösen Erwachen kommen kann, wenn beide Eheleute in der o.a Situation über 5 Monate Kurzarbeitgeld bekommen habem mit einem staatlichen Ausgleich.

Müssen wir damit rechnen, dass wir am Jahresende eine hohe steuerliche Nachzahlung erbringen müssen, oder ist es doch eher so, dass wir mit einer Nachzahlung rechnen können, aufgrund der geringeren Bezahlung über 5 Monate?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Hallo!

Dann sollte es nicht übermäßig schlimm werden. Es gibt den Effekt, dass bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu viel Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wird, weil die Tabellen immer auf durchgängige Beschäftigung gerechnet sind, und es gibt den Effekt der Steuersatzerhöhung durch die steuerfreien Entgeltersatzleistungen (Progressionsvorbehalt). Welcher Effekt stärker wirkt, ist über den Daumen schwer zu sagen.

Schöne Grüße!