Coronavirus: Urlaubzwang oder Recht darauf Urlaub zu verlegen?

Guten Tag liebe Gemeinde,

bei einem großen Unternehmen, bei dem alles relativ normal weiterläuft (kein Homeoffice, keine Kurzarbeit, keine Entlassungen…) heißt es heute, dass geplante (Jahres-)Urlaube zu nehmen sind, also beizubehalten sind.
Nun wurden ja die Reise, die Ende April stattgefunden hätte, abgesagt, und somit die erhoffte Erholung, also der Sinn eines längeren Urlaubes. Es heißt, man bleibt nun mit dem „Arsch halt zu Hause“. Das Argument dazu noch, man weiß nicht, wie lange das anhält, aber es können ja nicht alle nachher im August in den Urlaub gehen. Das könnte man allerdings soweit entschärfen, dass man einen Bereich exclusiv bearbeitet, also es sowieso nie Absprachen mit Kollegen bedarf, und sowieso nach dem Urlaub die Arbeit nachgeholt werden muss.

Kann man also zum Urlaub nehmen gezwungen werden ?

Vielen Dank für eure Antworten

FrankFurter

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Hallo,

Das ist die falsche Formulierung. Ihr beide (Arbeitnehmer AN und Arbeitgeber AG) habt vereinbart, dass Du im AprilUrlaub nimmst. Ihr beide habt ohne triftigen Grund, der sehr deutlich sein muss, kein Recht, einseitig von dieser Vereinbarung zurück zu treten.

Der AG muss also den Ansinnen des AN nicht zustimmen, den Urlaub zu verlegen. Das dient unter anderem seiner Planungssicherheit.

Unter anderem der DBG führt das auf einer speziellen Seite auf: Link

Frage 17:

Ich habe im April meinen Jahresurlaub, die Reise ist schon gebucht. Jetzt kann wegen Corona ich nicht verreisen. Kann ich meinen bewilligten Urlaub zurücknehmen?

Die Tatsache, dass Sie derzeit ihren Urlaub nicht genießen können, gibt Ihnen leider kein Recht, den bereits bewilligten Urlaub zurückzufordern. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen bezahlte Freistellung von der Arbeit, verantwortet aber nicht, wenn Sie Ihren Urlaub nicht wie geplant verbringen können. Ein “Stornierungsrecht“ gibt es nicht. Sie sind also hier auf Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen.

Noch deutlicher wird der DBG Rechtsschutz: Link

Leider ist der Arbeitgeber in dieser Situation nicht verpflichtet, einen bereits bewilligten Urlaub rückgängig zu machen. Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin kann man hier nur mit dem Arbeitgeber verhandeln und auf sein Entgegenkommen hoffen.

Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur einen besonderen Notfall, in dem das anders zu beurteilen ist: Wenn ein/e Arbeitnehmer*in während des Urlaubs erkrankt, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, den der Arbeitnehmer wegen der Krankheit nicht nehmen kann.

Also Nein. Wenn der AG nicht kulant ist, muss man seinen vereinbarten Urlaub nehmen, Man muss also, so wie ich das z.B. derzeit mache, Urlaub auf der Couch machen. Wobei ich regelmäßig im Wald spazieren gehe.

Grüße
Pierre

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Hallo,

beantragter und genehmigter Urlaub ist zu nehmen. Es gibt nach der Genehmigung durch den AG kein wie auch immer geartetes Recht, Urlaub quasi „zurückzugeben“, nur weil einem die Umstände nicht passen.

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo,

vielen lieben Dank für die Antworten und die Links. Der Urlaub wurde noch nicht beantragt und somit auch noch nicht genehmigt. Dieser Prozess findet immer erst zwei Wochen vorher statt. Wahrscheinlich wird aber das fairste sein, ihn trotzdem zu beantragen und zu nehmen.

Danke,

FrankFurter

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Hi,

Bist du nicht in der Lage, dich zu Hause zu erholen? Brauchst du auch im Urlaub weiter Druck?(Koffer rechtzeitig packen, nichts vergessen, staunen vermeiden, Parkplatz finden, Flug nicht verpassen, wo zur Hölle ist das Hotel, Schlacht am Buffet überleben, …)
Und glaubst du echt, dass im August alles wieder wie am Schnürchen läuft?

Die Franzi

Es wird OT und bitte verstehe es als eine neutrale Zweitmeinung.

Nicht jeder erholt sich zu Hause - ich könnte das nicht, weil es immer was zu fuckeln gibt.
Urlaub bei mir heisst durchaus auch mal zu Fuß eine Woche mit dem Rucksack und ohne Händy in die Pampa. Das ist für mich Erholung (andere bezeichnen es als Strafe)

Zu Pauschalurlauben habe ich aber null Erfahrung :wink:

Bleibt gesund!

Dem möchte ich mich anschließen. Dies ist das Rechtsbrett. Wenn wir uns darüber austauschen wollen, ob und wie erholsam ein Urlaub zu Hause sein kann, möchte ich euch bitten, ein neues Thema im Brett Urlaub oder Plauderei zu erstellen.

Ich hoffe auf Euer Verständnis.

Danke
Pierre

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Hallo FrankFurter,

die persönliche Urlaubsgestaltung interessiert den Gesetzgeber nicht. Dem Gesetzgeber geht es nur um die bezahlte Freizeit.

Wenn allerdings der Urlaub

ist, dann liegt es in Deinem Ermessen, wie Du damit umgehst.

&Tschüß
Wolfgang

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