Coronavirus: Wohnungsumzug bei Ausgangsperre

Guten Abend zusammen,

nächste Woche würde unser Umzug in die neue Wohnung anstehen. LKW und Helfer sind bereits seit Wochen organisiert.

Sollte jetzt wie in anderen Ländern eine Ausgangssperre verhängt werden, darf ich hier dann trotzdem noch den Umzug voll ziehen. Schließlich wollen die Nachmieter in unsere jetzige Wohnung und der Mietvertrag ist offiziell ab dem 31.3. beendet.

Wir haben nur nächste Woche die Möglichkeiten hier Helfer und LKW zu bekommen.

Wie ist hier die Rechtslage?
Darf trotzdem der Umzug statt finden?

Ich bitte um Hilfe.

Vielen Dank

Gruß

Patrick

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Warum stellst Du diese hierzulande nicht in Betracht kommende Frage, nach dem Motto was wäre wenn ?
Du ziehst jetzt um, es betrifft weder Dich noch deine Helfer oder Umzugsfirmen.

MfG
duck313

Hier komme ich gerade nicht mit.
Natürlich geht es hier um „was wäre wenn es zur Ausgangssperre kommt“
Ausgangssperre heißt nur das nötigste wie Einkaufen, Arzt usw. erledigen und zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause sein.

Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperre .

Und natürlich würden Umzüge erlaubt sein. Sie sind nicht aufschiebbar (im Gegensatz zu Urlaub oder anderen Freizeitaktivitäten).

Also, wenn die absolute Ausgangssperre käme, würdest weder Du noch die Mitarbeiter der Umzugsfirma die Wohnung verlassen dürfen. Bei Zuwiderhandlung würdet Ihr standrechtlich erschossen werden und Eure Leichen zwecks Dekontaminierung sofort vor Ort verbrannt werden.

Grüße
Pierre

P.S.: die Antwort kann Spuren von Sarkasmus enthalten

P.P.S.: das P.S, ist natürlich Quatsch. Der Beitrag trieft vor Sarkasmus

P.P.P.S.:

Nein, bei einer vollständigen Ausgangssperre ginge das natürlich nicht.

Das könnten die natürlich auch nicht. Auch die hätten ja dann Ausgangssperre.

Höhere Gewalt. Der Vermieter kann wahrscheinlich froh sein, wenn er überhaupt Miete von allen Mietern bekommt.

Noch gibt es keine.

Derzeit ja.

Grüße nochmal
Pierre

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Servus,

Das weiß man dann, wenn die „Ausgangssperre“ verkündet wird. Dann wird nämlich konkret benannt werden, aus welchen wichtigen Gründen man die Wohnung verlassen darf und wie man das Vorliegen eines solchen Grundes ggf. dokumentieren muss.

Schöne Grüße

MM

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Schon klar, aber wir haben keine Ausgangssperre.

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Warum nicht?

In Italien sind Miet- und Zinszahlungen vorübergehend ausgesetzt. Auch dafür galt vorher, dass sie nicht aufschiebbar sind.

Schöne Grüße

MM

Wenn du Montag letzte Woche eine Frage zu einer bestimmten Situation bei einer möglichen Schulschließung gestellt hättest, wärst du wahrscheinlich als paranoider Panikmacher hingestellt worden. Ein paar Tage später war die Schließung durch und die Frage wäre wohl hinfällig gewesen, weil klar geregelt. So wird es vermutlich auch bei deinem Umzug sein.

Die Frage hat mehrere Aspekte. Es wurden bereits und es werden zunehmend Beschränkungen bestimmter beruflicher, kommerzieller und sozialer Aktivitäten beschlossen, z.B. Schließung von Gastronomiebetrieben und bestimmter Geschäfte. Handwerker und Dienstleister ohne Ladengeschäft, also auch Speditionen und Umzugsfirmen sind davon nicht betroffen. Auch in Frankreich, wo ziemlich restriktive Einschränkungen und auch eine strenge Ausgangssperre gilt, ist das nicht der Fall. Bisher hat Deutschland immer ein paar Tage später praktisch dieselben Massnahmen wie in Frankreich, Österreich und Italien getroffen.

Diese Firmen sind aber nicht verpflichtet, weiter zu arbeiten. Möglicherweise werden irgendwann Speditionen verpflichtet, den Warentransport weiterhin sicherzustellen, aber private Umzüge werden wahrscheinlich nicht dazu gehören. Da spielen auch die Auswirkungen anderer Maßnahmen mit herein. Wenn die Mitarbeiter zu Hause auf die Kinder aufpassen müssen, dann wird der Spediteur wahrscheinlich zuerst private Umzüge einstellen. Wie das am Tag deines Umzugs sein wird, kann dir nur die Umzugsfirma sagen.

Eine Ausgangssperre für den privaten Bereich hat höchstwahrscheinlich keine Auswirkung. Die Mitarbeiter der Spedition dürfen weiterhin zur Arbeit fahren und die Spedition darf mit ihren Fahrzeugen fahren. Hier in Frankreich, wo ich das gerade erlebe, ist das zwar nicht ausdrücklich geregelt, aber niemand wird einem die Fahrt von der alten zur neuen Wohnung verwehren. Um ganz sicher zu gehen, würde ich mich in so einem Fall vorher an die Behörde wenden, welche die Ausgangssperre überwacht, also Ordnungsamt und Polizei. Gestern im TV hat der Vertreter einer Polizeigewerkschaft schon von Passierscheinen gesprochen. Einen solchen lässt du dir dann eben ausstellen.

Die Frage, ob der Umzug sein muss und ob es nicht eine Möglichkeit gibt, den zu verschieben, kannst nur du selbst in Abstimmung mit dem Nachmieter beantworten

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Hallo W-Ponkt,

ich meinte, es gäbe in F ein (ich glaube von der Police Nationale, jedenfalls unter Umgehung der Präfekturen zentral und schnell aufgestelltes) System, mit dem man sich online mit einem *.pdf-Formular eine Art „Laissez-Passer“ selbst ausstellen kann, das zwar nicht als eigentlicher ‚Passierschein‘ fungieren kann, aber immerhin standardisiert alles Wesentliche abfragt, so dass man ohne viel Blabla und ausführliche Erzählungen, warum Sandrine in Haguenau keinen hat, der jetzt mit ihrem Wauwau rausgeht usw., bei Kontrollen Gründe und Motive für seinen ‚Freigang‘ darlegen kann - für ein romanisches Land eine schon beinah dramatische Rationalisierungsmaßnahme, die - wenn es sie denn gibt - die Effizienz der Kontrollen sehr heben kann.

Hast Du davon was gehört oder gesehen?

Wenn es so ein Dings gibt, wäre das endlich mal wieder eine Bestätigung für die alte Parole aus 1973 - ‚On n’a pas d’essence, mais on a des idées!‘ - ‚Wir haben kein Benzin, aber wir haben gute Einfälle!‘

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

Auf dieser Seite findest du das Forular der Attestation de déplacement dérogatoire. Auf dem Formular kann man nur pauschal den Zweck seiner Fahrt oder Gangs in eine von fünf Kategoriern einordnen. Vieles, was aus meiner Sicht selbstverständlich weiterhin möglich ist, ist da nicht vorgesehen. Ich nenne mal wahllos ein paar Beispiele: Fahrt zu Reparaturwerkstatt, zum Recyclinghof, zum Schrebergarten. Auch gibt es sicher eine ganze Reihe von Besorgungen und Erledigungen de première necessité, die weder Käufe sind noch medizinische Gründe haben. Baumärkte dürfen öffnen, aber ich vermute, dass nur ein ganz geringer Teil der Einkäufe dort der Deckung des Grundbedarfs dienen.

Es scheint auch noch keine Regelungen bezüglich Regelverstössen, Fristversäumnissen u.ä. zu geben, die in Folge der Ausgangssperre und Geschäftsschliessungen entstehen.

Servus,

No ja, die Option 5 ist eine zweckmäßige „Öffnungsklausel“, die sehr vieles ermöglicht und in diesem Zusammenhang vor allem daran erinnert, was man am wichtigsten vermeiden sollte.

Über die Problematik, wie man hier zweckmäßige Regelungen finden kann, wenn die Leute ihre Angelegenheiten nicht von sich aus regeln, hab ich grade vorher mit meiner Gattin gesprochen: Wenn die Leute sich als zu blöde erweisen, sich in eigener Verantwortung angemessen zu verhalten, und von der Obrigkeit bei der Hand genommen werden müssen, müssen eben zwangsläufig recht viele Situationen und Zusammenhänge unberücksichtigt bleiben, weil sonst die Formulierung der entsprechenden Anordnungen länger dauert als die Entwicklung eines Impfstoffes und weil die Kontrolle aller Details und Eigenheiten außer auf den Kanarischen Inseln einen Aufwand erfordert, für den objektiv keine Kapazitäten da sind.

In unserem konkreten Zusammenhang ist das z.B. ein deutlicher Unterschied zwischen dem Weg in den Garten mit einem Umweg über die Tunnelstraße oder mit geringfügig kürzerem Baustellen-Umweg über die Hbf-Unterführung: Sowas lässt sich in eigener Verantwortung recht einfach entscheiden, aber ich habe keine Idee, wie man sowas praktikabel in eine Rechtsverordnung (oder welches Mittel dafür auch immer verwendet wird) gießen könnte. Da gibt es dann halt Einschränkuingen, die für den Einzelfall unsinnig sind, aber für alle zusammen nicht anders eingerichtet werden können.

Schöne Grüße

MM

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nein - nächste Woche

kannst du das für nächste Woche definitiv garantieren?

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Ja.

Die jetzt getroffenen Maßnahmen müssen wirken bevor man einen Einfluss auf die Zahl der Neuerkrankten/Infizierten bemerkt. Das dauert nach Ansicht von Virologen mind. 2 Wochen, eher mehr.
Also gibt es gar keinen Grund jetzt noch weitere Einschränkungen zu erlassen.

Nun, Gründe gab und gibt es genug. Wichtig ist: Es gibt in Gestalt der Risikobewertung des RKI auch einen Anlass dafür und gleichzeitig die Möglichkeit, eine Ausgangssperre „rechtssicher“ zu verhängen.

Ach ja, und zum Thema:

Bereits jetzt lässt sich ohne irgendwelche Auswertung der Entwicklung der Neuansteckungen, die man tatsächlich erst um den 10. - 15. April brauchbar vornehmen kann, am Umgang der Bevölkerung mit diesen getroffenen Maßnahmen sehr deutlich erkennen, dass die aktuell geltenden Regelungen maximal mit viel Glück dafür ausreichen werden, dass die Zahl der Neuansteckungen nicht mehr exponentiell, sondern bloß noch linear zunehmen wird. Damit werden die Zahlen zwar rechnerisch leichter beherrschbar, aber es fallen auch dann nicht plötzlich ein paar Tausend Intensivpfleger und Beatmungsgeräte vom Himmel.

Wenn man sich jetzt die Entwicklung der in F und in D getroffenen behördlichen Maßnahmen anschaut, darf man für eine generelle „Ausgangssperre“ in D, die natürlich genauso wenig eine sein wird wie die in F, etwa den 21.03. prognostizieren - der wäre sicherlich sinnvoller als der 23.03., weil man damit bereits das Wochenende „mitnehmen“ könnte.

Falls die nötigen Texte bis hin schon fertig sein werden, aber das schrieb ich ja schon an anderer Stelle.

Schöne Grüße

MM