Hallo, kann mir jemand da was sagen?
Es geht um das recht über das Lebensende zu bestimmen wenn man an Apparate angeschlossen ist zur Lebenserhaltung.
Der Wunsch abgetrennt zu werden ist nicht einfach bekanntlich erfüllt zu bekommen.
Da sah ich mal einen amerikanischen Film da ging es um dieses Thema, ein Patient wollte das man seine Erhaltung unterbricht damit er sterben kann.
Da kam so eine Klausel wie Corpus habit oder ähnlich zum Tragen.
Ist jemand bekannt wie diese jurstische Formel genau heißt?
Oder corpus habere?
Ich denke es ist kein deutsches Recht, nur amerikanisches Recht, aber die Formel auf die ich mich beziehen möchte, wie lautet die?
Sagt man corpus habit= mein Körper gehört mir? Ist das korrektes Latein?
Antwort wäre nett!
Nette Grüße Dr Hook
Hallo drhook,
meinst du vielleicht einfach die Patientenverfügung?
Gruß
Mia
Hallo Mia,
ja sowas meine ich, nur eben mit dieser Regel corpus habit oder so.
Also die juristische Formel worauf man sich berufen kann auch wenn man schon an den Apparaten hängt, die Abschaltung verlangen zu können.
Dies ist hier wohl kaum machbar, ich weiß nicht.
Also eien Verfügung die man nachher wenn man keine Lust mehr hat so weiterzuleben die Abschaltung greichtlich erzwingen kann.
Es kommt so viel ich wiß dann ein Gremium ans bett und man wird befragt.
Nette Grüße Dr Hook
Hallo!
Also die juristische Formel worauf man sich berufen kann auch
wenn man schon an den Apparaten hängt, die Abschaltung
verlangen zu können.
Juristische Formeln sind leider keine Gesetze und deswegen nicht viel wert. Man kann da eher auf Gesetze abstellen und da fällt mir spontan die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG und im Endeffekt sicher die Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG ein.
Gegen den eigenen, frei gefassten Willen nur mit Hilfe von medizinischer Technik am Leben gehalten zu werden, verletzt wohl die Menschenwürde.
Darüber hinaus macht sich natürlich jeder Arzt, der im Falle eines wirksamen Behandlungsverzichts dennoch eingreift, schlicht strafbar. Ein Arzt darf einfach gegen den Willen des Patienten nichts unternehmen. Das ist wohl der einfachste Anknüpfungspunkt bei der ganzen Geschichte. Natürlich kann es problematisch werden, wenn Angehörige plötzlich versichern, man habe sich eben vor zwei Wochen alles anders überlegt. Ich denke aber, dass eine regelmäßig aktualisierte Patientenverfügung und das Gespräch mit den nächsten Angehörigen über den Inhalt und die Gründe dieser Verfügung eine hinreichende Gewähr für die Beachtung im Ernstfall geben.
Florian.
Hallo Florian, danke für die Antwort.
Es ist eben ein sehr schwieriges Thema.
Naja, vielen Dank für deine Mühe.
Nette Grüße Dr Hook
Hallo,
ich stimme Florian zu.
„Ein Arzt darf einfach gegen den Willen des Patienten nichts unternehmen.“
- in der Praxis ist es auch meistens so.
„Natürlich kann es problematisch werden, wenn Angehörige plötzlich versichern,man habe sich eben vor zwei Wochen alles anders überlegt“
- hier ist ein sehr gutes, vertrauenvolles Verhältnis zu Angehörigen gefragt.
Achtung! Wer wegen einer psychischen Erkrankung, einer schweren körperlichen oder geistigen/seelischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln bekommt unter Umständen vom Gericht einen Betreuer, der für den Patienten entscheidet. Betreuungsrecht - früher Entmündigung.
Es gibt drei verschiedene Verfügungen:stuck_out_tongue:atientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht.
Mit der Patientenverfügung kann man sicher stellen, was unternommen werden kann wenn, man selbst nicht mehr in der Lage ist über die medizinische Behandlung zu entscheiden.
Alles am besten über einen Notar.
Viele Grüße
Mia
Hallo!
Achtung! Wer wegen einer psychischen Erkrankung, einer
schweren körperlichen oder geistigen/seelischen Erkrankung
nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln
bekommt unter Umständen vom Gericht einen Betreuer, der für
den Patienten entscheidet.
Gerade das kann man aber in der Regel mit einer Patientenverfügung, die eine Vorsorgevollmacht beinhaltet, vermeiden. Wenn dort für den von Dir genannten Fall bestimmt ist, dass der Ehemann, der Sohn, die Tochter, als Betreuer eingesetzt werden solle, dann wird sich das Familiengericht in aller Regel daran halten.
Florian.