wer hat Erfahrungen mit der Cosmos Direkt in Saarbrücken?
Muss gerade lernen, dass manche Versicherungen noch schlechter sind als der ohnehin schon lädierte Ruf.
Wann hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht?
Ist es zulässig, dass eine KfZ Versicherung von 90% auf 155% Schadensfreiheit heraufstuft, wenn man einen Unfall gehabt hat, bei dem der Verursacher Fahrflucht begangen hat und nicht ermittelbar ist?
Wer kann mir Stellen nennen, die einem hier unterstützen?
wer hat Erfahrungen mit der Cosmos Direkt in Saarbrücken?
Muss gerade lernen, dass manche Versicherungen noch schlechter
sind als der ohnehin schon lädierte Ruf.
Wann hat man ein ausserordentliches Kündigungsrecht?
Cosmos Direkt ist nun mal ein Direktversicherer und mit persönlichem Service darfst Du dort nicht rechnen.
Wenn Deine Unzufriedenheit auf der Rückstufung beruht ist sie meines Erachtens unbegründet, weil Du bei anderen Versicherern sicherlich auch zurückgestuft worden wärst.
Zum 01.01.2004 können die meisten Kraftfahrtversicherungen aufgrund von Beitragsanpassungen, Typklassenänderungen oder auch Regionalklassenänderungen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat ab Kenntnisnahme der Erhöhung, d.h. unter Umständen kann man bis 31.01.2004 rückwirkend zum 01.01.2004 kündigen.
Da die Versicherer die Beitragsinformationen oder Rechnungen nicht per Einschreiben versenden, wäre eine rückwirkende Kündigung immer noch möglich. Kümmer Dich aber vorher um einen neuen Vertrag.
Ist es zulässig, dass eine KfZ Versicherung von 90% auf 155%
Schadensfreiheit heraufstuft, wenn man einen Unfall gehabt
hat, bei dem der Verursacher Fahrflucht begangen hat und nicht
ermittelbar ist?
Ich nehme also an, dass Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen hast und deswegen zurückgestuft worden bist.
Die Rückstufung von 90% auf 155% wegen eines Schadens kann ich allerdings nicht nachvollziehen.
Waren im Jahr 2003 eventuell 2 Vollkaskoschäden???
Schau in die Tarifbestimmungen Deines Vertrages in den Rückstufungstabellen nach, wie die Rückstufung bei Deiner Schadenfreiheitsklasse im Jahre 2003 bei einem oder mehreren Schäden aussieht.
Die Rückstufung musst Du wohl in Kauf nehmen, ob sie korrekt ist ist eine andere Frage.
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Frag einfach hier nochmal nach, wenn noch Fragen offen sind.
Wie Ralf schon geschrieben hat ist bei in Anspruchname der Vollkasko eine Rückstufung vertragsbedingt. Wie weit es da zurückgeht kann aber auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Genaueres findest du in den Bedingungen, die du spätestens bei der Zusendung des Scheins bekommen haben müsstest!
Für Beschwerden und Unterstützung, so sie denn berechtigt sind, steht dir der Versicherungsombudsmann oder die entspr. Bundesaufsicht zur Seite. Beide Adressen, Telefonnummer, etc. müssten auch in den Verbraucherinformationen stehen, die du ausgehändigt bekommen haben solltest!
Gruß
Jesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Heinz,
sobald du deine Versicherung (egal ob Haftpflicht oder Vollkasko) in anspruch genommen hast, wirst du zum nächsten Geschäftsjahr hochgestuft. Wie die beiden anderen schon geschrieben haben, ist für die Einstufung immer die Rückstufungstabelle des neuen Versicherers maßgeblich. Zur Kontrolle würde ich bei deiner alten Gesellschaft anrufen und fragen, in welchen SFR du bei denen eingestuft würdest und welche Schäden Sie dem Nachversicherer gemeldet haben. In diesem Zusammenhang ist auch interessant zu erfahren, welchen Rabatt Sie dem Nachversicherer ohne Schaden gemeldet hätten (begünstigte Einstufung bei Beginn des Vertrages).
Wichtig ist, das ein Kündigungsrecht nicht besteht, wenn der Beitrag abweichend ist aufgrund einer Einstufung nach einem Schadenfall.
Leider ist dieses Thema (wie alle Versicherungsfragen mittlerweile) ziemlich komplex. Solltest du Fragen haben, einfach melden.