ein Makler hat ja Anspruch auf Courtage, wenn er den Erstkontakt hergestellt hat, auch wenn Käufer und Verkäufer sich ohne sein weiteres Tun einig werden.
Wie ist das aber, wenn man mehreren Maklern einen Suchauftrag erteilt, und bekommt dann von allen mehr oder weniger gleichzeitig ein Exposé für ein- und dasselbe Objekt zugeschickt: Haben dann alle Anspruch auf Courtage?
Da heißt es schnell reagieren und den Maklern, mit denen man nicht weiter zusammenarbeiten möchte, mitteilen, dass man das Objekt bereits von einem anderen Kollegen kennt (Einrede der Vorkenntnis).
Da heißt es schnell reagieren und den Maklern, mit denen man
nicht weiter zusammenarbeiten möchte, mitteilen, dass man das
Objekt bereits von einem anderen Kollegen kennt (Einrede der
Vorkenntnis).
Oh je,
und das womöglich per Einschreiben mit Rückschein?
da ich als Mitglied einer Interessengemeinschaft kostenlos mit einem Rechtsanwalt telefonieren kann, habe ich das getan. Er zeigte sich unsicher, meinte, man solle nicht mehrere Makler beauftragen und hielt es für unwahrscheinlich, dass mehrere dasselbe Objekt anbieten. Vor Jahren, das weiß ich aus eigener Erfahrung, nahmen Makler nur Alleinaufträge an. In letzter Zeit beobachte ich aber zunehmend, dass sie sich das offenbar nicht mehr leisten können.
Da Du aber eine eindeutige Stellungnahme abgegeben hast, wäre ich dir dankbar, wenn Du mir noch folgende Nachfragen beantworten würdest:
Ist das, was Du gesagt hast, nur Deine Meinung, ein Gefühl?
Oder bist Du vom Fach?
Hast Du konkrete Erfahrungen, Belege oder gar Urteile, die das bestätigen?
Hallo Carsten,
nein, ich bin nicht vom Fach - habe aber einige Erfahrungen mit Immobilienkauf und -verkauf.
Google mal nach ‚Einrede der Vorkenntnis‘ da findest du die entsprechenden Quellen.
Gruß florestino
man sollte von vorne herein mit den Maklern offen darüber reden, wie die Sache laufen soll, und natürlich auch eine Vorkenntnis sofort - nachvollziehbar - mitteilen. Inzwischen ist es schon fast usus das „Makler“, sich einfach der Vermittlung diverser ihnen aus fremden Anzeigen und Online-Angeboten bekannt gewordener Immobilien berühmen, was an sich ja auch gar nicht verkehrt ist, weil es natürlich dem Interessenten egal sein kann, woher das Objekt stammt, auf dass er selbst eben noch nicht anders aufmerksam geworden war (daher lässt er ja einen Makler für sich suchen). Aber dadurch kommt es eben auch zunehmend zu Mehrfachnennungen.
Und ja, es gibt durchaus Urteile die im Einzelfall Zahlungspflichten gegenüber mehreren Makler bestätigt haben. Eines hier aus Hannover hat vor rund einem Jahr noch für Schlagzeilen gesorgt. Da war der Fall aber sehr speziell, weil der Kauf des Objekt erst scheiterte, und dann über einen anderen Makler zustande kam, nachdem der erste Makler nicht in der Lage war ein anderes geeignetes Objekt zu vermitteln.