Sehr geehrte® Ratsuchende®,
welche Absprache haben Sie mit diesem Makler getroffen?
Wer kann das beweisen oder glaubhaft machen?
Wenn sich ein Interessent aufgrund einer Anzeige Ihres Maklers gemeldet hat, so ist er beim Kauf dieses Objekts zur Zahlung einer Maklercourtage verpflichtet. Es gilt für die Auslösung einer Maklerprovision, der Nachweis des Kaufangebots und die Adresse.
Das war der erste Fehler.
Der zweite Fehler lag darin, dass Sie selbst dem Makler die Werbung übertragen haben. Ansonsten hätten Sie ja selbst inseriert. Man muss aufgrund Ihrer Schilderung annehmen, dass Sie mit der Tätigkeit des Maklers einverstanden waren.
Nun gibt es einen Interessenten, der zwar den Makler für seinen Vorteil nutzen, jedoch dafür nichts bezahlen möchte, was nicht möglich ist.
Sie hätten sich selbst um einen Käufer bemühen müssen, was aber offensichtlich nicht geschah.
Weiter bin ich über die Höhe der Provision überrascht. In München, dem Bürositz meiner Beratertätigkeit, gilt i.d.R. ein Provisionssatz von 3% der Kaufsumme zzgl. 19% MWST. In Berlin kann bis 10% vereinbart werden.
Was haben Sie mit dem Makler vereinbart?
Ich kenne leider die genauen Umstände nicht.
Es muss aber eine Vereinbarung vorliegen, sonst würde der Makler nicht inserieren und Sie darauf verzichten, sich selbst um einen Käufer zu bemühen.
Selbstverständlich gibt es Lösungen für dieses Problem, eine sichere Vereinbarung zu treffen.
Gestatten Sie mir aber den Hinweis, dass ich keine Unterstützung gebe, wenn versucht wird, auf Kosten anderer, Vorteile zu erlangen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
Ich habe gerechte Lösungen, sehe aber hier keine Veranlassung, diese mitzuteilen, da man offensichtlich dem Grundsatz „geiz ist geil“ die Moral opfert.
Ich kann für Sie und Ihren Käufer selbstverständlich dieses Problem ausgewogen lösen.
Das bedeutet aber, dass ich sowohl die Beteilgten, die Vereinbarungen und die Hintergründe kennen muss.
Danach setze ich mich mit den Beteiligten in Verbindung und bringe ein vernünftiges Ergebnis zustande, egal in welchem Bundesland.
Selbstverständlich kann das nicht kostenlos geschehen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch