Courtage für eine Neuvermietung

hallo, dachte, courtage für eine vermietung ist nicht mehr zulässig,sondern nur die kaution. irre ich mich ? soll 3000 euro für einen demnächst anstehender Umzug in eine neue wohnung bezahlen…

Sie sind einer beachsichtigten Gesetzesvorlage weit voraus! Z.Z. jedenfalls sind 2,38 Monatsmieten incl. MWST „Gang und Gebe“!

Hallo,
die Zahlung einer Courtage ist nach wie vor zulässig, wenn der Mietvertrag über einen Makler zustande gekommen ist. Diese Courtage (Maklerprovision) kann bis zu 2 Nettokaltmieten (also ohne Nebenkosten) betragen. Unzulässig ist diese Zahlung nur, wenn der Makler gleichzeitig der Vermieter ist. Die Zahlung einer Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und ist unabhängig von der Zahlung einer Courtage.

Eklis64

hallo, dachte, courtage für eine vermietung ist nicht mehr
zulässig,sondern nur die kaution. irre ich mich ? soll 3000
euro für einen demnächst anstehender Umzug in eine neue
wohnung bezahlen…

Nö, falsch!Ist zulässig!

hallo, dachte, courtage für eine vermietung ist nicht mehr
zulässig,sondern nur die kaution. irre ich mich ? soll 3000
euro für einen demnächst anstehender Umzug in eine neue
wohnung bezahlen…

Hallo, Courtage ist daas Entgelt für den Makler, der eine Wohnung vermittelt hat. Die Cortage wird im Voraus per Maklervertrag vereinbart.- Die Kaution ist etwas völlig anderes: eine Art geldwerte Sicherheit für den Vermieter, wenn am Ende der Mietzeit Wohnungssachschäden zu begleichen sind, die der Mieter zu verantworten hat. Die Kaution muß verzinst angelegt werden und, wenn keine Schäden sind, inkl. der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt werden.- Über die 3.000,-- Euro kann ich nichts sagen, da ich nicht weiß, was vereinbart wurde.- Gruß, Achim

hallo, dachte, courtage für eine vermietung ist nicht mehr
zulässig,sondern nur die kaution. irre ich mich ? soll 3000
euro für einen demnächst anstehender Umzug in eine neue
wohnung bezahlen…