Hallo habe folgende Frage:
es ist ja so das immer der erste Anbieter/Makler die Courtage erhält bei Zusendung eines Angebots. Der Zweite,ff. würden dann ja Absagen erhalten.
Wie verhält sich aber der Fall, wenn das ImmoObjekt verkauft wurde, und aus irgendwelchen Gründen zwei Jahre später wieder zum Ankauf angeboten wird?
bleibt der Anspruch des ersten Maklers bestehen…?
Oder beginnt man sozusagen wieder neu ?
lg geli
Hallo Geli,
es ist ja so das immer der erste Anbieter/Makler die Courtage
erhält bei Zusendung eines Angebots. Der Zweite,ff. würden
dann ja Absagen erhalten.
falsch gedacht!
Wenn ein Objekt durch mehrere Makler angeboten wird und Du von jedem dieser Makler eine Exposé davon zugestellt kriegst, kann es passieren, daß Du jeden dieser Makler bezahlen mußt!
Wenn Du eine Dublette erhälst, mußt Du unmittelbar nach Erhalt angeben, daß Dir das Objekt bekannt ist und auch angeben von wem.
Gandalf
Hallo,
Wenn Du eine Dublette erhälst, mußt Du unmittelbar nach Erhalt
angeben, daß Dir das Objekt bekannt ist und auch angeben von
wem.
das wird gerne so dargestellt, stimmt aber nicht.
Wann man dem Makler die Vorkenntnis mitteilt und ob man es überhaupt tut, hat keinen Einfluss auf seinen Provisionsanspruch. Für den Provisionsanspruch eines Maklers kommt es allein darauf an, dass seine Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrages ursächlich gewesen ist.
Auftraggeber und Makler können zwar vereinbaren, dass die Beweislast für die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit von der sofortigen Mitteilung abhängt, aber auch nicht mehr. Sie können zum Beispiel vereinbaren, dass bei nicht erfolgter Mitteilung vermutet wird, dass die Maklertätigkeit ursächlich war. Normalerweise müsste der Makler das nämlich beweisen. Der Auftraggeber muss aber beweisen dürfen, dass sie nicht ursächlich war.
Keinesfalls ist es so, dass der Interessent nur die zwei Möglichkeiten hat, entweder seine Vorkenntnis mitzuteilen oder die Provision zu zahlen. So eine Vereinbarung wäre unangemessen benachteiligend. An dem Versuch, sowas trotzdem zu vereinbaren, erkennt man einen schlechten Makler.
Gruß
Hallo,
habe ich das so richtig verstanden:
Makler A hat Kaufinteressent B vor zwei Jahren ein Haus nachgewiesen, das Eigentümer C gehörte. Verkauft wurde das Haus aber nicht an B, sondern an D. Jetzt möchte D das Haus wieder verkaufen. Kaufinteressent B erfährt dies von Makler E. A, B, C, D und E sind alles verschiedene Personen.
Soweit richtig?
Dann hat Makler A keinen Provisionsanspruch gegen Kaufinteressent B. Die heutige Gelegenheit zum Vertragsschluss unterscheidet sich in einem so wesentlichen Punkt (anderer Verkäufer, nämlich D statt C) von dem damaligen Nachweis des Maklers A, dass die Tätigkeit des Maklers A für einen Vertragsschluss nicht ursächlich sein kann.
Gruß