Hallo,
mein Schwiegervater möchte sein Haus verkaufen.
Er hat damit die Volksbank beauftragt.
Nun habe ich das Haus für ihn in zwei Immobilienbörsen im Internet online gestellt.
Dazu habe ich eigene Texte und Bilder genutzt.
Aussserdem habe ich das Haus Provisionsfrei angeboten.
Ist die Volksbank nun berechtigt Provision zu verlangen, wenn der Kauf über meine Anzeigen zustande kommt?
Immerhin wurde der Kauf dann wegen meiner Anzeige initalisiert…
Meinem Schwiegervater brennt es unter den Nägeln.
Gruß,
Andre
P.S. „Mein“ Preis liegt über dem, der Volksbank…
Er hat damit die Volksbank beauftragt.
Hat er einen Maklerauftrag unterschrieben ? Exklusiv ? Nicht-Exklusiv ?
Ist die Volksbank nun berechtigt Provision zu verlangen, wenn
der Kauf über meine Anzeigen zustande kommt?
Wenn er einen Exklusiv-Maklerauftrag unterschrieben hat: Ja.
Hallo,
die meisten Banken und Sparkassen vereinbaren in Ihren Maklerverträgen einen Alleinvertretungsanspruch. D.h. auch, wenn Du das Haus selbst verkaufst, mußt Du an die Bank bezahlen. Wenn Du das Haus provisionsfrei verkaufst - kein Problem. Dann bezahlst DU eben die Maklerbegühr für den Käufer.
Wenn Du genügend Makler involvierst, kannst Du übrigens die Maklergebühr auch gleich mehrfach schulden!
Meist ist es nicht gut, ein Haus mit zig verschiedenen Preisen und Quellen anzubieten. Manch potentieller Kunde springt ab. Schon alleine wegen des Risikos, sobald er das Haus von zwei Maklern angeboten bekommt. Und weil er wegen der unterschiedlichen Preise verunsichert und verärgert ist.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Grüße aus Düsseldorf!
Die Frage ist, ob der Herr Papa der Volksbank einen Alleinauftrag oder einen „qualifizierten“ Alleinauftrag zum Verkauf des Hauses erteilt hat. Der Alleinauftrag schließt nur die Beauftragug mehrer Maklerunternehemen aus, was ja von Vorteil ist, weil eine Immobilie, die von verschiedenen Seiten wie sauer Brot angeboten wird, dem Suchenden irgendwie verdächtig vorkommen kann. Eigene Initiative des Noch- Hausbesitzers schließt er nicht aus! Bei Erfolg hat der Makler dann leider das Nachsehen und kann höchstens seine Auslagen einfordern, wenn das so im Vertrag festgehalten wurde.
Der „qualifizierte“ Alleinauftrag hingegen verpflichtet den Auftraggeber (hier der Papa), alle Interessenten, die sich bei ihm und nicht beim Makler melden, an eben diesen Makler zu verweisen und ihn zu Verkaufsverhandlungen hinzuzuziehen.
Also mal genau den Vertag studieren!
Ich persönlich würde ja nie mit einer Bank einen Maklervertrag abschließen, weil ich die als äußerst untätg kennengelernt habe, was den Verkauf fremder Immobilien angeht. Bei eigenen Bestandsimmobilien sieht das komischerweise ganz anders aus.
Das war jetzt natürlich keine Rechtsberatung!