Courtage UND Vertragsabschlußgebühr?

Moin.
Ich habe mir von einem Maklerbüro ein Angebot für ein kleines Einfamilienhaus zur Miete zuschicken lassen.

Das Büro verlangt 2 Monatsmieten + MwSt. Courtage (Wucher, aber IMHO rechtens).

Auf der Selbstauskunft (zu der hier ja schon genug gesagt wurde) steht allerdings kleingedruckt:
„Mir ist bekannt, dass bei Zustandekommens des Mietvertrages die Zahlung einer üblichen Vertragsabschlußgebühr in Höhe von 300,- DM + MwST. = 348,- DM fällig wird.“

Meine Frage: Ist diese Gebühr wirklich üblich? Ist sie überhaupt rechtens, zusätzlich zur Courtage?

Danke für Eure Antworten
Christian

die Maklergebühr ist korrekt, doch für was eine Vertragsabschlußgebühr sein soll, ist mir ein Rätsel. Frag doch mal den Staatsanwalt, was das sein soll? Das riecht fürchterlich nach Betrug! Sollte es ein RDM- oder VDM-Makler sein, dann gibt deren Organisationen einen Tipp. Ein solches schwarzes Schaf hat bei denen nichts zu suchen.

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Hallo Christian,

Das Büro verlangt 2 Monatsmieten + MwSt. Courtage (Wucher,
aber IMHO rechtens).

Naja, Wucher würde ich das nicht gerade nennen. Schließlich müssen die Makler auch von was leben.

Auf der Selbstauskunft (zu der hier ja schon genug gesagt
wurde) steht allerdings kleingedruckt:
„Mir ist bekannt, dass bei Zustandekommens des Mietvertrages
die Zahlung einer üblichen Vertragsabschlußgebühr in Höhe von
300,- DM + MwST. = 348,- DM fällig wird.“

Das Ausfüllen einer Selbstauskunft grenzt allerdings schon an den Rand der guten Sitten und die Vertragsabschlußgebühr ist ganz sicherlich was für den VDM (Verband Deutscher Makler) oder den RDM (Ring deutscher Makler). Bitte dort mit Nennung aller Details melden; Adressen dazu im Internet. Der VDM/RDM grenzt dann hoffentlich solche schwarzen Schafe dauerhaft aus.

Gruß Klaus

Moin.
Ich habe mir von einem Maklerbüro ein Angebot für ein kleines
Einfamilienhaus zur Miete zuschicken lassen.

Das Büro verlangt 2 Monatsmieten + MwSt. Courtage (Wucher,
aber IMHO rechtens).

Auf der Selbstauskunft (zu der hier ja schon genug gesagt
wurde) steht allerdings kleingedruckt:
„Mir ist bekannt, dass bei Zustandekommens des Mietvertrages
die Zahlung einer üblichen Vertragsabschlußgebühr in Höhe von
300,- DM + MwST. = 348,- DM fällig wird.“

Nachdem das Zustandekommen eines Mietvertrages bereits mit einer Maklerprovision von zwei Monatsmieten abgedeckt wurde, kann keine weitere Gebühr für den Abschluss des Mietvertrages verlangt werden. Ziel und Zweck ist letztlich ja die Vermittlung des Mietvertrages und ohne Mietvertrag gibt es keine Maklerprovision.

Meine Frage: Ist diese Gebühr wirklich üblich? Ist sie
überhaupt rechtens, zusätzlich zur Courtage?

Nein

Gruss Günter